Hallo Gabi,
erstmal muss ich die Frage stellen, ob du Verdiner bist oder von Harz IV lebst. Denn wenn du vom Amt lebst, zahlen die dir den Ausgleich dazu. Und das ist dann schon mit Inbegriffen in der Zahlung.
Beiträge von kruemel3982
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Hallo Horst,
Ich habe gegen den Bescheid vom Landkreis vier mal Widerspruch erhoben und immer wieder haben die mich darauf hingewiesen, dass es mein Verschulden wäre und ich dann bitte den Namen des dritten potiellen Vaters nennen solle. Nur es gibt keinen, und ich verstehe nicht, warum die mir das nicht glauben. Zumal was muss noch alles kommen, bis die mir das glauben. Schließlich nimmt ein Hanz IV Empfänger nicht mal gerade so die ganzen Kosten auf sich, oder?? ICh habe jetzt Kosten in höhe von über 2900 Euro am Hals. Und da sind die Gerichtskosten und Vaterschaftstest noch nicht inbegriffen.
Die wollten mir auch schon unterstellen, dass es eine Person wäre, die in der Öffentlichkeit groß raus kommt und ich diese daher schützen wolle.
Nur egal wie und was ich mache, es ist immer falsch. Und ich habe auch langsam keine Lust mehr, mich immer wieder aufs Neue mit denen anzulegen. Anders wäre es, wenn ich einen Fall finden würde, wo die Situation gleich ist und dieser Elternteil den Unterhaltsvorschuss genemigt bekommen hätte. Denn so hätte ich was in der Hand, wo ich die dann drauf anstoßen könnte und sie vom Prinzip an die Wand stellen würde.
Es wäre echt toll, wenn du auf diese Sachlage auch ne Antwort hättest oder mir zuminderst mit guten Argumenten weiter helfen könntest, wie ich das Recht meiner Tochter durch bringen kann.
Zumal es ist ja das Geld für meine Tochter und nicht der Unterhalt für mich. Da könnte ich das ja vielleicht noch verstehen, wenn die sich da so dagegen stellen, aber nicht bei meiner Tochter...
Liebe Grüße Krümel -
Hey Ihr lieben, danke für Eure fleißigen Antworten, aber ich glaube, wir haben aneinander vorbeigesprochen, denn es geht mir darum, was ich in der Sache meines Unterhaltsvorschusses machen soll. Das es immer Probleme mit den Instituten gibt, das ist ja auch nicht aus der Frage gestellt, aber im Moment bekomme ich keinen Unterhalt für meine Tochter und das ist die Sache, an der ich so zu nagen habe.
Bevor ihr euch noch in die Haare geht, würden mir einige Ratschläge gut tun, was ich mit den Ämtern machen soll, damit ich bzw, meine Tochter auf ihr recht bestehen kann.
Liebe Grüße Eure Krümel
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Hallo Jessy,
da ich selber Mutter einer Tochter bin und selbst diesen Kampf ums überleben hatt, kann ich dir sagen, dass er es zurück zahlen muss. Wie das jetzt bei euch im Osten mit der höhe des vorschusses geregelt ist, kann sicher anders bzw höher sein, denn hier im westen bekommen wir an Vorschuss 127,00 Euro.
Aber dein Lebensgefährte ist solange dazu verpflichtet, bis die differenz ausgeglichen ist. Es kann ihm sogar passieren wenn er Deutscher ist, dass ihn die mutter des Kindes übers Gericht zu irgendeiner Arbeit verdonnern kann. Daher würde ich mal sagen, er sollte sich echt mal überlegen, wie er aus der Sache raus kommt ohne das es auf ne Lohnpfändung heraus läuft. Denn auch das kann sie alles über das Gericht veranlassen. und dann bleibt hm so gut wie nichts mehr.
Aber was mit dem Harz IV angeht, davon muss er im Regelfall nicht zalhen, es sei denn hier würde auch eine Gerichtsbeschluss über "Lohnpfändung" vorliegen. Nur das es dann anders heißt.Ich an eurer stelle würde mich einfach mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzten, damit es nicht aufs schlimmste heraus läuft. solltest du noch fragen haben, dann schreib mir auf meine E-mail Adresse:
[email protected]Dann noch viel Glück....
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Nach der Geburt meiner Tochter (welche heute zweieinhalb Jahre alt ist), musste ich einen Vaterschaftstest beantragen, da zwei Männer in Frage kamen. Nach beiden tests stellte sich heraus, das keiner der beiden in Frage kommt. Zu der Zeit hatte ich vom Staat aber schon Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, welche direkt nach dem zweiten negativen Testergebnis sofort eingestellt wurde, da mir unterstell wird, dass es einen weiteren möglichen Vater geben müsse.
Ich kann aber mit gutem Gewissen sagen, dass meines Erachtens, kein weiterer Mann in frage kommt. Nur leider kann ich mit dem Gadanken nicht anfreunden, dass aus anderen Gründen ( KO-Tropfen oder ähnliches) jemand der Vater sein könnte.Da der Landkreis jetzt den kompletten Unterhaltsvorschuss zurück haben will und das JobCenter mir Mutwillige Falschaussage unterstellt, bekomme ich nicht einmal den angerechneten Betrag von denen, um dieses dem Landkreis zurück zu zahlen.
Desweiten stellt sich der Landkreis weiter quer, mir weiter Unterhaltsvorschuss zu genehmigen, da auch diese mir unterstellen, dass ich den dritten möglichen Vater verschweigen würde. Für mich wäre es einfacher denen zu sagen, dass ich unter Alkohol etwas mit einem mir unbekannten Mann hatte und ich den Namen als auch seine Adresse nicht kennen würde.Jetzt stehe ich da, mir einer kleinen Tochter, bekomme keinen Unterhalsvorschuss und soll diese mit der Summe von 208,00 Euro über die Runden bekommen. Da darf man aber das Kindergeld nicht zurechnen, da dieses ja auch schon davon abgerechnet bzw angerechnet wird.
Ich habe alles versucht, über das Jugendamt und eine Sozialpädagogische Familienhilfe, aber niemand konnte mir wirklich helfen. Vielleicht gibt es ja jemanden, der sich mit solchen Sachen auskennt und mir mit Paragraphen und Rechtsprechungen weiter helfen kann.
Wenn es hier jemanden gibt, der mir weiter helfen kann, würde ich mich über eine Antwort auf meine E-Mail Adresse freuen
[email protected]Ich danke euch im Voraus.... Liebe Grüße Kerstin