Da Dir der Lohn im Juli zuging ist es rechtens, es greift das Zuflußprinzip. Da Du deinen Antrag am 9.Juli gestellt hast, bekommst du auch erst ab dem Datum Leistungen. Die 9 Tage wurden dir nicht abgezogen, die gehören nur nicht zur Berechnung, da du am 9.Juli erst Antrag gestellt hast.
Beiträge von BineNRW
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Sofern die Miete den Richtlinien entspricht, dürfte doch die größe an zweiter Stelle stehen. Zumahl ihr ja eh ein Kind erwartet, auch wenn es im 1. Jahr nicht als "Person" gilt, bei den Richtlinien. Wollen die das Ihr in einem jahr schon wieder umzieht, hmz?!
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Vl. findest du ja HIER schonmal die angemessenen Kosten. Dann hast du einen Anhaltspunkt, bei der Wohnungssuche.
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Ich gehe mal davon aus, ihr bezieht derzeit H4. Dann gibst du nur die Anlage EKS mit ab und dann ist eigentlich deine Pflicht erfüllt. Achja, Gewerbeanmeldung in Kopie mit beilegen. Anhand deiner Angaben wird dann weiter berechnet.
Mein Männe ist in Teilselbstständigkeit bzw. Nebengewerbe und wir haben nur einen anderen SB bekommen, an der Berechnung der Familie hat sich nun nix geändert deswegen. Nur jetzt, da er einen Arbeitsplatz gefunden hat. Aber das Nebengewerbe läuft weiter so mit, er bekam ja auch keinerlei finanz. Unterstützung von irgendwo. Also keine Panik, deine Familie ist weiterhin versorgt, wen du noch keine "großen" Einnahmen machst. -
Die Erwerbsrente mußt du bei Renten eingeben.
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Greift hier nicht zufälligt, der Fakt, das sie aufgefordert wurden umzuziehen/Kostensenkung?? In dem Fall würde doch doppelte Miete übernommen werden. Das sie nun schwanger geworden ist, war ja nicht vorherzusehen.
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Mich inter. wo die Leute solche Gerüchte her haben. Aus diesem Grund wollt ich es wissen.
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Kann man denn irgendwo nachlesen, das soetwas im Umlauf der Gerüchte ist? Würde mich aber nun auch mal interr., denn aus der Luft greift die Fragestellerin sich sowas bestimmt nicht.
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Laß Dich da mal nicht verrückt machen. Auch bei dir gilt das Zuflußprinzip, auch Lehrgeld ist Einkommen. Leg den Widerspruch ein und laß lieber die Telefonate, wenn die gute Dame so "nett" drauf ist, am Telefon.
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Wenn ihr in DEINEN alten Bereich ziehen wollt, dann brauchst du doch keine Abmeldebescheinigung mehr. Ihr könntet ja die Wohnung zusammen anmieten und auf dem Amt eine Erkläreung abgeben, in der Ihr angebt nicht für einander einzustehen. Das ist dann dieses sogenannte "Jahr auf Probe". Aber vl hat ja noch jemand anderes einen Rat für Euch. Du selbst, solltest unbedingt zusehen, das du wieder in Bezug von Leistungen kommst, damit du auch zum Doc gehen kannst. Wenn dein freund länger schon gearbeitet hat, dann hat er vl Anspruch auf ALG I. Das müßt ihr mit beachten.
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Auch wenn du derzeit nicht aufs Amt angewiesen bist. Ich würde trotzallem in dem neuen Landkreis nach den üblichen, Euch zustehenden Mietkosten ect. fragen. Somit hast du wenigstens einen Vorteil, wenn du doch Leistungen beantragen mußt, das die Miete angemessen ist. Sonst dürfen sie dir vorschreiben, das du wieder umziehst. Die Auskunft erhälst Du bei einem unverbindlichen Anruf der Hotline, des zuständigen Amtes oder Du hast HIER Glück und findest alles.
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Hallöchen,
heute habe ich mal wieder ne Frage.
Bei meinem Männe im Team sind 2 Personen, die derzeit auf 400€ jobben. Nun bekommen sie rückwirkend ab 01.07.´10 einen Veränderungsvertrag, es wird ein Teilzeit-GleitzonenVertrag. Haben die beiden die Möglichkeit nun auch rückwirkend Einstiegsgeld zu beantragen oder nur ab dem Tag der Änderung?
Kann da jemand Tips geben, wie sie den Antrag dann stellen können?
Dankeschön.______________________
P.S.
Ich habe auch endlich eine Teilzeitstelle bekommen, nun sind wir wieder einen Schritt weiter. Mein Männe ist auch seit Juli endlich wieder in Arbeit, trotz Herzinfarkt vor 2 Jahren und keiner wollte ihn bisher. Es tut ihm echt gut, wieder arbeiten zu dürfen. Kämpfen lohnt sich echt. -
Öhm, Öhm....sind es nicht 45qm + 15 pro weitere Person, im Durchschnitt?!
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Eigentlich müßtest Du Anrecht auf ALG I haben. Ich würde den Antrag dort auch abgeben, gleichzeitig jedoch den ALG II Antrag. Da ja immer ab Antragstellung gezahlt wird, somit geht Dir/Euch nix verloren.
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moin moin,
mit dem Teilzeitjob wirst du noch kein Anrecht auf Kinderzuschlag haben. Was Du machen könntest, wäre vor Beginn des Teilzeitvertrages versuchen Einstiegsgeld zu beantragen. Wenn der Kleine in den KiGa geht solltest Du das Formular fürs Jugendamt ausfüllen, wegen Wegfall oder Minderung des Beitrages. Den Unterhaltsvorschuß wirst Du ja auch nicht ewig erhalten, der is ja auch begrenzt.
lacki ,
stell doch die Leute nicht immer alle so hin, als ob sie nur was umsonst haben wollen. Sie schrieb das sie von H4 WEG möchte. -
Auf jeden Fall einen Termin machen, für die Antragsabgabe, sofern ihr noch keinen habt.
Mietvertrag und Kontoauszüge (glaub 6 Monate) mit vorlegen. Die Originale kann man wieder mitnehmen, müßt ihr nicht da lassen. Gleichzeitig noch Arbeitssuchend melden. -
So wie Du den fall schilderst, hätte ich die beiden auch NICHT herreingelassen. Sie hätten sich doch ausweisen können; haben sie nicht, also kein Einlaß. Und dann auch noch Drohen, na wo sind wir denn.