danke für die schnelle Antwort, würde dann für mich dieser Absatz zu treffen?
(2) Der Auszubildende wird bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nur gefördert, wenn die Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist und seine Fähigkeiten erwarten lassen, daß er das Ziel der Maßnahme erreicht.
wollte noch dazu sagen, dass ich 27 Jahre bin, und auch bei der arbeitsagentur einen Test gemacht habe, mit positiven Ergebnis.