Die jüngere schwester der angehenden studentin besucht noch das gymnasium und hat somit kein eigenes einkommen und bezieht lediglich unterhalt von beiden elternteilen.
freibetrag für sie heisst dann, ihr steht ebenfalls eine gewisse summe zu, falls ich zum bafög zuzahlen muss und die höhe der zu zahlenden leistungen an die ältere tochter wird dann halbiert? wäre ja insofern gerecht.
wo finde ich denn etwas, dass ich das vorab schon mal selbst ausrechnen kann?
danke
mfg
EuleHH