Beiträge von Oli4ka87

    Hallo,


    folgende Situation: Ich bin 21, bin Sept. 07 aus meinem Elternhaus umgezogen wegen Ausbildung. Habe diese abgeschlossen und mache jetzt mein Fachabitur an der BOS. Nun sieht es aber notenmäßig nicht gut bei mir aus und nun muss ich mir Gedanken machen, was wenn ich fliege.


    So, nun nehmen wir an, ich schaffe die Probezeit nicht, muss ich dann wieder zu meinen Eltern zurück ziehen? Gibt es da eine bestimmte Frist bis wann ich wieder zurück gezogen sein muss (muss ja Wohnung kündigen usw.) Oder kann ich meine Wohnung behalten und ALG II beantragen?


    Ich möchte mich halt bemühen so schnell wie möglich eine Arbeit zu finden, was aber momentan ja eher schwer wird.


    Danke für eure Hilfe.


    Grüße

    achso. weil als ich die ausbildung anfangen habe, haben meine eltern das geld das ich von alg2 bekommen habe gestrichen bekommen, und mein bruder zählt da jetzt auch dazu deswegen dachte ich wenn er die ausbildung beginnt das sich das genauso auswirkt. er beginnt eine betriebliche ausbildung.


    und wie ist das mit den finanzübersichten. sagen die nichts wenn da nen minus drauf ist? okay dann hoffe ich das die den ferienjob nicht zählen... weil das geld werde ich brauchen um mein konto auszugleichen...

    Guten Morgen Nataly!


    also zum EInkommen meiner Eltern. Meine Eltern leben zusammen, waren im Abrechnungszeitraum 2006 schon arbeitslos und da sie hartz4 bekommen, betrug ihr gemeinsames einkommen nicht mehr als 1100 euro. Ich habe noch einen kleinen Bruder (18) der aber dieses Jahr aus der Bedarfsgemeinschaft rausfliegt, da er ne ausbildung im august anfängt. dementsprechend wird sich das einkommen meiner eltern dieses jahr ändern, was aber nicht angerechnet wird, da es sich ja nicht um das jahr 2006 handelt, oder?


    Ich hab noch eine Frage an dich, ich muss ja bei meinen anträgen eine finanzübersicht mit abgeben von meinen girokonto und sparkonto. nun habe ich folgendes problem dieses jahr gehabt, auf eine kleine dummheit hin basierent musste ich einen fette rechnung bezahlen und weil ich das nicht vom restlichen bafög bezahlen konnte habe ich mit meiner bank einen dispo vereinbart, von 1000 euro. bis august lebe ich erstmal im minus und werde den betrag dann durch einen ferienjob begleichen. meinst du das hat auswirkungen auf meinen bedarfssatz?


    vielen Dank dir.


    Liebe Grüße

    Oli: Ich würde keine Gründe angeben, das einfach leer lassen, denn als Schülerin an einer Berufsaufbauschule bist du überhaupt nicht verpflichtet, bei den Eltern zu wohnen und musst daher auch nicht begründen, warum du nicht bei den Eltern wohnst.


    Wo hat er diese Information entnommen. Danke Nataly! Ich bin echt beruhigt.

    Auszubildende in der Vorklasse sind gem. Tz. 2.1.13 BAföGVwV den Auszubildenden
    an Berufsaufbauschulen förderungsrechtlich gleichgestellt. Der Bedarfssatz
    richtet sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG; die Förderung erfolgt grundsätzlich
    elternabhängig


    Also ich werde zu Berufsaufbauschulen dazugezählt und der bedarfsatz richtet sich nach


    2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 383 Euro.


    (2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler


    2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 459 Euro.


    (3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich einen Betrag von 57 Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf nach Absatz 2 um bis zu monatlich 72 Euro.


    Ist das Richtig??? :)

    5.2 Vorkurs
    Schüler, die den freiwilligen Vorkurs (§ 8 FOBOSO) besuchen erhalten keine
    Förderung nach dem BAföG, da dieser die Arbeitskraft der Auszubildenden (6
    Std./Woche) nicht voll in Anspruch nimmt (§ 2 Abs. 5 BAföG).


    Ich besuche die Vorklasse. Warte ich schau ma nach den Formluaren

    eine Schulbescheinigung werden die mir erst zum ersten schultag ausstellen, aber ich geh nächste woche ins bafög amt und hol meine anträge und klär das vor ort... den ich hab keinen drucker um darum zu kommen. ich mein die können ja sagen was sie wollen, was sich dann entscheidet ist ja was anderes. aber ich danke dir vielmals!!!!!


    Aber ich hab noch ne Frage, im Formblatt nummer 1 ist gefragt: Führen sie einen eigenen haushalt? im meinem fall "ja" oder? und dann steht angabe von gründen, muss ich dann da was reinschreiben oder soll ich das auslassen...


    weil wenn ich die abgebe fragen die mich doch sicher wieso ich nichts geschrieben habe.. kennst ja diese fragen! wie soll ich dem aus dem weg gehen? per post?

    Nataly ich habs nicht so mit diesen Gesetzen :( also was heißt das jetzt im großen und ganzen auf deutsch? Danke das du soviel Geduld hast für mich!!!


    Ja ich weiß das er die Fragen stellt, ich hoffe das mir noch ein experte antwortet! OBwohl du ja anscheinend auch genug hast und schon ein experte sein könntest!!!!:)

    Hi du, also ich hab heute mal die Gesetze durchgeschaut.. und folgendes gefunden!! nach diesen Paragraphen bin ich ber berufsaufbauschule zuzuordnen und könnte deswegen die schule hier nicht besuchen. das heißt ich musste zu meinen eltern zurück. es sei den die Schule in der nähe meiner eltern sagen würde die haben keinen platz. hab ich das richtig rausgelesen?


    2.1.13 Das Kolleg führt in einem Bildungsgang von in der Regel drei und höchstens vier Jahren zur allgemeinen oder zu einer fachgebundenen Hochschulreife. Der Bewerber muß eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein, mindestens 19 Jahre alt sein und eine Eignungsprüfung bestanden oder einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich durchlaufen haben. Bei Bewerbern, die den Realschulabschluß oder einen gleichwertigen Abschluß nachweisen, kann auf die Eignungsprüfung verzichtet werden.


    Den Auszubildenden an Kollegs sind Auszubildende an Berufsoberschulen in Bayern, an der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg und in Klasse 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen gleichgestellt. Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt.


    2.1.10 Die Berufsaufbauschule ist eine Schule, die neben einer Berufsschule oder nach erfüllter Berufsschulpflicht von Jugendlichen besucht wird, die in einer Berufsausbildung stehen oder eine solche abgeschlossen haben. Sie vermittelt eine über das Ziel der Berufsschule hinausgehende allgemeine und fachtheoretische Bildung und führt zu einem mittleren Bildungsabschluß. Der Bildungsgang umfaßt in Vollzeitform mindestens ein Jahr, in Teilzeitform einen entsprechend längeren Zeitraum. Die Fachoberschulklassen 11 und 12 im Land Berlin, deren Besuch den Hauptschulabschluß und eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, gelten als Berufsaufbauschule.


    2.1a.1 Die Voraussetzungen des §2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 sind nur erfüllt, wenn der Auszubildende von der Wohnung der Eltern oder des Elternteils aus, dem er rechtlich oder tatsächlich zugeordnet ist, infolge räumlicher Entfernung eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte in einer angemessenen Zeit nicht erreichen kann. Ein Auszubildender wohnt nur dann bei seinen Eltern, wenn er mit ihnen in einer Hausgemeinschaft lebt. §12 Abs. 3a findet im Rahmen des §2 Abs. 1a keine Anwendung.
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    §2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1
    (1a) Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und


    1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,


    §12 Abs. 3a Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
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    2.1a.14 Eine entsprechende Ausbildungsstätte gilt im Sinne dieser Vorschrift als nicht vorhanden, wenn sie Neuaufnahmen allgemein oder in dem zur Entscheidung stehenden Fall wegen Überfüllung abgelehnt hat. Dabei wird vorausgesetzt, daß ein eventuell vorgegebener Meldetermin eingehalten worden ist


    alles klar Danke :)

    Die Anträge für elternunabhängiges BAföG sind dieselben wie die für elternabhängiges.Nur,dass du beim elternunabhängigen BAföG die Formblätter 3, mit denen die Eltern ihr Einkommen nachweisen, nicht einreichen musst.
    Hast du dich bei der BOS schon angemeldet? Und wie lange dauert dann die BOS insgesamt?


    ja ich habe mich schon angemeldet, wollte nur mir erst infos holen bevor ich ins bafäg amt geh und die mich unfreundlich wegschicken. wenigstens weiß ich jetzt ein bisschen mehr und steh dann nicht blöd da :) Die BOS dauert mit Vorkurs 2 Schuljahre.

    also heißt das, dass ich nicht bei meinen Eltern wohnen muss und deswegen auch keinen Grund angeben muss? Und ich muss dann beim Bafög Amt die elternunabhängigen Anträge oder die normalen holen?


    Ich danke dir vielmals. Ich bin so erleichtert :)

    Wo finde ich diese Paragraphen, damit ich das selber mal nachlesen kann. Die Vorstufe fällt ja zu der BOS. Ich hab mal bei google BOS und elternunabhängiges Bafög eingegeben und dazu den link gefunden:


    http://bildungsklick.de/pm/51132/bos-schueler-erhalten-auch-kuenftig-elternunabhaengiges-bafoeg/


    hier steht, das ich eine 3jährige ausbildung brauche sowie ein jahr gearbeitet haben muss. also trifft das doch nicht zu oder?


    In dem Board habe ich auch schon meine Frage hinterlassen. Da hat sich noch keiner gemeldet.


    Danke dir!!!