Beiträge von Diablo


    ...So jetzt bin 39 Jahre alt hab unbefristeten aufenthaltsrecht in Deutschland (mache 1Euro Job) Konsulat verlängert mein Pass nicht mehr (möchte jetzt 5000 plus 2560 Strafe für eine Militärausbildung für 3 Wochen)
    Arge möchte aber von mir ein verlängertes Pass vom Türkischen Konsulat ,ansonsten würde man mir und meiner Familie die Leistungen streichen obwohl ich ein unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis habe.Kennt sich jemand zufällig in dieser Frage aus und könnte mir dabei behilflich sein?


    Die Sachemit dem gültigen Pass, kann die Arge verlangen. Wenn du diesen nicht vorlegen kannst, kann die Leistung entzogen oder versagt werden. Dies ist tatsächlich so und Stütz sich in dseinem Wesen auf die Ausweispflicht in Deutschlad.


    Zu Thema Militär der Türkei:


    Tatsächlich ist es so, dass Männer (türkischer Abstammung) Ihren Militärdienst leisten müssen, auch wenn Sie sich nicht in der Türkei aufhalten. Normal ist meins wissen ein Dienst beim Miltär von 15 Monaten, wecher gegen Zahlung von 5000,00€ auf 3 Wochen verkürzt werden kann.


    Hierbai handelt es sich um Türkischer Recht, auf welches sie ja auch das Türkische konsulat stützt.


    Tatsächlich müsstest du vermutlioch, um derr Stafe von 7590€ zu entkommen das Türkische Recht mit juristischen Mitteln anfechten (dies bedautet aber vielleicht einen jahreslangen Rechtsstreit, welcher vermutlich erst vor dem höhsten Gericht der Türkei entscheiden wird). Dieser Rechtsstreit wird vermutlich ziemlich ins Geld und an die Nerven gehen.


    Alternativplan: Ich habe von einigen leuten gehört, die auch den Dienst für nur 3 Wochen antreten wollten und daher eine Kredit bei eine Bank aufgenommen haben.


    Das Problem ist eben dein ALG II bezug, denn es wird vermutlich wenige Banken geben, welche dir eine Kredit in dieser höhe gewähren, aber da hilft nur Fragen.


    Bedenke aber, dass je länger du die Sache hinaus zögerst, du vermutlich immer weniger Krditwürdig wirst, denn mit fehlender ALG II zahlung, wirst du vermulich über kürz oder lang in der Schufa landen.


    Besprich dies am besten mit deiner, für dich zuständigen, Arge, ob der Kredit auf deine LEistungen angerechnet wird.


    Gruß


    Diablo

    seit Januar gibt es ja 10 euro mehr Kindergeld muss ich das der Arge extra melden? Ich bekomme immer noch das gleiche Geld wie vorher. Darf die Arge die Kindergelderhöhung anrechnen?


    Ja, die Arge darf das Kindergeld koplett auf das ALg II anrechnen.
    Die Arge weiß auch, dass das Kindergeld erhöht wurde. Bei deinem nächsten Antrag auf Weiterbewilligung wird dieses angepasst.


    PS: Nachstes mal bitte in "anspruch und Leistungen" posten.


    Gruß


    Diablo


    Tatsächlich wurde dieser vorschlag angedacht, wurde aber wieder verworfen. da ein ZAG eine grundgesetzänderung bräuchte. Und das Will die CDU nicht.


    Die Zukunft blebt also weiter ungewiss.


    Gruß


    Diablo

    Hallo!!:D


    Habe eine Frage zur Miete und zwar: Ich lebe in RP und habe 2 kleine Kinder im Alter von 2,5 und 7 Monaten. Habe mich vor kurzem getrennt und suche eine neue Wohnung, da die jetzige für uns zu groß und zu teuer ist. War heute bei der Arge und da habe ich nachgefragt wie groß und teuer jetzt alles genau sein darf und da haben die mir gesagt ich dürfte mir nur eine Wohnung suchen für einen 2 Personenhaushalt. Wieso ? Wenn von beiden Kindern Kindergeld angerechnet wird wieso dann nich auch 2 ganze Kinder als volle Personen?? Meine Warmmiete darf nur 324 € betragen. Also soll ich mit den beiden kleinen in einem Zimmer hausen? Wie soll das alles gehen? 2 Zimmer sind ja auch nicht sooooooo schlimm aber die Tatsache, dass ich für 3 Personen Leistungen wie für 2 wegen der Wohnung bekomme, das wurmt nich total. Man findet nicht mal wirklich eine die für 3 angemessen wäre(wegen dem Preis). Wie soll das alles gehen?? Darf das sein? Eine bekannte mit Kind trent sich im Moment auch von Ihrem Mann. Ihr Kind wird aber mitgerechnet. Also darf eine mit einem Kind genau so eine Wohnung haben wie ich mit meinen 2?? Wo ist da die LOgik und wieder eine andere Bekannte hat jetzt eine 80qm Wohnung bekommen. Sie ist auch mit ihren 2 Kindern allein. Wohnung kostet warm bei ihr 480 €??? Gehts noch??:confused::mad:


    lg sabrina:(


    das Verstehte ich allerdings auch nicht. Eigentlich wird jede Person bei der Wohnungssuche veranschlagt. Heißt in deinem Fall: Bis zu 75 qm²


    Gehe doch nochmal zum Amt und versuche da zu klären.


    Gruß


    Diablo

    Wenn dein Ex den Unterhalt nicht zahlt, soltest du doch eher zum Jugendat gehen, oder?


    Bezüglich des Fallmanagers:


    Dieser hat gar nichts mit deine Leistungsgewährung zu tun. Solltest vielleicht eine Mail, oder eine Vorsprache , in der Leistungssachbearbeitung versuchen.


    Gruß


    Diablo


    Rechtlich wird das Einkommen in dem Monat (als einmaligen Einkommen) angerechnet, in dem es zufließt.


    Sollte das einmalige EInkommen den Bedarf übersteigen, so kann es auch in mehreren Monaten angerechnet werden.


    Hallo,
    vielleicht kannst Du dein Preisgeld auch in 3 Monatsraten bekommen, dann wärst du auf der sicheren Seite


    LG Micha


    Das ist mindestens eine Ordnungwirigkeit im Sinne des §63 SGB II und wird mit bis zu 5000,00€ Geldbuße geahnet. darüber hinaus kann es noch ein Stafanzeige wegen Betrugt nach sich ziehen.


    Gruß


    Diablo

    Tip am Rande: Versuche es mal bei caritativen Einrichtungen (Diakonie, Caritas, vieleicht das Rote Kreuz) Die bieten hilfen bei Ümzugen, für deutlich weniger geld. Vielleicht kanast du es ja aufbringen.


    Gruß


    Diablo


    Hallo kitty,


    das ist genau meine Meinung! Nicht nur sagen was nicht geht, sondern auch Wege aufzeigen! Sonst ist das nicht Hilfe sondern dieselbe Abwimmeltaktik, die man bei der ARGE antrifft.


    LG Berthold


    Ohne Worte


    Gruß


    Diablo

    Ich gehe mal davon aus, dass dein freund auch der vater des Kindes ist, oder?


    Wenn ja, dann:


    Wie du ja schon sagtest, dass ihr die Wohnung ohne zustimmung der Arge angemietet habt, wird weder ein Darlehen für die Kaution, eine beihilfe für die Renovierung, noch die Umzugskosten bewilligt.


    Tut mir persönlich wirdklich leid, für euch, aber so ist es leider. ihr hättet den Umzug vorher beantragen sollen.


    Zur Wohnungsausstattung:


    Wo hat denn deine freund vorher gelebt (auch in einer eigene Wohnung)???


    Wenn ja:


    dann ist es von belang, welche gegenstände er vorher schon bessesen hat (bei dir auch).
    Für dinge die nicht vorhanden sind, steht euch die möglichkeit frei ein darlehen zu beantragen.



    Für den Fall das dein Freund auch der Kindevater ist, so wird dieser in die bedarfsgemeinschaft aufgenommen und sein Einkommen wird (abzüglich der Freibeträge) auf die ALG II Leistung angerechnet.


    Gruß


    Diablo


    Ein vorschlag.


    Lass die Nettehessin nach einem Umzugsunternhemen fragen, dann wird Sie hier schreiben dass es nicht genehmigt wurde und wir haben die antwort, ok?


    Du reitest jetzt zum 2. Mal darauf rum, dass ich in einem Thread gesagt habe, dass ich helfen möchte. Hast du etwa ein Persönjliches Problem damit??? Ich habe hier meine Ansichten niedergeschrieben, müssen dir ja nicht passen. Sind eben meine ansichten.


    Gruß


    Diablo

    Tatsächlich geht es vermutlich um einen Pauschalen Freibetrag(dieser beläuft sich auf 30€)


    Der Pauschale Freibtarg wird von Jedem (wirklich Jedem) Einkommen angesetzt. vorrausgesetzt, derjenige der EInkommen erzielt ist Erwerbsfähig im Sinne des SGB II (als auch bei z.B. Jugendlichen über 15 Jahre mit EInkommen aus Kindergeld)


    Gruß


    Diablo

    Hallo NetteHessin,


    Die Frau ist krank und sollte eigentlich Anspruch auf eine Umzugsfirma haben. Findest Du nicht?


    vG Berthold


    Persönliche Ansichten, spielen bei der Entscheidungsfindung allerdings keine Rolle.


    Das SGB II gibt einfach nicht her, dass ein Umzugsunternhemn auf kosten der Arge (Allgemeinheit) beauftragt werden kann. (die kosten belaufen sich meines Wissens auf 1000,00€ oder mehr)


    Tip am Rande: Versuche es mal bei caritativen Einrichtungen (Diakonie, Caritas, vieleicht das Rote Kreuz) Die bieten hilfen bei Ümzugen, für deutlich weniger geld. Vielleicht kanast du es ja aufbringen.


    Gruß


    Diablo

    Hallo Diablo,


    eine solche Handhabung hätte ich mir seinerzeit auch gewünscht, war aber leider nicht möglich. Die Kaution (nur 2 statt der geforderten 3 Monatsmieten) wurde von der ARGE direkt an den Vermieter überwiesen, mir aber mit € 25/Monat verrechnet.
    Heute würde ich da anders argumentieren!


    vG Berthold


    Wie gesagt, dass wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt.


    Gruß


    Diablo

    von der LEistungsberechnung des SGB XII habe ich keine Anhnung. Allerdings hat es sicher etwas mit kostenstellen zu tun., denn ich glaube nicht das die Leistunge der ARGE aus dem Gleichen Topf wie die des Sozialamtes gezahlt werden.


    Diablo

    Hallo Lavinia,


    die Kaution (meines Wissens 2 Monatsmieten) werden vom Jobcenter als Darlehen gewährt und in monatlichen Raten von beispielsweise € 25 von Deinen Leistungen abgezogen.
    Nachdem Dir die Wohnung vom Jobcenter bereits genehmigt wurde, wird man dort auch mit der üblichen Kaution rechnen. Du kannst ja Deinen SB bei Vorlage des Mietvertrages nochmals darauf ansprechen, damit es nicht vergessen wird ;).


    vG Berthold


    Prizipiell richtig.


    Bei Uns wird es allerdings noch anders geregelt.


    Das Darlehen für die Kaution wird gewährt und vollständig an ein seperates Konto des Vermieter überwiesen.


    Bei Leistungsende oder Auszug aus der Wohnung wird das Darlehen dann vom Kunden zurückgefordert


    So wird verhindetr, dass Kunden wärend des ALG II bezuges Vermögen aus Darlehensweisen Leistungen aufbauen.



    Gruß


    Diablo