Ein Ehepaar mit Tochter wohnen in einer ca. 85 m² Wohnung im ländlichen Bereich von Stralsund. Alle beziehen ALGII. Die Kaltmiete beträgt 265 Euro. Nach Informationen der ARGE Stralsund beträgt die maximale Größe der Wohnung für 3 Personen 75 m² und die Höchstmiete dafür 345 Euro.
Gezahlt werden jedoch laut Bescheid vom 28.02.2008 nur eine monatliche Miete von 235 Euro inclusive der Heizkosten.
Aus der unübersichtlichen Berechnung ist nicht ersichtlich, warum nur dieser Betrag gezahlt wird.
Ist das geltendes Recht ?? Was könnte man dagegen unternehmen ?