Nach Wälzen meiner Unterlagen ist der Stand nun so:
Es geht bei der Rückzahlung um mehrere Forderungen.
01) Im Januar 2010 kam eine Rückzahlungsforderung von € 209,89 nach der Jahresabrechnung der Stadtwerke im November 2009 - die Überzahlung hatte ich jedoch nicht verursacht und habe dies vom Amt auch schriftlich! Trotzdem wird sie mit € 30 seit 05/2010 abgezogen.
02) Im Februar 2010 kam eine weitere Rückzahlungsforderung, diesmal entstanden durch das 13. Monatsgehalt meines damaligen Arbeitgebers im November 2009. Auch diese Überzahlung hatte ich nicht verursacht, widerrum mit Bestätigung vom Amt. Trotzdem wird sie seit 04/2010 mit ebenfalls € 30 abgezogen.
03) Die neueste Forderung mit € 115,32 ist vom Mai 2010, bezieht sich aber auf Mai 2009 weil ich damals eine Gehaltserhöhung angeblich zu spät angegeben habe (-> Verletzung der Mitwirkungspflicht). Die Rückzahlung soll ab 09/2010 mit € 15 pro Monat erfolgen.
Bei einem von mir vereinbarten Termin im Februar habe ich meiner Sachbearbeiterin erklärt, daß ich immer erst Zusatzverdienste (Überstundenlohn etc.) angeben kann, wenn ich meine Lohnabrechnung habe und das Geld da ist. Überzahlungen sind gar nicht zu vermeiden, da die ARGE ja im Vorraus und mein Arbeitgeber rückwirkend zahlt. Ich habe dann darum gebeten, mein mir zustehendes ALGII immer erst dann zu berechnen, wenn ich meine Lohnabrechnung eingereicht habe. Das war ihr erst zuviel Arbeit, ich habe jedoch darauf bestanden und dieses System funktionierte dann.
Trotz allem, Forderung 01 & 02 erzeugen die mir fehlenden € 60. Per schriftlichem Antrag habe ich nun gestern um eine Minderung von € 45 gebeten weil ich mit dem mir zur Verfügung stehenden Geld mich nunmal nicht versorgen kann. Der Mensch braucht ja nicht nur Essen!