Beiträge von Diablo

    Du bekommst für jedes Kind Mehrbedarf.


    Falsch...


    §21 Abs 3. SGB II


    (3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen


    1. in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder


    2. in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.


    _________


    Einfach lesen...


    Gruß


    Diablo

    Du mußt ja nicht unbedingt eine schriftliche Bewerbung vorlegen sondern es geht auch telefonisch.Such dir halt Firmen raus die für dich eventuell in Frage kämen egal ob da Stellen ausgeschrieben sind oder nicht.


    Dann muss aber nachgewiesen werden, dass dort angerufen wurde...


    @ Topic: Wenn in deiner Eigliederungsvereinbarung steht, dass du monatlich 3 Bewerbungen nachweisen musst, dann mach das lieber. Es droht eine Sanktion in Höhe von 30% der Regelleistung...


    Diablo

    Betriebskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und werde in der Regel als Beihilfe (ohne Rückzahlung) übernommen.


    Einen Wohnung musst du dir nicht suchen, nur wegen ein Nachforderung der Betriebskosten ;)


    Diablo

    Danke für die Antwort Joachim


    es geht ja darum das der führerschein notwendig für die entsprechende Ausbildung ist den 400 euro job macht er ja nur zur überbrückung bis zum anfang der Ausbildung...


    Lg


    Die Arbeitsvermittler haben ein "Vermittlungsbudget". Aus diesem kann gezahlt werden, wenn Leute hilfen brauchen um in Arbeit/ausbildung vermittelt zu werden.


    Sollte deine Sohn eine Schirftliche Zusage von einem AG bekommen, so kann ein Führerschein beantragt werden... Für eine mündliche Zusage gibt es nichts...


    Diablo

    Gibt es keine Schriftstücke, die belegen, dass das Konto zwar auf deinen Namen läuft, aber du keine berechtigungen hast über das Geld zu verfügen, da es nicht deins ist???


    Das sollte doch existieren, dann sollte es auch keine Probleme mit der Arge geben...


    DIablo

    Das einfachste und richtige habt ihr alle vergessen ;)


    Es handelt sich nicht um eine Sanktion, sondern einfach darum, dass der Thread ersteller einfach seinen Mitwirkungsplichten nach §§ 62-65 SGB I nicht nachgekommen ist. Dies hat zur folge, dass die Leistungszahlung so lange eingestellt wird, bis die Mitwirkungspflicht vom Leistungsbezieher nachgeholt worden ist (§ 66 SGB I)


    Und genau so ist es... Ist auch nicht unzulässiges bei ;)


    Gruß


    Diablo

    Hallo ich habe da 1 oder auch 2 Fragen
    Ich habe 5 Kinder 1 Kind Wohnt schon seit 8 Jahre schon nicht bei mir Und Mein Großer ist 18 Jahre und wohnt auch nicht mehr bei mir,Also 3 Kinder wo ich auch den Regelsatz bekomme Habe Heute aber mit bekommen das die ARGE mir 215 Euro Für das 4 Kind berechnet habe aber nur 3 Kinder Bei mir zu Hause Und nicht 4 Kinder.Bekomme auch das Kindergeld Für 3 Kinder und nicht für 4 Kinder:confused: :confused:


    Die Rechnung ist leider nicht ganz korrekt von dir.
    Das Kindergeld wird so gezahlt:


    Für das 1. und 2 Kind: 184,00€
    für das 3. Kind: 190,00€
    ab dem 4. Kind: 215,00€


    Da deine ersten Beiden Kinder nicht mehr zu hause sind bekommst du für das 3. Kind 190€ und für die beiden anderen 215€.
    Da Kindergeld wird für die tatsächlichen Kinder gezahlt und nicht für die die im Haushalt wohnen...


    Gruß


    Diablo

    Wenn der Wert ein KFZ (oder in dem Fall Motorrad) eine Wert von mehr als 7500€ hat, so der Betrag auf die in den Vermögensfeibetrag aufzunehmen.


    In deinem konkreten Fall bedeutet das, dass du dein Bike nicht an deine Mutter abtreten musst, denn die GiXXER liegt gerade noch so im Freibetrag.


    OT: Ich kann verstehen, dass du das Bike liebts ;)


    Gruß


    Diablo

    Das bringt euch nicht. Das Einkommen aus Kindergeld war schon seid 2005 in tatsächlicher Höhe als Einkommen auf die ALG II LEistungen anzurechnen.
    Das hat sich alles nicht geändert. Sondern nur die Höhe des Kindergeldes...
    Ihr könnt natürlich widerspruch einlegen. Das wird nur nichts bringen...


    Diablo


    Hat seiner Freundin denn ein Beschäftigung? Bei 3 Personen sollte eigentlich schon ein ALG II Anspruch bestehen.... mal hingehen und nen Antrag stellen...


    Diablo

    Stell einen ANtrag nach §44 (nenne den auch so). Dann wird dein ganzer Leistungsfall noch einmal überprüft. Sollte sich dann eine Änderung in den KDU ergeben, so wird dir diese auch nachgezahlt.


    Wegen dem Umzug.


    Stell einen schriftlichen Antrag auf Zusicherung der neuen Kosten der Unterkunft. Dieser muss entweder schriftlich Bewilligt oder Abgelehnt werde. ZU beachten ist hier, dass gegen die Ablehnung KEIN Widerspruch eingelegt werden kann, weil es kein Verwaltungsakt im Sinne des §35 VwVfG ist.


    Diablo

    Wenn die Jahresrechnung sich auf Fernwärme und Strom bezieht, dann leg Sie der ARGE vor. Der Anteilm der Gutschrift von der Fernwärme wird von dir an die ARGE zurückgezahlt werden müssen.
    Den Strom-anteil kannst du nach gut dünken verwalten ;)


    Diablo


    Das bedeutet.


    Das nicht die Wohnungsgröße ausschlaggebend für die Zustimmung der ARGE ist, sondern die Kosten.


    jede Arge (vermute ich mal) hat höchstgrenzen für Kosten der Unterkunft. Solltest du diese Höchstgrenzen einhalten (darf auch günstiger sein) und die m² der Wohnung etwas zu viel sind, wird vermutlich trotzdem zugestimmt.


    Das meint Advokat.


    gruß


    Diablo