Beiträge von BineNRW

    Tjia, würd mir erst einmal die Anhörung vornehmen. Zweckentfremdung ist nicht okay. Wie kann man denn für 3 Monate die Miete verprassen?! *grübel Man weis doch, das man dies alles Rückerstatten muß, wenn man im Bezug ist.

    Das sehe ich ebenso wie lacki. Da kommt nur das Jugendamt zum Zuge und wird dir wenn, Betreutes Wohnen in Gruppe oder kleinerer WG anbieten. Aber alles mit Betreuung bzw. Überwachung. Für Leistungen aus H4 sehr ich ebenfalls schwarz.

    Ich sach dir mal was dazu, auch wenn ich persönlich gerade gegen sowas ähnliches zu kämpfen habe.
    DU hast dem Jungen Möglichkeiten gegeben, das er eine Zukunft in der Schule hat und vl auch noch anderswo. Also gib bei Deinem Anwalt an, das DU das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben möchtest, in Verbindung mit den Aussagen von Jugendamt und Ärzten oder was Du sonst noch hast. Dein Sohn ist alt genug, um angehört zu werden und seine Meinung zu äußern. Auch wenn Ihr dadurch die Kinder trennt, aber er hat eine bessere Perspektive, soweit ich das jetzt gelesen habe. Die solltest du ihm als Vater auch weiterhin geben. Ebenso ist dies auche in Argument für dich, beim Anwalt. Dieses heckmeck ein Monat hier, den anderen Monat da, das ist nix für ihn. Daran wird er kaputt gehn. Denke bitte in erster Linie an das Kind bzw. die Kinder NICHT IMMER AN DAS GELD.

    Wenn du den Antrag für die Bewerbungskosten erhalten hast. Dann hast du bestimmt auch die Liste dazu bekommen, wo du aufschreiben mußt, wo du dich telefonisch und wo schriftlich beworben hast. Diesen Vordruck heftest du mitsammt den kopien von den Anschreiben und / oder evtl. Absagen an. Die Beträge wie o.g. in dem Formular sind meist für Rechnungen wie Paßbilder usw. gedacht. Für Vorstellungstermine beantragst du immer, vorher kurz Kostenerstattung beim Arbeitsvermittler.
    So wird es zumindest bei uns gehandhabt.

    Vl solltest mal deinen SB fragen, ob der Brief inzwischen angekommen ist. Manchmal überschneidet sich ein Briefeingang und Briefausgang. Desweiteren gehören die Nachweise (Absagen) nicht zum SB sondern zum Arbeitsvermittler. Kleiner Tip: wenn möglich, NIE Original einschicken.

    Klar gibt es da auch Hilfen, aber die muß er SELBST aufsuchen. Muttern kann ja Termine machen, aber er muß da schon selber hingehen und HIlfe haben wollen, dann kann er auch solche Therapien in Anspruch nehmen.


    lacki
    Auch wenn er 19 ist. Ich selbst bin mit einem Problemkind (20J.) zum JA und habe um Hilfe gebeten, da er auch drohte in diesen o.g. "Sumpf" zu fallen. Da hatte man mir das eine oder andere angeraten, daheim zu ändern, wenns nicht funzen würde, dann betreutes Wohnen. Daher mein Vorschlag, auch wenn er schon 19 ist.

    Ihr könntet versuchen über das Jugendamt Hilfe zu holen. Evtl. gibt es eine Möglichkeit ihn in einer betreuten Wohngruppe unter zu bringen. Dort vorsprechen, Probleme schildern und ebenfalls die Wohnsittuation.

    Soweit ich das jetzt überblicke, hat deine Folgeantrag nichts mit dem Versagungs/Entziehungsantrag zu tun.
    Warum hast du nicht die Abschlagszahlungen angegeben? Im Endeffekt zahlst die zwar sowieso selber, aber ich muß die auch immer vorlegen. (Warum auch immer)
    Laß dir morgen schriftlich etwas geben, das dein Folgeantrag von der Sache unberührt und bearbeitet wird, bzw. ist.

    Als ALG2 Empfänger würde ich Einstiegsgeld beantragen. Man sagt zwar das man stattdessen auch Mobilitätshilfe beantragen kann, aber man muß sehen ob die sich rechnet, im gegesatz zum ESG.
    Beim ESG rechnet es sich natürlich auf jeden Fall, wenn man mit mehreren Persoen in einer BG ist.

    Mag ja sein, es entspricht aber nicht den Tatsachen. Wenn er nun doch ne eigene Wohnung nehmen würde, könnten sie ihm nichmal was. Wenn er in festem Bezug von Lohn ist und sich selbst ernähren kann. Bei dieser Sache müssen beide uffen Tisch haun und es so handhaben => keine BG.

    darkcat83
    Dein Argument zu o.g. Aussage bzgl BG würde mich auch mal interr., denn diese Aussage ist so nicht ganz richtig.
    Wenn er nun ne eigene Wohnung nehmen würde, wären sie auch keine BG mehr, da er für sich vollends alleine aufkommen KANN. Er muss überhaupt keine Lohnabrechnung vorlegen. Sie haben eine Veränderung angezeigt und sie haben erklärt, das er NICHT für Sie aufkommt. SO ist dies auch richtig.


    S3curity
    Hat dir denn keiner gesagt, das man Eintsiegsgeld hätte beantragen können, VOR arbeitsaufnahme. Der Tip mit dem Darlehen zur Überbrückung ist zwar nicht schlecht, aber das würde heißen Ihr macht Schulden beim Amt. Ich würde in dem Fall eher nach einem Vorschuß fragen.

    Du solltest auf jeden Fall die beantragung von Einstiegsgeld nicht vergessen. Dieses wird dir zusätzlich, ohne Abzug für mind. 1/2 Jahr gewährt. Der Antrag muß VOR arbeitsaufnahme gestellt werden.