Beiträge von Michael24

    Hallo nataly,


    Danke für die Antwort. OK jetzt verstehe ich es so halbwegs. Aber nun kommt das nächste Problem.


    WENN ICH JETZT EIN SPARBUCH BZW EIN TAGEGELDKONTO EINRICHTE, IST ES DAFÜR NICHT ZU SPÄT ?


    Dann heißt es ich würde die Gelder umsortieren und mich so in die Bedürftigkeit bringen.



    Normalerweis würde es ja reichen wenn ich ein Sparbuch anlege wo ich einen kleinen Betrag einzahle. z.B 50 € . Sodas mein Sohn in die Berechnung des Freibetrags mit 3100 € mit einfließt.


    Gruß
    Michael

    Hallo Diablo,


    mir wurde geraten, dass ich mich mal mit dir in Verbindung setzen soll. Ich hätte da ein paar Fragen zu der Berechnung des Freibetrages. Weil ich der Meinung bin das die Dame in der JobAgentur mir eine falsche Berechnung zur Grundlage gemacht hat.


    Es geht erst mal nur um den Freibetrag:


    Ich 45 Jahre meine Frau ist 40 Jahre und unser Sohn 11 Jahre.


    Sie hat errechnet :


    45 * 150 € + 750 € = 7500 €
    40 * 150 € + 750 € = 6750 €
    Sohn nur 750 € = 750 €
    ---------------------------------
    15000 € Freibetrag.


    Es wurde bei meinem Sohn kein Grundfreibetrag von 3100 € berücksichtigt. Angeblich weil er kein Vermögen hat.


    Laut § 12 SGB II
    1a. hat jeder minderjährige der zu einer Bedarfsgemeinschft gehört einen Grundfreibetrag von 3100 €


    Wenn das stimmt müsste die Berechnung aber so aussehen:


    45 * 150 € + 750 € = 7500 €
    40 * 150 € + 750 € = 6750 €
    3100 € + 750 € = 750 €
    ---------------------------------
    18100 € Freibetrag.


    So da mir gesagt wurde das du (Diablo ) bei der leistungsabteilung arbeitest würde ich gerne mal deine Meinung zu meinem Fall hören. Du kannst mir auch eine Mail schreiben.


    Gruß
    Michael24

    Hallo all,


    ich bedanke mich für eure Bemühungen bzw. für eure Antworten.


    Also gut ich habe mir § 12 mal durchgelesen dort steht z.B das


    1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind,


    aber die Dame im Amt sagte das kommt bei mir nicht zum tragen, da mein Sohn kein Vermögen besitzt.


    ABER ICH VERSTEHE ES SO ALS OB EGAL OB MEIN SOHN VERMÖGEN HAT ODER NICHT ER EINEN GRUNDFREIBETRAG VON 3100 € HAT. ( auf seinem Namen laufen keine Verträge oder Sparbücher )


    Nunja wenn der Freibetrag in farge kommt so erhöht sich ja der gesamtfreibetrag bei uns dann halt um 3100 €.


    ich werde DIABOLO mal eine Mail schreiben. DANKE EUCH ALLEN.


    Gruß
    Michael24

    Hallo


    wer kann mir unseren Freibetrag berechnen ?


    Ich 45 Jahre, meine Frau 40 jahre und unser Sohn 11 Jahr.


    ( meine Frau und ich haben gespartes Geld und ich zusätzlich eine Lebensversicherung. Auf den Namen unseres Sohnes haben wir garnichts, weder Sparbuch noch etwas anderes. )


    Die Sachbearbeiterin in der JobAgentur hatte was berechnet aber unseren Sohn komplett rausgelassen, weil er kein Vermögen besitzt. Obwohl er ja zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
    Ich verstehe nicht das wir mit 3 * 750 € berücksichtigt werden , aber bei dem Gesamtfreibetrag unser Sohn nicht mit 3100 € berücksichtigt wird.


    Ich bitte einen sachkundigen mir mal eine Berechnung zu machen, woraus ich ersehen kann welchen Freibetrag wir gesamt haben.


    Gruß
    Michael24

    Hallo,


    und Danke für die Antwort.


    Ihr müsst entschuldigen, dass ich mich so verhalten habe. Aber ich war gestern echt angepi....... nachdem man mich so abgespeist hat.


    Nun gut ich hätte da noch eine Frage:


    Habe mit der LV gesprochen die haben mir einen Rat gegeben. Und zwar ist mein Freibetrag jetzt im Moment:


    Ich 45 Jahre * 150 € = 6750 €
    Frau 40 Jahre * 150 € = 6000 €
    Sohn 11 Jahre = 0000 € ( da er kein Vermögen besitzt )
    3 * 750 € = 2250 €
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    15000 €
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    ----------------


    So nun hat mir ein Anwalt der Lebensversicherungsgesellschaft gesagt:
    Ich könnte mir Überschussanteile auszahlen lassen. Es wären 4000 €. Es wäre keine Beleihung und ich bräuchte keine Zinsen zu zahlen.


    Wenn ich nun ein Sparbuch anlege auf dem Namen meines Sohnes und dort 3000 € anlege erweitert sich mein Freibetrag.


    Ich 45 Jahre * 150 € = 6750 €
    Frau 40 Jahre * 150 € = 6000 €
    Sohn 3100 € = 3100 € ( Kinderfreibetrag )
    3 * 750 € = 2250 €
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    18100 €
    ----------------
    ----------------


    Also dürften wir an Vermögen 18100 besitzen.


    Nach dem Anlegen des Geldes für unseren Sohn hätten wir:


    LV 15074 € ( nach Auszahlung der Überschussanteile )
    Sparbücher gesamt : 2867,75 €
    ------------------------------------------------
    17941,75 € Vermögen ( liegen 158,25 € unter dem Freibetrag )


    Und den Rest aus der Überschussauszahlung den müssten wir erstmal verbrauchen. Das wären 1200 €.


    Ist diese korrekt so, weil ich ja Quasi das Geld das ich zuviel habe nur umverteile ?


    Das mit der Eigentumswohnung ist so das der Wert den ich mit meinem Bruder bezahlt habe nicht mehr realistisch ist. Wenn ich verkaufen würde würden wir nicht den Betrag bekommen den wir bezahlt haben.



    Würde mich über eine Antwort freuen ( bin jetzt auch geduldiger, habe mich wieder ein wenig beruhigt )


    Es wäre das erste mal, dass ich Leistungen dieser Art in anspruch nehmen würde obwohl es mir überhaupt nicht passt. Hätte lieber wieder einen JOB.


    Gruß
    Michael24

    HAllo,


    ist ja echt prima hier. Ich kann mich vor Antworten kaum noch retten.


    ich dachte es ist ein Forum hier wo man auch mit Antworten rechnen kann aber das schein nicht der Fall zu sein. Jeder liest nur und ich bin immer noch genauso schlau wie heute Morgen.


    Naja vielleicht wird es ja noch was.


    Gruß

    Hallo alle zusammen,


    ich habe da mel ein paar Fragen, die mir viellecht jemand beantworten kann.


    Also ich bin 45 Jahre alt, meine Frau 40 Jahre und mein Sohn 11 Jahre. Da ich nach einer Umschulungsmaßnahme keinen Job bekommen habe, habe ich einen Antrag auf ALG II gestellt da ich seit dem 24.05. keinen Anspruch mehr auf auf ALG habe.


    Heute war ich dort und habe den Antrag eingereicht. ABLEHNUNG - Aufgrund zuviel Eigenkapital.


    Ich habe eine Lebensversicherung der aktuelle Rückkaufswert liegt bei 19074 €. Nach der Berechnung darf ich also ( 45 + 40 Jahre * 150 € + 3 * 750 € der Freibetrag vom Sohn 0 € da er nichts auf seinem Namen laufen hat ) = 15000 € haben. Da liege ich natürlich drüber. Habe schon mit der Lebensversichungsgesellschaft gesprochen ein beleihen ist möglich. Würde 4500 € leihen so das ich drei Monate die das Amt vorschreibt davon leben kann. Ist auch OK. Würden wir machen kein Problem.


    So nun kommt noch: das ich 2000 mit meinem Bruder zusammen eine Eigentumswohnung für 80000 € gekauft habe. Das Darlehn läuft noch und im Moment sind es noch 73510 € die wir zurückzahlen müssen.
    Miteinnahmen in dem Sinne haben wir nicht. Da wir mehr Zahlen als wir bekommen. ( Darlehn 518 € bekommen aber nur 400 € kalt. Das bedeutet mein Bruder und ich zahlen selber noch 57 € aus eigener Tasche dazu ).


    Wird die Eigentumswohnung auch als Kapital mit eingerechnet ? Ich blicke es nicht mehr. Die Tante in der JobAgentur sagte mir. Es müsse ein Verkehrswertgutachten gemacht werden. Was die Wohnung auf dem Markt bringen würde. Da ich aber keine Leistungen beziehe macht mir auch keiner so ein Gutachten und der Hammer ist wenn ich es in Auftrag gebe dauert es 9 -12 Monate bis sowas gemacht wird ( habe mich erkundigt ). Da aber in letzter Zeit die Preis für Imobilien gesunken sind würde ich in der Lage hier keine 80000 € für die Wohnung bekommen. Mir wurde gesagt das der Wert bei 1275 - 1575 € / qm liegt selbst wenn ich den niedriegsten Preis annehme 1275 + 60 qm müsste ich auf dem Markt 76500 € für das Objekt bekommen . Aber das ist nicht realistisch da ich max nur 65000 bekommen würde. Und dies müsste ich noch teilen , das reicht nichtmals um das darlehn zu decken.


    Wie soll ich nun vorgehen und was soll ich tun ? Wer kann mir da weiterhelfen ?


    Da ich im Momnet nicht weis was ich machen soll, Lebensversicherung beleihen OK, dann kommen die und sagen Wohnung verkaufen , Also ist dann alles weg wofür ich Jahrelang geschufftet habe. Ein Verkehrswertgutachten bekommt man nur wenn man Leistung bezieht.



    Gruß
    Michael24