Beiträge von SweetLife24

    Hallo Lirafe


    Danke für die Antwort. Mein Freund wird dieses Jahr 26, er wohnt nicht weit weg vom Haus des Vaters aber aufgrund dessen psychischer Probleme konnte er da nicht mehr bleiben.


    Soweit ich bisher weiß wurde BAB abgelehnt, weil seine Mutter als selbstständige Rechtsanwältin ein zu hohes Einkommen hat, der Vater hat kein anrechenbares Einkommen. Die Eltern leben getrennt, der jüngere Bruder meines Freundes ist grad 18 geworden und lebt noch daheim. Die Mutter hat Widerspruch gg die Ablehnung eingelegt, der (Stand heute) ebenfalls abgelehnt wurde. Laut eigener Aussage könne sie ihren Sohn aber nicht finanziell unterstützen. Kann es denn tatsächlich sein, dass er mit seinen 440€ monatlich (Ausbildungsvergütung) über die Runden kommen muss? In Köln liegt der durchschnittliche qm-Preis bei 10€, wovon soll er denn leben?


    Ich bin noch ein Jahr Studentin, meine Jobs sind 400 bzw. 800€ Jobs. Wir befürchten halt das ähnlich wie bei HartzIV mein Einkommen angerechnet wird wenn wir zusammen wohnen... Und für 2 Personen reicht mein Einkommen nicht wirklich, selbst jetzt geht locker die Hälfte für Fixkosten drauf...

    Hallo!


    Mein Freund hat BAB beantragt, seine damalige Situation war allein wohnend, Miete bei knapp 400€, Ausbildungsvergütung 440 netto. Der Antrag wurde in erster Instanz abgelehnt, der Widerspruch läuft noch. Allerdings überlegen wir in diesem Jahr noch zusammen zu ziehen. Nun befürchten wir, dass das einen Weiterbezug der BAB verhindert.


    Ich selbst bin Studentin, erhalte 310€ von meinen Eltern und hab einen Mini- sowie einen Midijob. Mein monatliches Einkommen unterliegt Schwankungen, dürfte aber ca. bei 1000€ liegen. Wird mein Einkommen angerechnet? Wird er unter Umständen weniger bekommen weil die Mietkosten durchs zusammen ziehen geringer werden? Welche anderen Möglichkeiten gäbe es? Würde es helfen wenn wir das als WG laufen lassen?


    Fragen über Fragen, sorry!


    Ich danke für alle Antworten!

    Hallo!


    Also, folgendes kann ich aus eigener Erfahrung dazu sagen:


    Wer dem Grunde nach Bafög-berechtigt ist (also Student ist) kann kein Wohngeld beantragen. Hierfür ist es unerheblich, ob das Bafög gezahlt wird oder nicht (z.B. weil die Eltern zuviel verdienen). Mir ist es auch so ergangen. Ich bekomm kein Bafög weil meine Eltern zu viel verdienen und kann kein Wohngeld beantragen, weil ich "dem Grunde nach" Bafög-berechtigt bin :mad:.


    Ich halte das zwar für eine ausgesprochen falsche Regelung, aber von einer Regierung, die einen Betrag von unter 400 € für ausreichend hält, damit eine erwachsene Person einen Monat leben kann, kann man wohl nichts anderes erwarten.


    Beste Grüße!

    Hallo ihr alle!


    Also, ich war heute morgen beim Amt. Ich werde im Oktober 25, mit meinem Vater kann ich nicht mehr zusammenleben (er ist in therapeutischer Behandlung, hat zwei Selbstmordversuche hinter sich und der psychische Druck ist kaum noch auszuhalten). Seit Februar mache ich ein jahrespraktikum mit Aussicht auf eine Ausbildungsstelle (allerdings erst im nächsten Jahr). Dieses ist mit 400€ monatlich vergütet, ohne Krankenversicherung. Jetzt wollte ich Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Mir wurde gesagt das ich, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, keine Leistungen beantragen kann. Für den Fall das ich Leistungen beziehen könnte, würde eine Wohnung nur dann gezahlt, wenn der qm-Preis bei maximal 6€ liegt. Ich wohne in Köln, der durchschnittliche qm-Preis hier liegt bei 15€ ! Kann das denn alles stimmen???:eek:


    Danke im Voraus für Antworten...

    Hallo, lieben Dank für die Antwort, eine Restunsicherheit bleibt allerdings - darf sein Vater ihn denn dann schon vor seinem 25. rausschmeissen? Ich meine, es ginge nur um drei Monate aber das wären ja dann drei in denen die Finanzierung unklar wäre...


    Lieben Gruß

    Hallo Ihr,


    es geht um folgendes: Mein Freund wird dieses Jahr im Oktober 25, noch wohnt er zuhause. Sein Vater schmeisst ihn aber zum 1.7. raus, er macht im Moment ein Praktikum das mit 400€ monatlich vergütet wird, er ist da allerdings nicht krankenversichert. An das Praktikum schliesst sich hoffentlich eine Ausbildung an, noch ist aber nicht klar ob dieses Jahr oder erst nächstes. Er hat bisher noch keine abgeschlossene Ausbildung oder Studium. Besteht ein Anspruch auf Leistungen? Wenn nicht, weiß jemand noch andere Möglichkeiten wie er sich finanzieren kann?


    Lieben Dank im Voraus!