Beiträge von noname

    Da gebe ich dir Recht! Natürlich hätte ich den ganzen Betrag nicht spraen können. Das einzige was ich mir diesbezüglich auf die Seite legen konnte, waren die ca. 1000 € für meinen Führerschein, die ich dadurch aufbringen konnte, dass ich einen Zuschlag fürs erste Jahr bekommen habe.


    Mal ne andere Frage. Welchen Anteil vom ALG2 kann man eigentlich sparen, d.h. für Vermögensbildung aufbringen? Habe eine Zahl gelesen nämlich 15% von den ca. 350€, die man bekommt. Stimmt das?


    Auch auf die GEfahr hin, dass ich mich wiederhole: Nochmal DANKE!!!

    Habe folgendes im WWW gefunden...


    "Für sonstige Schulden gilt: Wenn Sie Ihr Erspartes vor dem Zugriff der Behörden schützen wollen, sollten Sie noch vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG 2) Ihre Schulden tilgen. Grund: Im Regelfall werden bei der Berechnung Ihres Vermögens die Schulden nicht berücksichtigt (Ausnahme: Hypotheken auf Immobilien)."


    ALSO: KREIDIT = VERMÖGEN!?


    Ich war so blöd und habe die Schulden zu spät bezahlt (während meines H4Bezugs). Ich muss wohl damit rechnen, dass man mir den BEtrag, der über dem Freibetrag lag, abziehen wird, weil es als Vermögen berechnet wird! Was meint ihr dazu?

    Hallo,
    nach der letzten Unterhaltung mit meinem Sachbearbeiter, bin ich so schlau wie vorher... Und so genau wusste er es auch nicht! Zuerst sagte er es wäre Vermögen. Dann Einkommen. Und jetzt muss ich warten...

    Danke für den Tipp blattlaus... Bin hier wirklich für jeden Tipp dankbar. Ich befürchte nur, dass ich aufgrund einer Dummheit mein ganzes Erspartes Geld loswerde und vielleicht noch mehr...

    Ich hatte eine Rückzahlungsverpflichtung! Wie schon erwähnt, habe ich den BEtrag bereits vor einigen Monaten abgebucht und meiner Tante zurückgegeben. Das hat meine Tante auch schriftlich bestätigt. Es war auch so vereinbart, dass ich meiner Tante den BEtrag innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre zurückgebe und das habe ich auch getan... Meine Tante wollte nämlich nicht, dass ich das in Raten bezahle, sondern auf einen Streich...

    Danke für deine Hilfe....


    Jetzt habe ich wenigstens etwas in der Hand und kann damit argumentieren.


    Nochmals danke, vielleicht kann ich das ja irgendwann wieder gutmachen bei dir;-)


    Noch ne Frage: Warum kennst du dich in der Sache so gut aus? Hoffe, es ist ok wenn ich das frage...

    Also hat die ARGE doch Recht, weil das Geld nicht zweckgebunden war?


    Es war ne Dummheit von mir, ich weiß. Glaub mir ich bin nicht sonderlich happy deswegen.


    Nur ich war ehrlich und habe den Leuten es so erzählt wie es gelaufen ist. Ich bekam das Geld bar. Habe das Geld zum Teil für den Führerschein ausgegeben aber auch für den Lebensunterhalt. Deswegen ist der Kontostand gestiegen. Und nach 3 Jahren habe ich das Geld abgebucht und meiner Tante zurückgegeben. Also habe ich verspielt, oder?


    Wie schon geschrieben, lag mein Kontostand aufgrund dieses Kredits um ca. 1500€ höher als mein Freibetrag.

    Ja, glaube du hast recht! Muss nächste Woche ncohmal dorthin und meine Auszüge der letzten Jahre vorlegen. Mal schauen was dann kommt...


    Das mit der Rechtschutzversicherung ist ne gute Idee. Nur, von meiner Tante werde ich nie wieder etwas annehmen. Habe jetzt genug Ärger am Hals.... Wie siehts mit dir aus? Kannst du mir was leihen? ;-) Ah noch was: Als ich damals den "Kredit" von meiner Tante angenommen hatte, habe ich es nicht der ARGE mitgeteilt. Auch das hat die Sachbearbetin als Verstoß bezeichnet...

    Hallo Nataly,


    und nochmal herzlichen Dank für Deine Mühe.


    Du schreibst, dass Widerspruch und Klage kostenlos sind. Da ich NOCH nichts habe, kann ich auch keinen Widerspruch einlegen. Nächste Woche muss ich aber noch mal hin. Wie siehts mit einer Beratung beim Anwalt aus? ISt diese auch kostenlos oder sollte ich erst dann dorthin, wenn ich ein Liebesbriefchen von der Arge bekomme?

    Hallo Nataly und danke schon mal...


    Du schreibst, dass ein Darlehen kein Einkommen ist... Wie schon geschrieben hatte ich das Geld zu Hause und habe damit nicht nur meinen Führerschein bezahlt sondern es auch dazu benutzt, mir Lebensmittel etc. zu kaufen. Deswegen ist der Kontostand gestiegen. Jetzt mein die Arge, dass das Darlehen DOCH als EInkommen verrechnet wird, weil es NICHT zweckbestimmt war....


    Was meinst du dazu und nochmal danke

    Habe ein großes Problem und bitte euch um Hilfe.


    Ich versuche es kurz zu machen.


    2005 musste ich ALG2 beantragen. Mein Kontostand lag damals bei ca. 1500 €. Es wurde genehmigt. Wenige Monate später hat meine TAnte angeboten, mir zu helfen, in dem Sie mir einen BEtrag von über 3000 Euro geliehen hatte. Ich habe es bar angenommen. Danach habe ich die 3000 € dazu verwendet, mir Lebensmittel etc zu kaufen und meinen Führerschein zu bezahlen. Der Kontostand ging deswegen hoch... und kam auf einen BEtrag von ca. 6000 Euro. Vor einigen Monaten habe ich meiner Tante den Betrag zurückgegeben und den Kredit abbezahlt.


    Jetzt befürchte ich, dass mit die ARGE die 3000 € wieder nimmt, mit der Begründung, dass das geliehene Geld für Lebensmittel etc. gereicht hat. Mit welchen "Strafen" muss ich rechnen???


    Meine Sachbearbeiterin meinte, dass mir höchstens der Betrag abegommen werden kann, der über dem Freibetrag lag (6000 - 4800)...


    Vielen Dank im Voraus


    PS: Habe gehört, dass man sich im Laufe von HArtz 4 gerade mal 700 Euro ersparen kann. Stimmt das denn?