Wohnt er denn so weit weg?
Beiträge von BineNRW
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Würden deine Eltern Dir denn schriftlich bescheinigen, das Du nur die Nebenkosten zahlen mußt? Dann wäre es (bezügl. des Amtes) für Dich schon besser in die kleinere Wohnung zu wechseln; sofern diese eine eigene Küche und/oder abgeschlossener Wohnraum ist.
lacki
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann wohnt er doch in einer eigenen Wohnung, im Haus der Eltern. Vermute jetz mal, das dies ein Mehrfamilienhaus ist. Dann ist er doch seine eigenen BG?! -
HIER paar Links
Mußt Dich da halt durchtelefonieren. -
Du mußt versuchen die Angelegenheit umgehend zu lösen, also ab aufs Sozi und nicht abwimmeln lassen. Wenn du sogar ins KH mußt ist es noch Dringender. Meist ist die Diakonie auch im selben Gebäude. (In welcher Gegend wohnst Du denn?)
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Wenn du noch länger Arbeitsunfähig bist, dann versuch es doch mal übers Sozialamt und Wohngeldstelle. vl stehen Dir da noch Leistungen zu. Aber die Diakonie würde ich trotzallem aufsuchen und nachfragen. Schnellstmöglich.
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Ich habe auch schon gehört, das die Wohnung weiter gezahlt wurde. Wenn absehbar war, das der Pflegeheimaufenthalt nur vorrübergehend war. leider weis ich nun nur nicht, an wen man sich da wenden kann/muß. Geht doch mal zur Caritas, dort gibt es Leute die sich damit auskennen und Euch vl noch andere Tips haben und Euch evtl. auch anständig aufklären, wie es in solch einem Fall zu meistern ist.
Aber wie oben schon geschrieben Alg II UND Sozi gibts nicht. Sozi und Wohngeld könntet ihr vl noch versuchen. -
Von der ARGE wirst du hierfür nix bekommen. Denn deine Stromabschläge sind aus den Regelleistungen zu begleichen. Hast du denn im Vorfeld schon einmal versucht, mit dem Stromanbieter eine Ratenzahlung auszumachen? Denn von heute auf morgen wird nicht gesperrt. Was ich Dir vorschlagen könnte, wäre ein gang zur Diakonie, die haben mir geholfen als ich auch solch ein Problem hatte. Ansonsten versuchen über Bekannte, Verwandte etwas zu bekommen, dem Anbieter eine größere Summe zu geben und dann nochmals eine Ratenzahlung vereinbaren. Um wiederholt eine Nichtzahlung des Stromes zu vermeiden, könntest du auch mit dem Amt vereinbaren, das die dir deinen Strom mtl. zahlen. Somit kommst Du nicht wieder in diese Situation.
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Soweit mir bekannt ist, zählt das "zu erwartende Kind" bei der Wohnungssuche nicht als Person mit, was eigenen Wohnraum beanspruchen kann. Da dein Sohn alle 14 Tage bei Dir ist, gibt es da etwas, wo auch ihm Wohnraum zugestanden wird. Es kommt aber dabei glaub an, wie lange er dann immer bei DIr ist. Wenn ich diesen Text wiederfinden sollte, poste ich ihn gern hier noch nach.
Ihr solltet Euch erkundigen was euch mit 4 bzw. 5 Personen an qm, Kaltmiete, NK und Heizkosten zustehen würde. Am besten aufschreiben und dann einreichen und den Einzug bestätigen lassen. Auskunft bekommt ihr bei der zuständigen Hotline der ARGE. (Grundsatz ist ca. 45qm + 15qm jede weitere Person) -
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Ich frage mich, warum hier auf dem Fragesteller "rumgehauen" wird, obwohl er nicht einmal geschrieben hat, das er sich dort "lang macht", wenn er da hin fliegt......ebenso wenig über sven..bei dem kann ich mich noch gut an letztes jahr erinnern, als er uns hier niederschrieb, das er in eine leihfirma ging..also nix mit faul oder nicht will..
@maoex..mach es so wie sven oben schrieb, geh persönlich hin, nimm jemand mit und laß dir die abmeldung schriftlich bestätigen -
hier was zum nachlesen für Dich:
Zuverdienst / Nebenverdienst .. Zuverdienst beim ALG I -
Es wird ein Betrag genommen, für die Berechnung, das sogenannte fiktive EInkommen. Wenn der Lohn etwas schwankt, muß man die Abrechnung ständig einreichen und man bekommt die Differenz wieder, oder wenn man mehr als das fiktive hat, muß man zurück zahlen.
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Kann es vl sein, das sie Dir ein fiktives Einkommen, die ganzen MOnate über anegrechnet haben und dadurch diese Nachzahlung entstand?
Versuch es doch mal (für dich) mit einem Rechner nachzurechnen. Dann würde ich darum Bitten, das sie dir schriftlich mitteilen, wie diese Überzahlung zu stande kam, da du doch den Nebenjob gemeldet hast. -
Soweit mir bekannt ist, sind beide Leistungen gleichzeitig nicht möglich.
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Natürlich sagt Dir die Hotline die Beträge. (Kaltmiete, Größe, Nebenkosten, Heizkosten = 2 Personen)
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Wie ich lese heizt Du mit Öl, welches du selber kaufen mußt. Dafür kannst Du einen Jahres-Heizkostenpauschale beantragen. (Einfach formlosen Antrag schreiben und absenden) Deine Nebenkostenabrechnung legst Du als Kopie einem Schreiben (...hiermit beantrage ich die Übernahme der Nebenkostenabrechnung..) bei. Somit hast Du es schriftlich beantragt und die müssen es Dir begründen, warum sie es ablehnen.
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Wenn du auf die leistungen für Renovierung, Umzug ect. angewiesen bist und sein wirst, dann laß dir doch die Wohnung bestätigen.
Schau mal HIER, ob du da etwas findest. Ansonsten hilft nur noch ein Anruf beim zuständigen Servicecenter, um die Beträge zu erfragen.
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Es ist Einkommen und wird demnach auch angerechnet werden.
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Ihr könntet versuchen, bei dem Verlag, eine Bescheinigung zu bekommen, aus der hervor geht, das das Einkommen nie 100€ übersteigen wird. Bei meiner Tochter stand dies damals im Vetrag schon drinne. Somit wurde nie ein Fiktives Einkommen angerechnet.
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Was euch so in etwa zusteht könnt ihr anhand eines Rechners (z.bsp. aus meiner signatur) erfahren. Aber vorsicht, es sind nur Richtwerte, nicht das, was Ihr evtl. bekommt.
Wie "ricci007" schon sagte..geht hin, nehmt den PA mit und meldet Euch da erst einmal an. Dann wird man Euch einen Sachbearbeiter zuweisen, der Euch alles notwendige mitgibt und erklärt. Weiterhin solltest Du Dich auch Arbeitssuchend melden.
Wenn Ihr dann nochimmer Fragen habt, kommt ihr hier wieder vorbei.
Viel Glück und immer schön zuhören, nicht gleich "ja und amen" sagen.
LG BineNRW