Beiträge von Diablo


    Hallo Guido,


    erstmal muss ich ein bißchen Kritik üben. Warum wartest du, bis du bei den allerletzte 100€ angekommen bist, bevor du dir darüber gedanken machst, wie du das nächte mal etwas in den Magen und obdach bekommst.... Aber vielleicht bin ich da auch komisch, dass ich so etwas gerne etwas früher geplant habe ;)


    nun zu deinen Frage:


    1. Da du vermutlich aus Spanien in den letzte 12 Monaten keine Beträge in die Arbeitslosenversicherung in Deutschland eingezahlt hast, musst du zum Zuständigen Träger von SGB II Leistungen in der Stadt gehen, in der du Wohnst.


    2. HAst du keine Verwanten, Freunde, Bekannte bei denen du ein paat Tage wohnen kannst. ALs alternative kann ich dir nur ein Männer Wohnheim oder die Bahnhofsmission(klingt zwar hart, aber es ist so) empfehlen.


    3. Wenn du den Antrag stellst und tatsächlich keine müde Mark in der Tasche hast, dann kannst du mittellosigkeit geltend machen, und bekommst ein paar € in die Hand, welche hinterher von deinen Leistungen einbehalten werde. (oder solltest du keinen ALG II Anspruch haben, wird der Vorschuss durch das Hauptzollamt beigetrieben)


    4. Gar nicht. Die Deutschen behörden machen bisher noch keine Online-Anträge. Dies wird auch nach neuesten rechnungen erst ab 2013 möglich sein.


    5. www.arbeitsagentur.de


    Gruß


    Diablo

    Du kannst selbstverständlich einen Antrag stellen. Da du eine Abgeschlosene Berufsausbildung hast (sofern die Staatlich anerkannt ist) sind deine Eltern dir nicht mehr Unterhaltsverpflichtet.


    Geh hin und stelle den Antrag. Sollte Sie arge sich weigern, dann verlange einen REchtsmittelfähigen Bescheid. Gegen diesen BEscheid legst du dann Widerspruch ein.


    Gruß


    Diablo

    2. Account gesperrt - warum weißt du vermutlich selbst :)


    Gruß


    Philipp


    Danke, ich konnte das echt nicht länger lesen.


    @ Topic:


    Nocheinmal für alle: Wenn Ihr in die ARGE geht und sagt, dass ihr ALG II beantragen wollt, wird dieses Datum für die Leistungsgewährung zu Grunde gelegt. Ich sage meinen Kunden aber auch immer, dass Sie sich von dem Kollegen am Empfang bestätigen lassen sollen, wann Sie das erste mal vorgesprochen haben.


    Das ganz ist Hinfällig, wen ihr bsp: ALG I bezogen habt, und dadurch euren Lebensunterhalt sicherstellen konntet. Wenn das ALG I meintewegen am 27.01.2010 ausläuft und ihr am 15.01.2010 in der Arge wart. So wird trotzdem erst ab dem 01.02.2010 Leistung gezahlt (auch wenn der Termin zur Antragsabgabe erst am 10.02.2010 ist)


    Gruß


    Diablo

    Um mal ein paar klarheiten zu schaffen.


    Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen auch mit 19 Jahren einen ALG II Anspruch zu haben... Hierzu sind allerdings einige Dinge zu beachten.


    Sollte deine Schwester einfach ausziehen und dann zur ARGE gehen und LEistungen beantragen, wird die ARGE sich vermutlich weigern, weil die Mutter ja noch Unterhaltsverpflichtet ist, und den Unterhalt auch im Eigenen HAushalt bestreiten kann. Ergo bestand zum Auszug kein Grund dafür und die ARGE wird nicht Zahlen.


    HIer mal der Korrekte Weg:


    Deine Schwester sollte zur ARGE gehen und sagen, dass Sie zuhause ausziehen möchte. Sie sollte allerdings einen "wichtigen" (achtung: unbestimmter Rechtsbegriff) Grund vorbringen können, warum sie den elterlichen Haushalt verlassen möchte. Dies kann z.B. sein, dass die Familienverhältnisse zerrüttet sind. Dies würde dann von einem Sozialarbeiter der ARGE überprüft werden. Sollte diese Feststellen, dass es tatsächlich nicht zumutbar ist, dass deine schwester weiterhin im elterlichen Haushalt bleibt, so wird die ARGE die Leistungen nach dem SGB II aufnehmen...
    (Es blaibt zu beachten: das ein wichtiger Grund vorliegen muss: "meine Mutter geht mir auf den Sack" ist kein wichtiger Grund.)


    Diablo

    Hast du denn niemanden, der dich begleiten kann, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Freund, Freundin oder Pastor?


    Oder gar einen Gesetzlichen Betreuer???


    Wenn die Krankkheit tatsächlich so schlimm ist, dann begib dich in Behandlung, damit es besser wird. Dann kannst du auch einen Betreuer haben, der solche Sachen für dich regelt...


    Den ersten Schritt musst du allerdings tun, indem du dich in Behandlung begibst.
    Ich unterstelle jetzt einfach mal, das dein Hausarzt kein Psychologe ist ;)


    Diablo

    hallo wollte mal fragen ob schon emand geld für febuar bekommen hat da der 30 und 31 ja ein wochenende ist ich hofe ess kommt am freitag:)


    Ich persönlich fänd es toll, wenn wir über "richtige" themen diskutieren könnten, und dnicht das Forum mit so einem Müll voll spamen würden....Und wenn schon Spam, dann Off Topic

    So ist es auch.


    Da das Wachtumsbeschleunigungsgesetzt zur Durchführung am 22.12.2009 freigegeben wurde, und der Rechenlauf (an dem Tag, an dem das geld ausgezahlt wurde) am 18.12.2009 war konnte keine Arge Deutschland das Kindegeld korrekt für den Monat Januar anrechnen.


    Es wurde daher intern die Regelleung getroffen, dass im Monat Februar 2010 das Kindergeld auch für den Monat Januar 2010 nachzuberechnen ist. Wenn nur ein Kind in der BG ist, dass würde das ein Überzahlung der Leistung im Januar von 20€ bedeuten. Diese Überzahlung würde dann direkt vom Leistungsanspruch für Februar 2010 einbehalten.


    MEin vorredner hat insoweit recht, dass man, um es Rechtlich richtig zu machen, erst eine Ahörung nach §24 SGB X machen müsste, um dann einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nach den §§ 45 oder 48 zu erlassen.
    Allerdings hätte dies das selbe Ergebnis zur Folge und das wäre, dass die Überzhalte Leistung erstattet werden müsste, also macht es keinen Unterschied.


    Gruß


    Diablo

    ...könnte sie nicht den mietanteil, für den die arge nicht aufkommen will, aus eigener tasche bezahlen?
    was steht uns nun bevor? können wir wirklich gegen unseren willen gezwungen werden nur weil die kommune nicht zahlen will?



    ich würde mich über hilfreiche tipps und erfahrungen sehr freuen und bedanke mich herzlichst dafür.


    Das kann deine Mutter natürlich machen, denn in dem Bescheid steht nicht wörtlich, dass Sie umziehen muss, sondern das nach ablauf von 6 Monaten nur noch die angemessenen Kosten der Unterlunft gezahlt werden.


    Wie die Angemessenen Kosten der Unterlunft sind, ist Regional Unterschiedlich. Das müsst ihr bei der zuständigen Arge erfragen


    Diablo


    1. DIe Schwangerschaft ändert nicht an der Bedarfsgemeinschaft. Du und ein Einkommen werden auch bei einer Schwangerschaft angerechnet.


    2. Wenn du als einziger Ehepartner arbeiten gehst, wirst du soch Pflichtversichert (nennt man das bei Privater Versicherung auch so?). Deine Ehefrau wird dann Familienversichert (Das ist zumindest bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung so)


    3. ??? keine Ahnung, ich hab keine Kinder ;)


    4. genau so wie ohne Eltergeld.


    Diablo

    Damit wir hier nicht als Schreibfaul tiuliert werden.


    Wenn du mit deinem Freund zusammen wohnst, dann bildet Ihr ein Bedarfsgemeinschaft (BG) in dieser BG werden selbstverständlich alle EInkommen (abzüglich der Freibetragsbereinigung) angerechnet.


    Diablo

    In den Hinweisen steht zu diesem Thema.


    Umstandbekleidung kann ab der 13 Schwangerschaftswoche gewährt werden.


    Erstausstattung bei Geburt kann ab der 32. Schwangerschaftswoche gewährt werden.


    Die Höhe der Leistungen in Regional unterschiedlich.



    Warum bracuhst du Urteile? Warum gehst du nicht einfach hin und Fragst mal nach.
    Erstmal alles Verklagen, bevor man einen Schritt zu viel geht??? Manche Menschen verstehe ich nicht...


    Diablo

    In unsere Arge werden alle "umzugsanträge" wegen schimmel Abgelehnt.


    Schimmel ist kein Grund, denn der Vermieter (ja, der hat auch Pflichten aus dem Mietvertarg) muss dafürsorgen, dass der beseitigt wird. (ich verwerise mal auch das Mietrecht)


    Sollte nach mehreren Schriftlichen (Beweislast liegt beim Kunden der ARGE) abmahnungen an den Vermieter nicht geschehen, so kann man immer och darüber nachdenken....


    Diablo

    Alle Kunden der ARGE unterliegen dem §66 Abs. I welcher angiebt, dass alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bekannt zu geben sind.


    Hierzu gehören auch Jahresrechnungen der Betriebs- oder Heizkosten. Wenn es in den vergangenen Jahres Guthaben gegeben hat und damit vermutlich auch Abschläge gesenkt worde sind, wird sich definitiv eine Überzahlung ergeben.


    Gruß


    Diablo


    Wenn du am 1. eines Monats noch Leistungen bezogen hast um am 30./31. des gleichen Monats so viel Gehalt bekommen hast, dass du keinen Leistungsanspruch mehr hättest, wird die Leistung vom anfang des Monats zurückgefordert. Das ist soweit korrekt.


    Denn Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in welchem es Zufließt (zuflussprinzip nach §7 EStG).


    Hättest du das Gehalt erst am 1. des folgemonats bekommen, wäre alles Ok gewesen.


    Gruß


    Diablo

    Das einzige was dir wirklich herlfen würde, ist ein Job, bei dem du so viel verdinest, dass du keine Leistungen mehr benötigen würdest.


    Und schließlich hast du selber gesagt, dass du durch eingenes Verschulden in die sanktion gerutscht bist... Das soll schon eine Strafe sein und nicht ein Grund andere Leistungen zu beantragen.


    Diablo


    Ab dem tag der ersten Vorsprache. es sei denn es besteht zu diesem datum noch kein ALGII Anspruch.


    gruß


    Diablo