Hallo,
ich habe im Juli 1993 einen Prämiensparvertrag bei der Sparkasse abgeschlossen, dessen Auszahlung ursprünglich meiner Tochter zugute kommen sollte, aber nach Absprache mit meiner Tochter wird dieser aufgrund meiner Arbeitslosigkeit für mich als Altersvorsorge genutzt.
Vorab einige Angaben zu diesem Vertrag:
- Monatliche festgelegte Einzahlungen; hierfür Zinsen und Prämien mit jährlicher Gutschrift, die in
den Sparvertrag einfließen, ich also noch nicht darüber verfügen kann
- Je länger die Laufzeit, um so höher die Zinsen und Prämien
- Laufzeit des Vertrages 25 Jahre, also bis 2018 (ich bin jetzt 62 Jahre); dann erhalte ich auch
die Gesamtsumme incl. Zinsen/Prämien
- Bei Unterbrechung der Einzahlungen können keine weiteren Einzahlungen mehr geleistet
werden; künftige Sparprämien entfallen
- Bei Auflösung des Vertrages entfallen die jährlich steigenden Zinsen, vor allem die immer höher
werdenden Sparprämien; das Ziel des Sparvertrages ist nicht erreicht, sondern im Gegenteil
erfolgt durch die Auflösung ein hoher Verlust
Seit Beginn meiner (leider) Arbeitslosigkeit ist die Arge über diesen Sparvertrag informiert. Dennoch erhielt ich von der Arge ein Schreiben mit den Angaben, ich hätte in den Jahren 2007 und 2008 Kapitalerträge bei der Sparkasse erhalten und solle den Kontoauszug mit der Gutschrift des Ertrages vorlegen. Weiter Angaben in diesem Schreiben sind evtl. Reduzierung von Alg2, Rückforderung von Leistungen, strafrechtliche Schritte usw.
Daraufhin habe ich der Arge die Angaben zu diesem Sparvertrag mitgeteilt, darauf hingewiesen, dass ich dies ja bei Antragsstellung von Alg2 der Arge gemeldet habe und dass die Zinsen nicht auf meinem Girokonto gutgeschrieben werden, sondern in den Sparvertrag einfließen, also dem Sparvertrag gutgeschrieben werden und somit m. E. nach § 12 Abs. 1 SGB II nicht zu berücksichtigen sind etc.
Antwort von der Arge mit der Forderung nach Kontoauszügen mit der Buchung Kapitalerträge aus den erwähnten Jahren 2007 und 2008 und eine Kopie der Police mit der Umwandlung bzw. Änderung des Sparvertrages auf den Altersvorsorgevertrag. Mit liegt leider nur der Eröffnungsantrag des Prämiensparvertrages von Juli 1993 vor; Kontoauszüge zu den Zinsen/Prämien verständlicherweise nicht, da diese ja dem Sparvertrag gutgeschrieben werden und nur auf dem Prämiensparbuch zu erkennen sind.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Juli 1993 habe ich noch nicht an einen Verwertungsausschluss geschweige an Arbeitslosigkeit gedacht, sonst hätte ich stattdessen vielleicht einen anderen Vertrag (Rente- oder Lebensversicherung) abgeschlossen.
Ich habe heute mit der Sparkasse gesprochen. Ein Verwertungsausschluss ist bei einem Prämiensparvertrag nicht möglich, jedoch könnte die Sparkasse laut dem Bankberater den Prämiensparvertrag umschichten in eine Rentenversicherung mit Verwertungsausschluss. Die Frage ist jedoch, ob die Arge dies akzeptiert.
Ich habe mal gelesen (wo, weiß ich leider nicht mehr), dass die Verwendung erworbenen Vermögens
(auch Zinsen) zur privaten Altersversorgung möglich sei, dass ein nachträglicher Ausschluss der Verwertbarkeit vor dem Eintritt des Ruhestandes vereinbart werden kann und somit eine Umschichtung in Altersvorsorgevermögen möglich ist. Eine missbräuchliche „Entreicherung“ ist dabei durch die Begrenzung auf € 250,-- pro Lebensjahr ausgeschlossen. Außerdem könne einem Leistungsempfänger nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraum zur Sicherung seiner Altersversorgung genutzt hat.
Meines Erachtens hätte mich seinerzeit, als ich den Prämiensparvertrag bei Antragsstellung zu Alg2 angab, der Sachbearbeiter hierzu informieren müssen, also zu dieser Thematik seiner umfassenden Aufklärungs- und Beratungspflicht nachkommen müssen, was jedoch nicht geschehen ist.
Sollte die Arge jedoch Recht damit haben, dass ich die dem Sparvertrag gutgeschriebenen Zinsen, die ich allerdings noch nicht erhalte bzw. zur Verfügung habe, sondern die in den Sparvertrag einfließen, zu zahlen bzw. mit der Leistung zu verrechnen habe, müsste ich den Sparvertrag kündigen (Altersvorsorge ade!), um dies begleichen zu können. Dies ist jedoch wohl nicht im Sinne des Erfinders der Altersvorsorgesicherung.
Es ergeben sich für mich noch zwei weitere Fragen:
Nur aufgrund des Prämiensparvertrages habe ich seinerzeit bei der Sparkasse einen Dispositionskredit erhalten, wobei laufend von mir zu zahlende Zinsen fällig werden. Könnten dann der Arge gegenüber diese Zinsen mit den Zinsen aus dem Sparvertrag verrechnet werden? Löse ich den Sparvertrag auf, wird der Dispo von dem Sparguthaben in Abzug gebracht, das Guthaben reduziert sich, ich kann den Vertrag nicht weiterführen, also auch keine Gutschrift von Zinsen mehr.
Die Zinsen müssen, soweit ich informiert bin, bei Auszahlung versteuert werden. Somit müsste m. E. der zu erwartende Steueranteil aus den Zinsen von den Zinsen, welche die Arge fordert, abgezogen werden. Sonst hätte ich ja noch mehr Verlust: a) Die Zinsen aus dem Sparvertrag „gehen“ an die Arge und b) Obwohl dann keine Zinsen mehr vorhanden sind, trotzdem Steuern an das Finanzamt auf die nun doch nicht erhaltenen Zinsen zahlen. Für mich nicht nachvollziehbar.
Ich hoffe, dass trotz dieser Flut von Angaben doch noch „Durchblick“ besteht und ich vielleicht zum Abschluss Tipps und Hinweise erhalte.
Vielen Dank und herzliche Grüße von Black