Beiträge von bekki

    Hallo zusammen,


    ist es in Ordnung, wenn eine Arge behauptet, sie vergebe generell kein Einstiegsgeld? Anstatt dessen würde man weiter ALG II bekommen - aber das schließt sich doch meines Wissens nicht aus,grübel...


    Ich weiß ja, dass das Einstiegsgeld im Ermessen des Sachbearbeiters liegt und die Ertragsvorschau stimmen sollte, aber meine Sachbearbeitung argumentiert ganz komisch. Unter anderem damit, dass ich ein Kind unter 3 habe (das allerdings voll betreut wird). Nachdem ich andeutete,d ass das diskriminierend ist, schoebn sie oben genanntes Argument vor.


    Und das mit der Ertragsvorschau ist so ein Ding. Eigentlich müsste ich erstmal ein Coaching machen, um das zu können. Die sagen mir aber nicht, ob sie das Coaching übernehmen, ehe die Ertragsvorschau nicht da ist...


    Seit Mitte September plane ich nun auf eigene Faust und habe schon einige Kosten selbst übernommen, trotz ALG II. Mittlerweile haben sie eingewilligt, zumindest den Buchhaltungskurs zu übernehmen, aber es kommt mir so vor, als wollten sie mich damit zufriedenstellen, so dass ich nicht mehr verlange. Oder mich so lange hinhalten, bis ich ein Gewerbe angemeldet habe und den Antrag noch nicht abgeholt habe, so dass ich dann sowieso keinen Anspruch mehr habe.


    Was kann ich tun, um das Einstiegsgeld zu bekommen??


    Viele Grüße

    Hallo,


    könnt Ihr mir sagen, was man als erstes tun sollte, wenn man einen Umzug plant? Ich habe gehört, man braucht eine Genehmigung vom Jobcenter. Wie beantragt man die, was muss man dazulegen?


    Eine Wohnung ist noch nicht in Sicht, der Umzug wird aber mit großer Sicherheit zum 1. Oktober stattfinden. Habe meine Sachbearbeiterin noch nie persönlich angetroffen und telefonisch ist sie schwer erreichbar, deshalb frage ich das hier...


    Danke für Antworten



    PS: Ich weiß schon, dass es gute Gründe für einen Umzug geben muss, die sind auch vorhanden, es geht mir aber um die bürokratische Reihenfolge.

    Doch, doch, so ist es: Wir leben gemeinsam und seit Juni beziehe zwar nur ich ALG II, wir wurden aber als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Sprich, mein Freund musste den Antrag unterschreiben und Kontoauszüge usw. vorlegen. Jetzt wird er für einen Monat ebenfalls ALG II beziehen und beim Jobcenter sind sie auch nach der zweiten Nachfrage noch der Ansicht, dass er dafür einen kompletten Erstantrag stellen und diesen einwöchigen Kurs besuchen soll. Es könne aber sein, dass ihn die Kursleiterin kulanterweise gehen lasse, wenn er den Antrag bis dahin komplett habe. Das ist schon merkwürdig.
    Kannst Du mir vielleicht sagen, wie man darauf reagieren soll? Bringt es was, wenn ich jetzt trotzdem einfach einen Änderungsantrag stelle und er geht nicht zu dem Kurs - oder macht er sich damit unnötige Scherereien?

    Hey,


    danke für die schnelle Antwor. Mein Freund war gerade nochmals auf dem Jobcenter und dort meinten sie wieder, er müsse einen Extraantrag stellen und zu diesem Kurs gehen. Bist Du Dir ganz sicher? Warum erzählen die denn dort so etwas? Bin total verwirrt...


    Grüße

    Hallo zusammen,


    wie ist das: Wenn ein Partner 1 ALG II bewilligt bekommen hat, nachdem Partner 2 sich "nackig gemacht" und den Antrag mit unterschrieben hat - muss Partner 2, der nun einen Monat lang arbeitslos sein wird, einen Extra-Antrag stellen und zu so einem Kurs gehen, bei dem man das lernt? Oder gibt es da Änderungsanträge?


    Ihr würdet mir sehr helfen!


    Grüße

    ...oder ich formuliere es mal anders: Wieso muss, wenn sowieso nur das Einkommen der antragstellenden Person berechnet wird, der Partner als Teil der Bedarfsgemeinschaft den Antrag mitunterschreiben und Kontoauszüge von drei Monaten vorlegen? Wäre das in diesem Fall nicht völlig irrelevant? Hat das was mit "Fördern und Fordern" zu tun, nur ohne jeglichen Sinn?

    Hallo zusammen,


    habe bereits in mehrere Foren geschrieben, aber bislang so unterschiedliche Infos erhalten, dass ich es einfach nicht lassen kann:
    Mich würde interessieren, welches Einkommen berechnet wird, wenn Bafög-Empfänger einen Antrag auf Mehrbedarf in der Schwangerschaft stellen. Das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, oder nur das Bafög der Person, dieden Antrag stellt?


    Bei uns wurde nur mein BAfög eingerechnet.


    Der Bedarfsgemeinschaft fehlen laut Hartz-IV-Rechner aber insgesamt aber 107 Euro zum ALG-II Minimum und auch wenn man unsere Bafög-Höchstsätze anrechnungsfrei ließe, fehlten über 60 Euro. Wenn man allerdings nur mein Einkommen betrachtet, bin liege ich über dem Bafög-Höchstsatz. Welche Rechnung ist nun die richtige und kann ich Widerspruch einlegen?


    Außerdem ist mir nicht klar, ob der Baföghöchstsatz anrechnungsfrei bleiben müsste, oder die 312 Euro Regelsatz und Miete plus Mehrbedarf. Jeder sagt was anderes. Was stimmt denn nun und wo kann man das nachlesen?


    Danke für Eure HIlfe

    Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen? Ich werde mal versuchen, das knapp zu formulieren. Bin Bafög-Empfängerin und da ich zum Studienende nicht mehr gejobbt habe, haben meine Eltern im letzten Semester so aufgestockt, dass ich 620 monatlich zur Verfügung hatte. Lebe mit meinem Freund zusammen - die Miete kostet 500 + 30 NK.
    Da ich schwanger bin, habe ich beim Jobcenter Mehrbedarf beantragt. Drei Monate später wurde der abgelehnt und ich kann nicht so recht akzeptieren, warum. Einerseits habe ich im Sozialhilfe-Forum erfahren, dass der Bafög-Höchstsatz anrechnungsfrei wäre - das sind bei mir, da ich keine Versicherung zahlen muss, 530 Euro. Zusätzlich käme dann der Mehrbedarf dazu. Das übersteige ich natürlich, wenn ich 620 habe und hätte dementsprechend keinen Anspruch. Könnte ich nachvollziehen.


    Nun ist es aber so, dass bei der Antragstellung mein Freund genauso gefordert war, wie ich: Da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, musste er diverse Unterlagen, Kontoauszüge etc. vorlegen und den Antrag mitunterschreiben. Zudem werden mir auf dem Hartz-IV-Bescheid nur die Summen angerechnet, die für Nicht-Alleinlebende gelten: 312 statt 345 Lebensunterhalt, 53 statt 59 Mehrbedarf in der Schwangerschaft. Meinem Gerechtigkeitsemfinden zu Folge müssten demnach auch bei der Berechnung meiner/unserer Bedürftigkeit unsere Einkommen zusammengezählt und durch zwei geteilt werden. Da mein Freund weniger "Einkommen" hat, als ich, hätte dann jede Person nur noch 550 Euro zur Verfügung. Mein Bedarf in der Schwangerschaft liegt bei 583. Mein Freund muss seine Versicherung selbst zahlen, sein anrechnungsfreier Betrag liegt also bei 580. Fehlen insgesamt 60 Euro in der Bedarfsgemeinschaft. Warum also wurde der Antrag abgelehnt?


    Dann habe ich noch eine Frage: Auch wenn der maximale Mietzuschuss BEIM BAFÖG 193 Euro betragen mag - unsere kostet halt nunmal mehr. Das ist in dieser Wohngegend auch nicht zu vermeiden. Und da ein ALG-II Antrag eine andere Logik verfolgt, als ein Bafög-Antrag, müsste doch dem Sachbearbeiter klar werden, dass ich nach Abzug von 250 + 15 von meinem Lebensunterhalt nur noch 355 Euro zur Verfügung habe und auch dies nicht für den Lebensunterhalt in der Schwangerschaft ausreicht (312 + 53), selbst wenn man die Bedarfsgemeinschaft mal außer Acht lässt. Da fehlten nämlich genau 10 Euro monatlich und Anspruch ist Anspruch, kann also nicht mal so eben über den Daumen gepeilt und fallen gelassen werden.


    Alles in Allem habe ich den Eindruck, dass alle Regeln, die dem Staat zu Gute kommen würden, fallen gelassen werden, ehe sie mir zu Gute kommen könnten. Ist das irrational? Habe ich mich verrechnet, gibt es einen plausiblen Grund für die Ablehnung des Antrages?


    Und wenn nicht, was soll ich machen - Widerspruch einlegen und meine Bedenken frei formulieren oder gibt es dazu ein 30-seitiges Formular, dass ich wahrscheinlichebenso wenig durchschauen werde, wie den chaotischen Ablehnungsbescheid?


    Ich hoffe, jemand kennt sich damit aus!