Beiträge von silent-hero

    Horst GRUNERT


    Hallo Horst, das macht die Arge auch - sie zahlt ja im Moment meine und auch Ihre Wohnung und auch den Lebensunterhalt.


    DAS problem ist im Moment: ich möchte wieder bei ihr einziehen (so dass wir eine Lebensgemeinschaft günden). Ich muss meine jetzige Wohnung Kündigen ...... Zahlt die Arge die Miete für die restlichen 3 Monate (Kündigungsfrist)????


    ;)

    Hallo,


    ich habe am 7.01.2005 eine russische staatsbürgerin geheiratet. juli 2007 bin ich ausgezogen - sie hat aber eine Aufenthaltserlaubnis noch für 1 Jahr bekommen.


    Jetzt hängt ihre Aufenthaltserlaubnis davon ab: entweder sie hat einen Job und kann alles selber bezahlen (Wohnung, essen .....) oder ich wohne mit ihr wieder zusammen in einer Lebensgemeinschaft.


    Nun wollen wir wieder zusammenziehen (in ihre Wohnung) und eine Lebensgemeinschaft gründen (10. Juli läuft ihre AE ab), da wir wieder zusammengefunden haben.


    Problem: ich habe im Moment auch keine Arbeit und die Arge bezahlt auch meine Wohnung - gibt es eine Rehelung im Sozialgesetzbuch - oder eine kann Bestimmung, dass die Arge für die Dauer der Kündigungsfrist meine jetzige Wohnung weiter bezahlt??


    Danke