Beiträge von Einhorn11

    Hallo,
    nein es ist nicht möglich über eine Gemeinschaftsantenne Fernsehen zu empfangen. Seid ich hier wohne (8Jahre) läuft es über Kabel. Eine Gemeinschaftsantenne gibt es bei uns nicht mehr.
    Habe mit meiner Vermieterin gesprochen, die sagt, kündigen kann ich es nicht, da es erstens nicht über meinen Namen läuft sondern über Ihren und sie hat ein Mengentarif. ( Ihr gehören drei Häuser)

    Hallo zusammen,
    mal wieder habe ich "Ärger" mit der Arge :mad: und hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt.
    Also zu meiner Geschichte....
    Vor ca. 6 Wochen bekam ich meine Nebenkostenabrechnung (Nachzahlung 96,67 €), diese reichte ich sofort am nächsten Tag bei der Arge ein. Da ich nichts hörte, rief ich dort an und man sagte mir : Ja es liegt hier, wird aber nicht bearbeitet, da kein "Dreizeiler" bei gewesen wäre. Man wüßte nun mal nicht was man mit machen solle. :confused: Na gut...also reichte ich sie noch einmal ein mit "Dreizeiler" ich BITTE um Übernahme der Nachzahlung. Ich dachte, nun ist es erledigt....da irrte ich. Ein paar Tage später kam ein neuer Brief. Es könnte nicht bearbeitet werden, da der Mietvertrag nicht da wäre :eek: (diesen habe ich bestimmt schon 3 Mal einreichen müssen). Ok ich habe ja nichts besseres zu tun...Mietvertrag noch mal kopiert und hingeschickt. Letzte Woche nun der Knaller. ABGELEHNT !!! Dieser Bearbeiter hat die ganze Nebenkostenabrechnung auseinander genommen und seiner Meinung nach bekommt die Kommune ein Guthaben von 110,65.... Na super! Auf diese Summe kam er, da in meinen Nebenkosten der Kabelanschluss mit drin ist. Diese Summe von 157,20 für das Jahr 2009 (Kabelanschlussgebühren) können nicht berücksichtigt werden! :eek: Fünf Jahre wurden diese bezahlt und jetzt auf einmal nicht mehr.
    Den Kabelanschluss kann ich nicht kündigen, da er fest in den Nebenkosten verankert ist!
    Am gleichen Tag bekam ich einen Änderungsbescheid....13,20 Kabelanschlussgebühren bekomme ich weniger !!
    Nun meine Frage. Ist dieses Rechtens??
    Habe schon gegoogelt, zwar lese ich immer, das wenn es fest in den Nebenkosten drin ist, es auch bezahlt werden muß, doch meine Anwältin hat Heute gesagt das das sehr "schwammig" ist. Was heißt, das die Richter unterschiedlich entscheiden. Wir legen jetzt Wiederspruch ein, doch mich würde mal interessieren ob jemand von Euch mit diesem Thema Erfahrung hat.


    Sonja

    @ Sabine:
    Danke für Deine Hinweise.
    Es läuft alles. Arbeite mit dem Jugendamt zusammen.
    Auf jeden Fall wird er mit der ganzen Geschichte nicht durch kommen !


    @ Wotan:
    Du schreibst : auch wenn das was einhorn11 geschrieben hat ziemlich na ja ist......
    Klar weil du genauso ein Vater bist wie " der Erzeuger" meines Kindes !!!
    Immer schön ans Geld denken, aber nicht ans Kind!
    Dieses Geld zahlst du an DEIN KIND und nicht an deine Ex !! Daran solltest du mal denken.
    Es ist doch wohl lächerlich auch noch diese 200 Euro auf drei Kinder aufteilen zu wollen....
    warum zahlst du denn dann überhaupt noch?
    Ich kann dir nur sagen : DAMIT KOMMST DU NIEMALS DURCH


    Sonja

    Hallo zusammen,
    Heute möchte ich Euch erzählen wie die ganze Sache ihren Lauf nimmt. Hoffe mal das ich es diesmal richtig erkläre :confused:


    Da die Unterhaltskürzung ja für zwei Kinder entschieden werden muß läuft jetzt alles schief !
    Zum Glück habe ich guten Kontakt zu der anderen Mutter ( schon alleine wegen den Kindern ).
    Wir besprechen dieses Thema intensiv und versuchen auch gemeinsame Wege zu finden.


    Jetzt gibt es aber ein zusätzliches Problem:
    Der Kindsvater will klagen wenn das Jugendamt sich nicht auf diese Summe einläßt. ( Machen sie auch nicht). Also kommt es zur Klage. Ok soll er, denn dann muß er alles offen legen und nicht nur 10 Lohnabrechnungen ( Komisch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld fehlen, genau wie die Steuerrückzahlung)
    Denn all das wird ja bei der Berechnung mit berechnet.


    Jetzt kommt das komplizierte:
    Ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft für meinen Sohn.
    Die regeln das. Also muß der Vater mit dem Jugendamt klagen.....
    Die andere Mutter bekommt Alg II somit ist für dieses Kind nicht mehr das Jugendamt zuständig sondern die Arge.
    Also muß der Vater gegen Jugendamt und Arge klagen.....hmmmm und das kann ja wohl nicht gut gehen.


    Das was ich nicht verstehe ist, müssen denn dann Jugendamt und Arge nicht zusammen arbeiten um auf einen Nenner zu kommen? Denn es ist doch " ein Fall ". ( Schlimm das Kinder " Fälle " sind )
    Es könnte doch sonst passieren das beide Klagen verschiedene Summen fest legen.....
    Denn woher soll der eine wissen was der andere macht....



    Da ich jetzt den Brief von seiner Anwältin vor mir habe kann ich Euch jetzt auch genau sagen was sie anrechnen will.


    Einkommen 1290 € - 26 € Vermögenswirksame Leistung - 44 € Fahrgeld - 50 € Rate an die GEZ = 1170 €
    Selbstbehalt 900 € bleibt pro Kind 135 €


    Und da läßt sich das Jugendamt nicht drauf ein.


    Ich bin nur mal gespannt wie das alles endet. Auf jeden Fall werden seine Finanzen jetzt erst mal richtig überprüft. ( Mit den fehlenden Lohnabrechnungen und Steuerrückzahlung)

    Ok war wohl ein Fehler von mir !
    Doch bis jetzt hatte ich keine Probleme mit dem Unterhalt....also auch absolut keine Ahnung wie das läuft.
    Außer das ich schon mit ihm vor Gericht war weil mein Sohn den Umgang mit ihm haben wollte....nur der Vater will nicht ! Trotz Urteil ----- keine Einhaltung des Besuchsrechts.
    Aber das ist ein anderes Thema

    Jeder hat seine eigene Meinung.....das ist ja auch ok.
    Ihr denkt wahrscheinlich das ich nur aufs Geld aus bin. Da muß ich euch leider wiedersprechen.
    Das zweite Kind lebt nicht bei ihm !! Genau wie um meinen Sohn kümmert er sich um das andere genauso wenig ! Er will den Unterhalt kürzen mit der Begründung das er Schulden bei der GEZ hat, weil er für seine Kinder bezahlen muß und er anderen Verpflichtungen nicht nach kommen kann....Tut mir leid das ist für mich kein Grund. Also Zeit opfert er so und so nicht für die Kinder ..... Denn das Umgangsrecht hält er schon seit Jahren bei beiden nicht ein.

    Ich würde es machen, denn auch ich gehe Vollzeit arbeiten und verdiene gerade mal 770 Euro Netto ! Nur kann ich nicht noch einen Job annehmen denn dann hat mein Kind garnichts mehr von mir !!
    Die Hundert Euro die der Vater mir dann weniger bezahlen will fehlen mir dann nun mal. Unterhaltsvorschuß würde ich noch bis Sommer bekommen. Was aber nicht diese Summe aus macht. Ich muß sehen wie ich meinen Sohn " groß " bekomme und auch der Vater sollte versuchen alles möglich zu machen und nicht immer mehr Schulden machen und dann auch noch weniger Unterhalt bezahlen wollen !!

    Man fragt hier nach Rat und bekommt nur eine blöde Antwort.....das hättest du dir auch sparen können !!!


    Ich schrieb es nur weil ich auf der Anfangsseite diesen Artikel gelesen habe:



    Unterhalt: Angespannte Finanzlage kein Grund Unterhaltszahlungen auszulassen
    Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht vom 21.11.2007 um 08:28 Uhr (Autor: cme)
    Auch eine prekäre Finanzlage ist kein Grund dafür, dem eigenen Kind keinen Unterhalt zu zahlen beziehungsweise die Zahlungen einzustellen. Vielmehr müssen Unterhaltspflichtige alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihrer Unterhaltspflicht gerecht nachkommen zu können.


    Das entschieden nun die Richter des Münchner Amtsgerichts laut einem Bericht der Onlineausgabe des “Focus”.


    Im konkreten Fall hat das Amtsgericht den Vater einer dreijährigen Tochter, welche bei der Mutter aufwächst, dazu verurteilt (AZ: 554 F 10908/06), seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen und das, obgleich der Vater selbst lediglich über ein Einkommen in Höhe von 977 Euro netto verfügt.


    Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Vater hätte sicherstellen müssen, dass er seine Unterhaltspflicht erfüllen kann. Dies hätte er, laut Auffassung des Gerichts, beispielsweise durch einen zusätzlichen 400 Euro Job erreichen können.


    Der Vater dagegen war der Auffassung, dass er gar nicht dazu in der Lage sei, die Unterhaltszahlungen zu leisten, da ihm nach der Düsseldorfer Tabelle ein monatlicher Selbstbehalt von 890 Euro zustünde. Diese Auffassung teilte das Gericht allerdings nicht.


    Es sei zwar richtig, dass der Vater als Unterhaltsschuldner, beziehungsweise der Unterhaltspflichtige, das behalten dürfe, was er als Eigenbedarf benötigt. Allerdings müssten die Maßstäbe im Falle eines Unterhaltsstreits anders angelegt werden. Demnach sei es dem Gericht nach auch legitim, ein fiktives Einkommen des Vaters anzusetzen, welches er ohne größeren Aufwand erzielen könnte. Beispielsweise durch die Annahme eines 400 Euro Jobs.


    Der Vater hätte nach der Auffassung des Gerichts alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel heranziehen und seine ganze Arbeitskraft aufwenden müssen, um sicherzustellen, dass er seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann.


    Das er dies versäumt habe, sei dabei irrelevant und daher müsse er sich so behandeln lassen, als habe er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll ausgenutzt. Als Folge stockte das Gericht das tatsächliche Gehalt des Vaters um den fiktiven Betrag von 400 Euro auf. Im Endresultat bedeutet dies, dass der Mann den nach der Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Satz von monatlich 199 Euro leisten muss.

    Hallo zusammen,
    hoffe das mir vielleicht jemand weiter helfen kann.
    Habe einen 11 j. Sohn und der Vater zahlte bis Heute 240 € Unterhalt.
    Da er zwei Kinder hat ( beide unehelich) will er jetzt den Unterhalt auf 135 € je Kind kürzen.
    Er hat ein Einkommen von ca. 1300 € Netto.
    Meine Frage : Kann man ihn zu einen Nebenjob zwingen um den Unterhalt sicher stellen zu können?
    Er sagt ein Nebenjob wäre ihm nicht mehr zumutbar, da er schon Vollzeit arbeitet.


    Danke Euch im Vorraus


    Sonja

    Hallo
    vielleicht bekomme ich hier Ratschläge.


    Bin 38 und soll jetzt von der Arge eine Umschulung als Bürokauffrau machen (Ganztags) . Habe einen 10 J. alten Sohn und bin alleinerziehend. Bekomme Hartz IV.
    Bin gelernte Schuhmacherin, aber schon zu lange aus dem Beruf, sodaß ich als ungelernt zähle.
    Meine Frage: Hat man bei einer Umschulung zusätzliche Leistungsansprüche wie zb. Fahrgeld, Betreuungskosten usw.? Oder nur "normal Hartz IV " ?
    :confused:
    Hätte aber noch eine Frage.
    Wenn ich die Umschulung antrete und sie aus irgendeinen Grund abbrechen müßt zb. weil ich das alles nicht unter einen Hut bekomme, was kommen für Folgen auf mich zu ? Würde es eine Kürzung von Hartz IV geben?


    Mein Arbeitsberater hat mich Gestern so "überrumpelt" , mich eigentlich gezwungen, diese Umschulung zu machen.
    Nach einer schlaflosen Nacht bin ich nicht mehr überzeugt ob ich das alles hin bekomme--- 24 Monate Schule, Praktikum, Ganztags, Haushalt und mein 10 J. alter Sohn.....


    Könnte ich mich weigern, eine Ganztags - Umschulung zu machen( Teilzeit ist ja ok) ??



    Für jeden Rat bin ich dankbar


    Sonja