Wie kann man sich denn seit Februar so hinhalten lassen. Wenn das noch länger dauert, dann mußte eh alles vorlegen, da dann dein ALG I auslaufen wird, nehme ich an. Nehmt die aktuellen Bescheide, legt diese vor. Wenn Ihr eh eine BG bildet, dann ist des doch besser, wenn alles seinen Gang geht. Man kann doch nicht von den 670 Euronen alles löhnen, leben zu zweit usw...*denk. bekommst Du noch andere Gelder für deinen Sohn, da ich was von Schwerbehindertenausweis laß ? Und wieso WG? Und warum Ablehnung Kindergeld?
Kläre uns doch Bitte etwas mehr auf, vl. können wir Dir/Euch dann etwas besser helfen.
Beiträge von BineNRW
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Hallo Patrick..,
das ist falsch was dir die SB sagte. Bei Arbeitsaufnahme kann man Einstiegsgeld oder eine mobiHilfe beantragen. Beides sollte VOR Arbeitsaufnahme beantragt werden, formlos. Die mobiHilfe, ebenso das Einstiegsgeld wird länger wie 1x gezahlt. Wenn Du einen Führerschein hast, kannst Du auch mal versuchen, ob Du einen Roler finanziert bekommst, oder gar ein kleines Auto.
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Mit dem EInkommen hast Du keinen Anspruch.
HIER kannst Du nachlesen. -
Warum machst du dann keine Einzugsermächtigung, wenn dadurch der Vertrag bestehen bleiben kann? Ansonsten lege Dir doch 2 Monate den Betrag weg und zahle dann im 3. Monat den 1/4 Jahresbetrag. Kommt doch fast aufs selbe.
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Ich denke mal, durch deinen TZ Job wirst du zur WG Stelle geschickt worden sein. Du fällst aus der BG, sogar mit TZ Job. In Deinem Fall müßtest Du WG bekommen und mußt deiner Mutter deinen Mietanteil geben. Sie wiederum bekommt nun nur noch für sich die Miete und den Anteil der Miete. Solltest DU einen Ablehnungsbescheid von der WG Stelle erhalten haben, solltest Du schnellstmöglich deinen eigenen H4 Antrag stellen, bezüglich Aufstockung.
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Du solltest echt den Weg zur Agentur gehen und dort über alles reden. So eine Untersuchung zeigt ja am Ende auch auf, für was DU geeignet bist, nicht was die Dir aufdrücken möchten. Deweiteren wäre dies auch für Dich von Vorteil, dann würdest du wieder Kindergeld bekommen.
Kleine Frage am Rande: Wenn du hier nicht mit den langen Fingernägeln klar kommst, wie stellst du dir das Arbeiten im Büro vor? *g -
Mit dem KG ist das so eine Sache. Wenn Dir Rückwirkend KG zusteht, als Du im Bezug von ALG II warst/bist, wird eine Neuberechnung durchgeführt und es kann sein, das eine Überzahlung in der BG war, welche zurückgefordert wird.
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Sofern du den Nebenverdienst noch nicht gemeldet hast, solltest Du bei beiden Formularen ja ankreuzen. Du bist verpflichtet, auch bei einem Minijob dem Amt eine Meldung zu machen. Am besten mit der Veränderungsmitteilung und im Anhang einen Arbeitsvertrag in Kopie.
HIER sind alle Formulare für ALG II
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Die Grenze beim P-Konto bezieht sich auf die Einnahmen und Eingänge auf diesem Konto. Alles was über der Grenze liegt kann gepfändet werden. Daher sollte man genau angeben, was auf dieses Konto eingeht.
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Das Amt wird dir keinen Lohn zahlen. Du kannst es vl so laufen lassen, das du unentgeltlich dort wohnen darfst und dafür das Haus richtest. Natürlich sollten die Eigentümer dir das notwendige Material stellen. Du würdest dann deinen normalen Regelsatz bekommen.
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Das allerbeste wäre für dich, du hättest einen Arbeitsplatz vorzuweisen, in der neuen Stadt.
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Im Normalfall gleicht es sich aus. Kommt natürlich auch auf die jeweiligen Einkommen an.
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Da wrd sich nix an den Leistungen ändern, wenn Du NUR H4 Empfänger bist.
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Ich würde Dir auch den selbigen Weg empfehlen. Geh zum Jugendamt und Bitte um Hilfe.
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Du hast Dir hoffentlich die Zustimmung von der ARGE eingeholt, zum Umzug ? (Wegen KdU usw.)
Spätestens wenn das Kind da ist und ihr zusammen wohnt bildet Ihr eine BG. -
Versucht doch dazu mal einen Rechner.
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Wenn du eine schriftliche Zusage für die anschließende Ausbildung hättest, wäre alles einfacher für Dich.
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Wo ist er denn bitte ein Versager, er ist doch im 3. Lehrjahr. Hmz.
Aber ihr solltet es echt mal mit Aufstockung versuchen, wenn du bei deiner Mum lebst, vl habt ihr ja Glück.
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Das Darlehen kann man in sehr kleinen Raten zurückzahlen. Eine Kündigung wird der Vermieter nicht ausschreiben, die ist erst ab 3 Monatmieten fällig.