Beiträge von Wolfgang_lebt

    danke für die schnelle Antwort, würde dann für mich dieser Absatz zu treffen?



    (2) Der Auszubildende wird bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nur gefördert, wenn die Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist und seine Fähigkeiten erwarten lassen, daß er das Ziel der Maßnahme erreicht.



    wollte noch dazu sagen, dass ich 27 Jahre bin, und auch bei der arbeitsagentur einen Test gemacht habe, mit positiven Ergebnis.

    Hallo,


    ich habe im März (dieses Jahr) mein Studium abgebrochen, und beziehe seit 1. April Hartz IV. Heute habe ich die mündliche Zusage für eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bekommen, welche schon ab dem 1. Juni beginnen soll. Die Bedingung ist aber, dass ich bereits ab dem 02.05 ein unbezahltes Praktikum beginnen soll (wäre für mich soweit ok).


    Da ich nicht mehr schulpflichtig bin, wird das eine betriebliche Ausbildung, was auch von der IHK aus möglich ist.
    Meine Frage wäre nun, da ich alleine Wohne (in NRW, Ausbildung auch hier) und meine Eltern (in Bayern) leben, kann ich ja nicht bei Ihnen wohen. Würde mir denn auch BAB zustehen? Denn nur mit der Ausbildungsvergütung wird es sehr knapp. Oder würde ich noch etwas von der ARGE bekommen?


    Hoffe es kann mir jemand ein paar Infos dazu geben.


    Wolfgang