Beiträge von andi39

    ich lebe zwar noch nicht ganz ein Jahr mit meiner freundin zusammen, aber wir haben ein gemeisames kind.


    hat es sinn, trotzdem nicht von einer bedarfsgemeinschat auszugehen und einen überprüfungsantrag zu stellen?


    Ich habe aufgrund der einnahmen meiner mädels eine Kürzung von 312 Euro auf 231 Euro.


    Wenn ich die nachzahlung durchkriege, wären es knapp 1.000euro, die ich noch bekommen würde.


    Bitte um schnelle antwort.

    Hallo,


    vor der Familienzusammenführung (diese muss schriftlich begründet werden) muss das zuständige Amt prüfen,
    welche Wonungsgröße angemessen ist. Bei Umzug muss dieser begründet werden und wenn 2 verschiedene Ämter dann zuständig sind, muss das neue Amt den Umzug genehmigen und danach zusätzlich auch das alte Amt es genehmigen.


    Es kann sogar (leider) sein, dass dass Amt sich querstellt, weil Ihr mann die Arbeit deshalb aufgibt und nicht zahlen will, oder eine Sperrzeit verhängt.


    Da Ihr Mann arbeitet, wird ersicherlich noch ein Jahr Anspruch auf ALG I haben?!


    Schöne Pfingsten.


    Grüße, Andi

    Hallo,


    das Erziehungsgeld wird bei Hartz 4 nicht angerechnet.


    Erziehungsurlaub können Sie bis zu 3 Jahren nehmen. (habe erst gestern mit der chefin unserer Hartz 4 Stelle persönlich darüber gesprochen).


    Regelleistung für Sie: 351 Euro (ab 1. August 2008)


    für Kind: 207 Euro


    Bei Kind sind 154 Euro Kindergeld gegenzurechnen.


    Es kommt darauf an, wie viel Ihre Firma zahlt.


    Einen Hartz 4 Rechner finden Sie hier:


    http://biallo.lycos.de/sozial/alg2_lycos.php


    Schöne Pfingsten.


    Grüße, Andi