ich lebe zwar noch nicht ganz ein Jahr mit meiner freundin zusammen, aber wir haben ein gemeisames kind.
hat es sinn, trotzdem nicht von einer bedarfsgemeinschat auszugehen und einen überprüfungsantrag zu stellen?
Ich habe aufgrund der einnahmen meiner mädels eine Kürzung von 312 Euro auf 231 Euro.
Wenn ich die nachzahlung durchkriege, wären es knapp 1.000euro, die ich noch bekommen würde.
Bitte um schnelle antwort.