Beiträge von BineNRW

    Wenn du noch ALG I beziehst werden ja die 400 nicht alles sein, denk ich. Bis das Kind da ist geht noch viel Wasser runter. Das Geld für die Erstausstattung des Babys wird dir sicherlich auch reichen. Man darf halt nicht alles neu kaufen. Im Babyalter wachsen sie eh viel zu schnell da raus, ein Tip wäre da eBay; An-/Verkauf; KiK usw., da bekommt man günstig Sachen. Die Möbel kann man auch evtl. in einem Möbeldisounter kaufen, besser wie aus dem Möbelhaus oder Katalog. Öfters mal in die Zeitung schauen. Für Dich selber bekommst Du ja auch noch Geld, für Kleidung. Laß Dich zu Weihnachten mit Babydingen zuschenken :-D. Mach dir mal keine Sorgen, wird schon reichen. Was die Wohnung anbelangt, wird man dir vl. vorläufig keine neue bewilligen, da das Kind im ersten Jahr nicht als "Person mit Raumbedarf" angerechnet wird.

    Diese 400€, die sie dir mtl. anrechnen ist das sogenannte fiktive Einkommen, damit nicht so viel an Überzahlung entsteht. Darum bekommst du dann später auch das fehlende noch nachgezahlt.

    Wenn du mit Zuschlag das hier meinst:
    Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren. (§ 21 III Nr. 1 SGB II) 129 Euro
    Angerechnet werden darf erst wenn du einen Bescheid und Zahlungdatum hast. Wenn es etwas als Nachzahlung gibt, dann muß es später nochmals im Bescheid überprüft werden, ob du zu viel bekommen hast. Wenn du natürlich jetzt schon Bescheid hast vom UVG, mit Angaben; dann müßte dich die ALG II Stelle darüber informieren, das sie jetzt schon abziehen um Überzahlung zu vermeiden.
    Wie alt seit ihr beide denn; um die Frage des evtl. Auszuges beantworten zu können?
    HIER kannst DU nach der Euch zustehenden Miete schauen.

    Was ich ander Sache nun nicht verstehe. Du schreibst, das Amt hat das ok zur Wohnung gegeben. Demnach müßtest du ja Angaben zu den Kosten gemacht haben. Sonst würden sie ja die Wohnung nicht zusichern. Strom wird so oder so aus den Regelleistungen bezahlt.
    Telefon/Internet, gibt es sehr günstige Anbieter, wenn man keine großen Ansprüche stellt.
    Tip 1 _ HIER
    Tip 2 _ HIER
    Wenn Gas zum Heizen genutzt wird, kann man eine Heizkostenpauschale beantragen, das ist dann ein jahresbetrag und es wird immer die rechnung übernommen, wenn du Gas erhälst. (Aber habe ich ja ^^ schon geschrieben)

    Hmz, gute Frage. gehört Elterngeld nicht evtl. zu den Beträgen, die Nicht angerechnet werden?!


    HIER habe ich eine Seite, die vl die Fragen beantwortet. Oder hier schreibt dir noch jemand etwas dazu, is ja noch früh am Tag. :-D

    Habt Ihr denn überhaupt schon einen ALG II Antrag gestellt? (liest sich so, als wenn noch skeptisch) Denn, wenn DU in dem Fall Anspruch auf Leistungen hast, dann würde ein teil der Miete übernommen werden, inklu Nebenkosten. Beides in dem Fall aber ebend nur Anteilmäßig.


    Bezüglich Zuverdienst / Nebenverdienst
    ..Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.
    Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.
    Quelle: HIER


    Wenn Du Gas zum Heizen benutzt, dann kannst Du eine Heizkostenpauschale, formlos beantragen.

    Wieso kündigt man, wenn man mit der Miete eh schon im Rückstand ist und wieso "unfreiwillig"?! Wenn der Lohn zu niedrig war, um die Kosten alle zu halten, dann hätttest du ergänzend ALG II beantragen können/müssen. Wenn Dir die Arbeit nicht zusagt, dann kann man doch nebenbei etwas neues suchen können und dann erst kündigen. Nun rutscht man in das nächste Problem, was schlecht zu bewältigen ist.

    Ihr solltet eine Veränderungsmitteilung (HIER Downloaden)zur Eurem SB senden. Als Anhang würde ich Nachweis über KG-Bezug und Meldebescheinigung der Stadt, in Kopie beilegen. Achja, eine Schulbescheinigung wäre auch von Vorteil, dann erhaltet ihr auch den Schulboonus i.H.v. 100€ einmal jährlich. Evtl. könnt ihr diesen noch für dieses Jahr beanspruchen, formlosen Antrag schreiben und hoffen.
    Wenn Ihr den evtl. Bezug erfahre wollt, dann benutzt einen ALG II-Rechner. Jedoch würde ich mich vorher über die angemessenen Kosten von KdU für 3 Personen erkundigen. (vl HIER findbar)

    Für sie spielt die Aufteilung der Räume aber eine Rolle. Da der Junge eine privatsphäre hat und als Schulkind auch. (So sah es zumindest auch das Jugendamt bei mir, welches mir geholfen hatte.) Spätestens in 3 Monaten wird Sie eh ein Zimmerproblem haben. Darum der Tip mit dem Außendienst, der wird sich dann schon sein eigenes Bild amchen.

    Hmz, Du kannst nur schauen ob du eine Wohnung findest, die besser aufgeteilt ist. Jedoch nur mit dem Bedarf für 3 Personen. Wenn du fündig geworden bist, schreib einen Antrag auf Umzugsgenehmigung mit Begründung, wie du sie hier dargelegt hast. Evtl. forderst du das Amt auf einen Außendienst zu schicken, der sich dann sein eigenes Bild macht und die Notwendigkeit bescheinigt.

    Hier gibt es teilweise von den Schulen Tickets, aber man muß in gewisser Entfernung wohnen, da wird aber nicht berechnet, wie der Busweg wäre, sondern die Route von daheim zur Schule. Nunja, es gibt gottseidank das Sozialticket für 19€ statt ca. 28€, macht auch schon was aus. Sind bei mir mtl. auch 57€, hmz.

    Normalerweise bildest Du mit deiner Mum keine BG mehr, da Du selbst Einkommen hast. Ihr würdet dann eine Haushaltsgemeinschaft sein, jeder seinen eigenen Bescheid, jeder seinen Anteil für Miete usw. Dann müßtest Du allerdings Deinen Mietanteil deiner Mum geben oder selbst überweisen. SO kenne ich es, von meiner Nachbarin und deren Sohn.