Beiträge von Paul1234

    ich kann von nur sagen, hätte ich meinen freund nicht gehabt, hätte ich für 3,5 monate keine essen und auch meine miete nicht anteilig zahlen können.ich wäre wahrscheinlich aus meiner wohnung geflogen. und das fand ich damals echt unmenschlich.zumahl ich dann durch diese probleme überhaupt keine motivation / und keine innere ausgeglichenheit mehr hatte die schule zu besuchen.

    das bafögamt weiß ganz genau das die schule erst dann bescheinigungen aushändigt, wenn die ausbildung beginnt.das sollte also kein problem sein.


    Leider ist es (gerade in diesem Jahr-durch neue reformen bedingt) fakt, dass man auf sein geld warten muss. ich persönlich habe diese erfahrungen schon öfter machen müssen.und ich kann dir sagen, dass es auf jedenfall eine schlimme zeit wird. freunde und eltern sind in der zeit sehr wichtig.


    nach 6 wochen (glaube ich) kannst du einen zusätzlichen antrag beim bafögamt stellen.der nennt sich glaube ich antrag auf voraussleistung oder so ähnlich.da müsstest du dich näher informieren. sie überweisen dir eine summe x. der nachteil ist der, dass sie dir z.b. 1000€ für 2 monate zahlen. aber dein anspruch bei 700 liegt. das heißt du wurdest überbezahlt und hast dann auch noch schulden.also die beste variante ist die, ganz sparsam zu leben und erst die eltern nach geld zu fragen und falls das nicht mehr geht dann den antrag stellen.



    ich möchte es nicht schlecht reden.vielleicht hast du auch riesiges glück und bekommst dein geld pünktlich. aber falls nicht dann weißt du bescheid.

    hallo


    ich brauche eure hilfe.
    ich habe anfang des monats meine abrechung für mai 2006 bis april2007 erhalten. Ich erhalte eine menge Geld zurück, welches ich von meiner vermieterin bekomme. Seit sep2006 bin ich in ausbildung und beziehe bafög und unterhalt. davor absolvierte ich mein abitur und bezog alg II. Nun meinte meine vermieterin am telefon, dass ich in der Zeit der abbrechnung alg II bezog, da hat sie recht.insgesamt waren es drei monate. Meine vermieterin sagte zu mir, dass sie mir das geld nicht auszahlt, solange ich mir keine schriftl. bestätigung vom jobcenter geben lasse, das dies ok sei.
    ich bin der meinung, dass diese sache meine angelegenheit ist. Ich habe jahre zuvor nachzahlen müssen und das jobcenter ist auch nicht aufgekommen.ich möchte natürlich gern das geld behalten, weil es einfach nur gerecht wäre. hat das jobcenter denn wirklich einen anspruch darauf.


    Ich muss erwähnen, dass ich hauptsächlich bei meinem freund lebe.natürlich verbraucht man automatisch weniger, aber ich wollte ihm mein guthaben auszahlen, da er auf jedenfall eine dicke nachrechnung erhalten wird.
    ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ganz schnell antwortet. danke