Beiträge von Goldfisch66

    Ich hab nun Ende April meine Antrag bei der ARGE abgegeben. Leider habe ich immer noch keinen Bescheid erhalten. Anstatt dessen hacken die auf den Sparbüchern, die die Oma nicht rausgibt rum.


    Nun soll ich bei der Bank erfragen, ob die Sparbücher auf meine Kinder laufen, oder auf die Oma.
    Wenn die Sparbücher auf jeweils den Namen meiner Kinder laufen, soll ich eine Bestätigung der Bank vorlegen.
    Wenn sie auf meine Mutter laufen, brauch ich nichts bringen.


    Es hilft mir aber auch nicht weiter, ich komm an die Sparbücher definitiv nicht ran, auch wenn sie auf meine Kinder ausgestellt sind. Meine Mutter sagte mir schon, ob ich es nicht mehr erwarten kann, bis sie stirbt. Und so etwas ist natürlich nicht sehr angenehm.


    Mein ARGE-Berater sagte, dass ich ja einen Kredit erhalten könne. Daraufhin erwiderte ich ihn, daß ich insolvent bin und wenn ich Vermögen hätte, würde ich kein Hartz IV beantragen.


    Für den Monat Mai habe ich immer noch keine Miete bezahlt, davon habe ich Nahrungsmittel für meine beiden Kinder und mich gekauft sowie Benzin, damit ich zu meinen 27 km entfernten Teilzeitjob fahren kann.
    Nun hat mir mein Arbeitgeber, der gleichzeitig mein Vermieter ist nahegelegt, daß er mir den nächsten Lohn nicht überweisen wird, da er sich den Lohn (gleicher Betrag wie Miete ) für die Miete einbehält. Unterhalt vom Kindsvater gibts nicht, UVG nur für meinen jüngeren Sohn und Kindergeld. Jetzt wirds eng, was soll ich tun?


    Was soll ich mir von der Sparkasse schreiben lassen? Im übrigen habe ich alleiniges Sorgerecht beantragt, jedoch noch kein Beschluss. Kinderausweis hab ich aufgrund dessen nicht bekommen, bei den Sparbüchern wird es wahrscheinlich nicht anders sein?


    Bitte um Eure Hilfe - ich bin ratlos


    Vielen Dank im Voraus


    LG
    Goldfisch

    ich weiß nicht, ob ich das dann richtig verstanden habe.
    Der Freibetrag für meine beiden Söhne und mich beträgt dann in der Bedarfsgemeinschaft € 9.300,--?
    Pro Person € 3.100,-- x 3 = 9.300,--€ Bedarfsgemeinschaft

    Ich arbeite Teilzeit wöchentlich 4 Stunden - und muß 5x die Woche 27 km einfach zu meiner Arbeitsstelle
    fahren und verdiene im Monat 600,-- €. Werden dann die Kfz-Kosten übernommen?

    Also, so wie ich das verstanden habe, sind bei meinem Sohn der 13 Jahre alt ist,
    € 1.950,-- frei. Auf seinem Sparbuch befinden sich € 4.000,-- ! Kann man meinen Freibetrag,
    auf meinen Sohn umlegen, da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind?

    Hallo an alle,


    ich bin dabei einen Hartz IV-Antrag zu stellen. Da man einen gültigen Personalausweis dazu benötigt,
    welchen ich mir derzeit nicht leisten kann, inkl. Passphotos, wollte ich gerne wissen, ob man soetwas
    als zusätzlichen Bedarf anmelden kann.


    Des Weiteren bin ich alleinerziehend mit 2 Kindern, die beide an ADHS leiden. Mein Kleiner muß demnächst in eine psychosomatische Klinik,die 30 km vom Wohnort entfernt ist. Da einmal in der Woche Besuchszeit ist, und einmal pro Woche ein Gespräch mit dem Psychologen, am Samstag darf ich ihn abholen und am Sonntag muß ich in wieder hinbringen. Das sind in der Woche 240 km zu fahren. Wie kann ich die Fahrtkosten beantragen? Gibt es dafür einen gesonderten Antrag oder kann man soetwas formlos beantragen?


    Der Tüv sowie die Kfz-Steuer für mein KFZ ist auch fällig - wird das übernommen?


    Bitte um baldige Antwort


    LG
    Goldfisch66

    Hallo an alle,


    ich (42), alleinerziehend mit 2 Kindern (11 + 13 Jahre) muß leider Gottes Hartz IV anmelden, da mir der Lohn meines Teilzeitjobes nicht ausreicht. Nun steh ich aber vor einem Problem. Die Oma meiner Kinder hat für meine beiden Söhne ein Sparbuch bespart, sie lauten jeweils auf den Namen meiner Kinder. Sie ist auch in Besitz dieser Sparbücher und gibt sie auch nicht aus der Hand.


    Meine Fragen:
    Was soll ich im Antrag bzgl. dieser Sparbücher angeben?
    Wie hoch ist eigentlich der Freibetrag aus Sparvermögen?


    Ich selber besitze nichts, da ich letztes Jahr Insolvenz angemeldet habe.
    Ist mein Freibetrag auf die die Kinder umlegbar, da es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt?
    Wie hoch wäre dann der Freibetrag und unter welchen Paragraphen ist das verankert?


    Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus


    LG
    Goldfisch66