Beiträge von BS1981

    Nach Wälzen meiner Unterlagen ist der Stand nun so:


    Es geht bei der Rückzahlung um mehrere Forderungen.


    01) Im Januar 2010 kam eine Rückzahlungsforderung von € 209,89 nach der Jahresabrechnung der Stadtwerke im November 2009 - die Überzahlung hatte ich jedoch nicht verursacht und habe dies vom Amt auch schriftlich! Trotzdem wird sie mit € 30 seit 05/2010 abgezogen.


    02) Im Februar 2010 kam eine weitere Rückzahlungsforderung, diesmal entstanden durch das 13. Monatsgehalt meines damaligen Arbeitgebers im November 2009. Auch diese Überzahlung hatte ich nicht verursacht, widerrum mit Bestätigung vom Amt. Trotzdem wird sie seit 04/2010 mit ebenfalls € 30 abgezogen.


    03) Die neueste Forderung mit € 115,32 ist vom Mai 2010, bezieht sich aber auf Mai 2009 weil ich damals eine Gehaltserhöhung angeblich zu spät angegeben habe (-> Verletzung der Mitwirkungspflicht). Die Rückzahlung soll ab 09/2010 mit € 15 pro Monat erfolgen.


    Bei einem von mir vereinbarten Termin im Februar habe ich meiner Sachbearbeiterin erklärt, daß ich immer erst Zusatzverdienste (Überstundenlohn etc.) angeben kann, wenn ich meine Lohnabrechnung habe und das Geld da ist. Überzahlungen sind gar nicht zu vermeiden, da die ARGE ja im Vorraus und mein Arbeitgeber rückwirkend zahlt. Ich habe dann darum gebeten, mein mir zustehendes ALGII immer erst dann zu berechnen, wenn ich meine Lohnabrechnung eingereicht habe. Das war ihr erst zuviel Arbeit, ich habe jedoch darauf bestanden und dieses System funktionierte dann.


    Trotz allem, Forderung 01 & 02 erzeugen die mir fehlenden € 60. Per schriftlichem Antrag habe ich nun gestern um eine Minderung von € 45 gebeten weil ich mit dem mir zur Verfügung stehenden Geld mich nunmal nicht versorgen kann. Der Mensch braucht ja nicht nur Essen!

    Also, ich habe eben mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und folgendes herausgefunden:


    es fehlen unterm Strich insgesamt € 60 die dadurch begründet sind, daß eine im Februar entstandene Überzahlung (Nebenkostenabrechnung) sowie angebliche Verletzung der Mitwirkungspflicht getilgt wird.
    Daß ich daran nur zum Teil schuld bin konnte ich mit meiner Sachbearbeiterin klären - im nächsten Monat werden die Tilgungsraten nun nach entsprechendem schriftlichen Antrag gesenkt weil die Sicherung des Lebensunterhalts schlichtweg nicht gewährleistet ist.


    Falls mir nun das Geld ausgeht, kann ich Lebensmittelgutscheine in Anspruch nehmen. Nicht das gelbe vom Ei, aber die Sache ist vorerst aufgeklärt.


    Vielen Dank für Eure Antworten und Mithilfe!!

    Zunächst einmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.


    Der Leistungsbescheid vom 23.06.2010 sieht wie folgt aus:


    Bewilligungszeitraum 01.06.2010 bis 31.10.2010
    Jeder Monat ist einzeln aufgeführt und für August steht im Berechnungsbogen:


    Regelleistung: € 359,00
    Anerkannte mtl. Kosten für Unterkunft & Heizung: € 299,53
    Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft: € 658,53
    Einkommensbereinigung: - € 30 (warum hier was abgezogen wird, weiß ich nicht)
    Arbeitslosengeld: € 359,40
    Sonstiges Einkommen: € 12,37 (wo diese Summe herkommt ??? Ich habe kein weiteres Einkommen)
    Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: € 341,77


    Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen:
    - Sicherung des Lebensunterhaltes: € 17,23
    - Kosten für Unterkunft & Heizung: € 299,53


    Gesamtbetrag: € 316,76


    Nun nochmal zur Gastherme: Die Therme ist sowohl für Warmwasser, als auch für die Heizung zuständig.


    Ich habe vor zwei Jahren schonmal Widerspruch gegen einen ALG II Bescheid eingelegt - fristgerecht, sofort nachdem ich ihn erhalten hatte. Es hat über ein Jahr gedauert bis ich Antwort hatte - dann zwei Briefe am selben Tag: im ersten wurde mein Widerspruch anerkannt und im zweiten dann doch nicht. Seitdem bin ich bei Widersprüchen etwas skeptisch - soll aber nicht heißen, daß ich nicht gegen den jetzigen Bescheid angehen würde falls er tatsächlich fehlerhaft ist.

    Laut Bewilligungsbescheid zahlt die ARGE € 299 für meine Miete + Strom. Das Geld wird immer an mich überwiesen, nie zum Vermieter.


    Das Problem mit dem Stromabschlag ist, daß ich hier eine Gastherme habe und diese produziert diese hohen Abschläge. Ich hatte letztes Jahr sogar einen monatlichen Abschlag von € 109. Gas wird aber von der ARGE nicht übernommen hat man mir gesagt - ganz egal ob es der Löwenanteil ist. Der Stromverbrauch beläuft sich auf höchstens € 15 im Monat. Mehrere Tarifvergleiche in meiner Region haben hervorgebracht, daß unsere Stadtwerke noch am günstigsten sind und sich ein Wechsel leider nicht merklich lohnen würde.


    Die Telefonkosten sind gerundet, der Betrag ist mal mehr mal weniger - aber ein Anbieterwechsel kommt definitiv in Frage!

    Hallo,


    ich bin seit 01.06.2010 arbeitslos, alle Anträge sind durch und wie folgt bewilligt: € 359,40 ALG I und zusätzlich ~ € 320 ALG II. Für August habe ich nun aber nur € 617 überwiesen bekommen - der ALG I Betrag stimmt, jedoch beläuft sich der ALG II Betrag nur auf € 256,76.


    Folgende monatlichen Belastungen fallen bei mir an:


    Warmmiete: € 290
    Stromabschlag: € 83
    Telefon + DSL: € 45
    ----------------------------
    = € 418


    Somit bleiben mir gerade mal € 199 für den gesamten Monat zum Leben - nach den ersten nötigen Ausgaben (Lebensmittel, Waschsalon etc.) habe ich jetzt nur noch € 99 auf dem Konto und € 50 in der Tasche. Ich spare seit dem letzten Monat ohnehin schon, esse nur abends und setze auch mal einen Tag mit Essen aus. Meine Bewerbungskosten sind auch gestiegen - das Geld bekomme ich zwar später zurück, aber das nützt mir ja im Moment nichts wenn ich entscheiden muß, ob ich für 3 Euro Essen einkaufe oder eine Bewerbungsmappe erstelle.


    Was kann ich in Anbetracht der Lage tun ? Wie soll ich bei meiner Sachbearbeiterin vorgehen ?
    Ich bin für jede Hilfe dankbar!


    LG, BS1981

    Zitat

    Was für eine Schule besucht die Freundin denn?


    Sie macht eine Ausbildung zur Altenpflegerin und besucht eine Berufsbildende Schule, hat aber auch praktische
    Arbeitseinsätze.

    Zitat


    Grundsätzlich hat ja die Freundin auch Anspruch auf Ausbildungsunterhalt von den Eltern.Wie sieht es damit aus? Bekommt sie was?


    Ihre Eltern haben leider auch nicht viel Geld, leben auch mit Zuschuß.

    Vielen Dank für die hilfreichen Tips ! Ich werde das mal genau so an meine Freundin weitergeben - also Lebensmittelgutscheine helfen natürlich auf jeden Fall und mit dem Strom werde ich ihr erstmal aushelfen weil das Amt wahrscheinlich ohenhin nicht bis Freitag in die Gänge kommt und eine Wiederanschaltung kostet ja dann nochmal zusätzlich Geld.

    Vielen Dank für den Tip! Habe mir eben einen Infotext zum Antrag auf einstweilige Anordnung heruntergeladen.


    Zitat

    Wieviel Bafög bekommt sie und wieviel ALG 2 bekam sie früher?


    Sie bekommt €192 Bafög, und vorher bekam sie €196 vom Amt. Dazu kommt, daß sie mit Sonderregelung unter 25 Jahren zu Hause ausgezogen ist und angeblich 2004 mal überzahlt wurde. Das sei die Begründung vom Amt ihr (erst) jetzt im Januar mal eben spontan die Bezüge zu streichen. Eben sagt sie mir, daß angeblich alle verfügbaren Rechtsmittel zusammen mit der Anwältin ausgelotet wurden und sie trotzdem bis September mit diesen €2,04 im Monat "auskommen" muß.


    Das kann doch aber gar nicht sein - Geld hat sie nach wie vor nicht und bekommt es auch nicht, sagt so auch die Anwältin. Irgendwo ist doch da der Wurm drin ??

    Hallo,


    ich brauche dringend Rat! Meine beste Freundin bezieht seit dem Beginn ihrer Ausbildung BAföG und ALGII.
    Im Januar diesen Jahres bekam sie ein Schreiben von der ARGE in welchem stand, daß ihr alle Bezüge (ohne die Angabe von Gründen wohlgemerkt!) gekürzt werden und letztendlich bekam sie ganze € 2,04 aufs Konto überwiesen wobei ihre Miete jedoch weiterhin voll gezahlt wird! Dieser Zustand hat sich bis heute nicht geändert.


    Meine Freundin hat sofort eine Fachanwältin aufgesucht, diese hat die nötigen Akten beim Amt angefordert woraufhin es dann zur 1. Gerichtsverhandlung im April kam. Zu dieser erschien jedoch die zuständige Sachbearbeiterin der ARGE nicht - es wurde vertagt - auf SEPTEMBER !


    Von ihrem BAföG bezahlt meine Freundin sowohl Rechnungen für Telefon, Kabelanschluß und Strom - es bleibt dann lediglich ein kleiner Restbetrag zum Einkauf von Lebensmitteln / Haushaltsutensilien. Nun habe ich ihr seit Februar zeitweise finanziell ausgeholfen - insgesamt mit knapp über € 800 - und meine Bedürfnisse stark eingeschränkt da ich selbst auch nur in Teilzeit arbeite.


    Jetzt droht meiner Freundin die Stromabschaltung am Samstag den 17.05. und weder sie noch ich weiß wie das bis September so weitergehen soll. Hätte sie Niemanden der ihr aushelfen könnte, wovon sollte sie sich denn etwas zu Essen kaufen ???? Ich kann ihr nicht bis September aushelfen, da ich momentan selbst viel Ausgaben habe. Es kann doch einfach nicht sein, daß es keinen Amtsweg gibt um ihr ein Überbrückungsgeld oder Ähnliches zur Verfügung zu stellen ???? Wenn man einmal ganz krass nachdenkt würde sie ab Samstag im Dunkeln sitzen und dann auch nichts zu Essen haben - bis zur Gerichtsverhandlung im September würde sie doch verhungern. Wo ist denn sowas möglich ???
    Und ständig auf Pump leben sollte doch auch keine Lösung sein, es gibt in ihrem Umfeld auch Niemand weiter der ihr momentan helfen kann !


    Falls jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, Hilfe oder Rat weiß - ich wäre wirklich sehr sehr dankbar für jede helfende Rückmeldung !


    Liebe Grüße & vielen Dank im Vorraus