Wenn du am Montag hingehst, dann sag denen, dass du auch bereit bist ein "Erklärung zur Niederschrift" auszugeben, dass dein (noch)Ehemann im moment keinen Unterhalt zahlt.
Gruß
Diablo
Wenn du am Montag hingehst, dann sag denen, dass du auch bereit bist ein "Erklärung zur Niederschrift" auszugeben, dass dein (noch)Ehemann im moment keinen Unterhalt zahlt.
Gruß
Diablo
Alles anzeigenhallo Diablo,
wir waren bei der Polizei, er ist auch zu einer Geldsrafe verurteilt worden.
Meine Tochter hat bis einschließlich 31.3.08 bekommen und wurde augefordert die Zustimmung der Vaterschaftsanerkennung abzugeben, falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommt wird ihr der unterhaltsvordchuss gestrichen.
Die Rede war von Unterhaltsvorschuss und nicht von den Leistungen der ARGE.
Der Kindsvater ist dem Jugendamt bekannt und hat seinerseits die Vaterschaft anerkannt.
Dann vertsehe ich nicht, warum Sie die Vaterschaft nicht anerkennen kann?!?
Außerdem hat meine Tochter der ARGE die Änderrung mitgeteilt, mit dem Ergebnis dass alle Leistungen eingestellt werden.
Da die ARGE die Leistunegn eingestellt hat, habe ich es vorgerechnet. Sollte eine Service-Leistung von mir sein. aber wenn ihr nicht wollte.
Gruß
Kio100
Gruß
Diablo
Hallo
Ja aber wenn wir die Schulden tilgen und er uns das Haus überschreibt, dann hat er es ja an uns fast verschenkt und die ARGE rechnet ihm dann vor was hätte bekommen können. Somit dann auch kein Hartz 4 mehr oder seh ich das falsch?
MFG
Nein, die ARGE wird euch das prinzip des verarmten Schenkers vorhalten (nach welchem auch das Finanzamt handelt) und wird verlangen, das ihr es ihm zurück gebt, damit er es zu geld machen kann.
Gruß
Diablo
Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehen solltest, dann bildet ihr eine Bedarfgemeinschaft. Dies bedeutet gleichzeit, das ihr zusammen Leistunegn nach dem SGB II beantragen müsst.
Bei der Berechnung werden alle Einkommen die der BG zur verfügung stehen angerechnet.
Gruß
Diablo
Vielen Dank für die Antworten. Hier genauere Angaben:
- sie musste ihre Erstausbildung aufgrund einer schwereren Krankheit abbrechen. In den nächsten Wochen wird sie in einer Klink verbringen.
Dann bist du deiner Tochter gegenüber auch noch Unterhaltsverpflichtet.
Dies bist du bis zu Ihre 27.Lj oder bis zur Beendigung der Erstausbildung.
Gruß
Diablo
Alles anzeigenHallo nataly und Horst,
Die Vaterschaftsanerkennung erfordert die Zustimmung der Kindesmutter (§ 1595 BGB).
Der Name des Vaters ist dem Jugendamt bekannt. Meine Tochter verweigert die Zustimmung aus folgenden Gründen.
1. in der Schwangerschaft geschlagen
2. Drohungen
3. Androhungen das alleinge Sorgerecht zu beantragen.
4.Umzureichende Informationen vom Jugendamt.
Zu 4.
Wir waren beim Jugendamt und wollten uns erkundigen, welche Rechte Sie dem Vater einräumen muss, wenn Sie Ihre Zusimmung gibt. Da der Vater sehr unzuverlässig ist (letzter Kontakt zum Kind Januar 08)
möchte Sie Ihm das Kind ,zur Wahrung des Besuchrechts, nicht überlassen. Hat aber angeboten dass er das Kind jeder Zeit in Ihrer Wohnung sehen kann.
Die Dame von Jugendamt konnte oder wollte uns keine genaue Auskunft geben.
Mal am rande:
Erstmal würde die Arge die Leistungen nur Stornieren, wenn ihr der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen seid, weil ihr angeforderte Unterlagen nicht eingereicht habt.
Meine Vermutung:
Die ARGE wollte, dass ihr den Unterhaltsvorschuss (UVG) beantragt. dies habt ihr gemacht, bekommt nur keinen weil ihr keine Angaben zum Kindesvater gemacht habt.
Mal zu den angaben, welche du gepostet hast:
1. warum seid ihr nicht zur Polizei oder ins Frauenhaus gegangen.
2. Auch hier kann man zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, dann hättet ihr auch was in der Hand
3. a) was kann er denn dem Kind bietn, was deinen Tochter nicht kann? es gibt mindestens geteiltes Sorgerecht, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen. b) Auch da hättet ihr dann zumindest die Anzeige in der Hand.
4. geht zum Jugendamt und richtet eine Beistandschaft ein, dies wird euch dann schon weiterhelfen.
Mal zur Leistung der ARGE:
Angenommen Ihr bekommt von der ARGE als Rechenbeispiel 725,00€.
dann habt ihr als Bedarf 725 + 154 (Kindergeld) + 125 (UVG) = 1004,00€
von dem Bedarf werden eben diese Einkommen (Kindergeld und UVG) abgezogen, so kommt man auf die Leistung die gezahlt wird. Wenn Ihr nun kein UVG bekommt, aus dem von dir oben genannten Gründen würde die ARGE trotzdem das Einkommen aus UVG bei euch anrechnen, da ihr den ja beantragen könntet, wenn ihr den Kindesvater preis geben würdet.
Gruß
Diablo
Mal für alle bevor ich Schreibe:
Es gibt Beihilfen und Darlehn bei der ARGE. Der Unterschied, Beihilfe gibt es ohne Rückzahlung, Darlehn nut mit Rückzahlung.
@ Topic:
Eine Beihilfe für die Erstausstattung der Wohnung wird nur gewährt, wenn es sich um einen Unabweisbaren Badarf handelt. dies heißt: Wohnungsbrand, Erstauszug aus dem elterlichen Haushalt, haftentlassung (nach mehr als 2 Jahren, glaube ich).
Hier wichtig:
Erstauszug aus dem elterlichen Haushalt.
Dieser Tatbestand ist nicht gegeben, da du ja bereits vor mindestens 15 Monaten aus dem Elternahus ausgezogen bist.
Weiterhin standest du zum Auszugszeitpunkt nocht nicht im Leistungsbezug.
Chance aus Beihilfe ca.: 0,00%
Dir bleibt nur über ein Darlehn zu beantragen, in welchem du erklären musst wofür du das Darlehn brauchst und wie du vorher gewaschen hast. und den Gewährten Darlehnsbetrag musst du mit 10 v. hundert zurückzahlen.
Gruß
Diablo
Teppich oder Lamiant ist kein unabweisbarer Bedarf und ist deshalb aus der Regelleistung zu tragen.
Sollte kein geld angespart worden sein, so besteht die möglichkeit ein Darlehn bei der ARGE zu beantragen.
Dieses ist mit mindestens 10 v. hundert der Regelleistung (10%) zurückzuzahlen.
Gruß
Diablo
Hallo,
Also das mit der Brille war schon ganz gut erklärt. Bei solchen Sachen handelt es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf, daher werden die Kosten nicht als Beihilfe übernommen.
Es besteht die Möglichkeit ein Darlehn zu beantragen. Dieses ist (falls es gewährt wird) mit 10 v. hundert (10%) der Regelleistung zurück zu zahlen.
PS: glaube das ist das falsche Forum für einen solche Frage.
Gruß
Diablo
nee, das war nicht richtig.
Freibetrag 2x 3100€(für die Söhne) + 150x42(dein Lebensalter) + 750€ barvermögen
= 6200 + 6300 + 750 = 13250€ freibetrag
Gruß
Diablo
würde gerne deine nummer haben, damit ich das mit dier am telefon bespreche, wenn du nichts dagegen hast.
Ungerne, da ich das hier Privat mache.
Außerdem ist dein Gedankengang falsch. Der UVG wird von Der ALG II Leistung angezogen, weil es einkommen ist.
hab gerade nochmal durchgerechnet. Deine Frau Müsste einen ALG II Anspruch von etwa 737€ haben dazu noch Kindergeld(308€) und UVG (170€ + 124€) = ca. 1339€ zum leben
Gruß
Diablo
ISt sogar ziemlich einfach.
Also Bedarf für Jedes Kind 208 + 150 (regelsatz + Anteilige Miete) = 358€
Davon werden pro Kind 124,00€ (UVG) + 154,00€(Kindergeld)=278,00€ abgezogen.
Heißt also, dass Jedes Kind einen Bedarf in Höhe von 358,00€ - 278,00€ = 80,00€ hat.
2x 80,00€ + 347,00€ (Regelsatz Frau) + 150,00€ (Anteilige Miete Frau) ist der BEdarf für die gesamte BG=
757,00€
Dies beinhaltet natürlich keine Mehrbedarfe, etc. aber eventuelles Erwerbseinkommen ist aucuh nicht berücksichtigt.
Für die 100%ige richtigkeit gebe ich auch keine Gewähr
Gruß
Diablo
Wäre toll, wenn du mir vorher einmal mitteilen kannst wie viele Kosten der Unterkunft von der ARGE gezahlt werden.
Gruß
DIablo
wierd das nur auf den anteil von den kindern angerechnet das UVG. was der landkreis zahlt vom alg2. betrag, oder auf das gesamteinkommen vom alg2. betrag?,
Zuerst solltest du folgendes wissen:
UVG muss der ARGE angegeben werden und wird auf den Bedarf der Kinder angerechnet. bis zum 6. Lj beträgt der UVG 124,00€ (glaube ich) und ab dem 6. Lj 168,00€(auch nur vermutung, hab die Zahlen nicht genau im Kopf.)
UVG wird für maximal 72 Monate allerdings nur bis zum 12 Lj.
Gruß
Diablo
Alles anzeigenHallo Diabolo!
Oh, da habe ich wohl einen Nerv getroffen? Wie!
Schön mal zu sehen wer sich hier im Forum so betätigt!
Dann wirst Du mir ja sicherlich die Frage beantworten können, was mit einem ALG II Bezieher passiert, bei dem die Krankmeldung/Gesundmeldung verloren gegangen ist? Passiert ja nicht all zu oft auf der ARGE, aber es passiert eben!
Nun ja wenn man auf eurer ARGE 4 Stunden warten muss, verstehe ich das ! Du bist dann vielleicht etwas zu lange hier im Forum; sorry könntest ja auch Urlaub haben?!
Und warum nur als Synonym? Hier meine komplette Adresse: Horst Grunert, Dahlienweg 1 52511 Geilenkirchen - Hey wenn Du nen vernünftig bezahlten Job für mich hast! Tel.: 0174-1404571
Kannst aber auch gerne persönlich vorbei kommen und mir erklären was für ein "faules Schwein" ich bin, Dein Text sagt ja im Grunde nix anderes!
Gruß
1. Wenn etwas verloren geht, dann beweise doch mal bitte das es auf der ARGE passiert, und nicht auf dem Postweg. Ich bitte von solchen unbeweisbaren dingn abstand zu nehmen. *Ironie an* Des Weiteren haben die Kollegen auch was davon, die Post weg zu schmeißen *Ironie aus*
2. Was ich in meiner Freizeit mache, ob im Fourm Surfen oder ob ich Fußball spiele, ist immer noch meine eigene Sache, daher brauche ich auch nicht unter meinem persönlichen Namen bzw. persönlichen Angaben zu meinen Beruf preis geben.
3. Habe ich niemanden beschipft, ich habe lediglich anregungen gegeben, was jemand mit seine Zeit sinnvolleres anstellen kann.
PS: Ich heiße Diablo und nicht Diabolo
Diablo
Alles anzeigenHallo Hoppelfritze!
Habt Ihr eigentlich alle Angst vor den Fallmanagern?
Anrufen!!! Klasse etwas unverbindlicheres und unpersönlicheres gibt es doch nicht, kein Wunder wenn die immer irgendetwas hinter dem Verhalten vermuten.
Ihr solltet euch mal angewöhnen, von Angesicht zu Angesicht dem Übel ins Gesicht zu schauen! Nur so wir man auf Dauer etwas bewirken! Wer nicht kämpft hat schon verloren!
Was hat die ARGE was euch allen soviel Angst macht?
Gruß
Ich kann es nicht mehr hören.
Ich arbeite seid dem 19.01.2006 in der Leistungssachbearbeitung der ARGE.
Und für eine AU bracuht er nicht mal vorbeikommen ODER anrufen. Reicht wenn er das ding kometarlos einreicht.
Denn für solche Banalitäten haben weder Fallmanager noch Sachbearbeiter Zeit. Es wird nur vermekt, dass er AU ist und gut ist es damit.
@ Threadersteller: Wenn du für nen Krankenschein (bzw. gesundmeldung) dich 4 Stunden in die Eingangszone setzen willst, dann ist dies natürlich dein gutes recht.
Kannst aber auch lieber was sinnvolleres machen (Schlafen, Spazieren, dich um arbiet bemühe, nen Romatischen vormittag mit Partner/in, etc.) such dir was aus.
Diablo
Wenn du meinen kurzen, aber korrekten, Beitrag richtig gelesen hättest, dann hätetst du auch verstanden, dass ich "Grundsätzlich" geschrieben hab, weil zu wenige angaben gemacht wurden.
Und ich finde es interessant, dass du denkst das eine WG nicht überprüft wird...
Gruß
Diablo
Alles anzeigenÄhh ich wurde wohl falsch verstanden.
Ich bin exmatrikuliert und kein Student mehr. Ich lebe in Bawü und müsste 642 Euro Studiengebühren bezahlen, die ich zur Zeit nicht habe. Ein Studienkredit würde mir nur meine Studiengebühren finazieren, nicht aber meinen lebensunterhalt. Ich habe mich auch nach Stipendien umgesehen. Aber es gibt niemend der einem das Examen fördert bzw. wäre die entscheidung über Zahlung erst in einigen Monaten.
Kannst du denn obwohl du exmartikuliert bist einfach so im Juli/Oktober dein Examen ablegen?
Ich bin mir durchaus meiner Rechte und Pflichten bewusst. Ich würde nur gerne wissen, ob jemand Erfahrung hat, ob die SB in solchen Fällen Kulanz zeigen. Es ist ja nicht im Interesse des Staates, dass ich mein Studium ein halbes Jahr vor Ende ohne Abschluss abbreche obwohl ich bisher sehr gute Examen abgelegt habe und auch gute einstellungschancen habe.
Ganz ehrlich, ich wäre nicht kulant. ALG II ist nicht dafür da um sich die Zeit auf ein Examen zu vertreiben und Geld zu bekommen. Andere müssen sich Ihr studium auch durch Harte Arbeit verdienen.
Klingt Hart, ist aber so.
Ich hatte noch kein Gespräch mit meinem letztendlichen Arbeitsvermittler. Bisher wurde ich zu drei verschiedenen Bearbeitern geschickt, die mir nur die Anträge mitgaben und keine weitewren Fragen beantworten konnten (z.B ob und wie viel man Nebenbei verdienen darf,So viel du willst, am besten so viel, dass du kein Geld mehr vom AMT brauchst(was für eine Frage *kopfschüttel* ob ich weiter Kindergeld erhalten kann etc Da musst du dich schon mit der Kindesgeldkasse auseinandersetzte, woher sollen die ARGE mitarbeiter das wissen?!?)
Zur Zeit mache ich einen Grundlehrgang (Lebenslauf schreiben etc) und habe erst im Mai meinen termin mit der Arbeitsvermittlerin. Daher habe ich meine Fragen hier gepostet
Dann kann ich dir nur raten, lächeln und freunen das du Kohle bekommst. Und im Mai mal schauen was os geht.
Diablo
1) Wieso hast du schon mal ALG II beantragt ohne dich um ein Darlehn zu kümmern, was dir diesen Antrag unter Umständen erspart hätte???
2) erwarte nicht von uns, dass wir dir hier helfen, den Statt um sein geld zu bringen, indem wir dir mitteilen wie du die AGH´s umgehen kannst.
3) red mal mit deinem Arbeitsvermittler, ob es eine Darlehn gibt, oder ob er dir sonnst irgentwie helfen kann.
Gruß
Diablo
Förderungsrechlich war kein unabweisbarer Grund für den Abbruch des Studiums ersichtlich. Die Bestätigung des Psychologen allein sei nicht ausreichend. Ich hätte spätestens bis zum 3. Semester abbrechen müssen ... Ich habe nicht im Sinne des Gesetzgebers unverzüglich gehandelt ... Die förderungsrechtlichen Folgen eines zu spät vorgenommenen Studienabbruchs sind meinem Verantwortungsbereich anzulasten ...
Und es gibt nun keinen anderen Ausweg? Das würde bedeuten, ich müsste meine Ausbildung im schlimmsten Fall auch wieder abbrechen, weil ich einfach kein Geld habe. Von 126,00 € Wohngeld kann ich mein Leben nicht bestreiten.
Das soll nicht unverschämt klingen, aber ich sehe keine anderen möglichkeiten:
ich hätte da 2 Vorschläge für dich
1. Du sprichst nur von BaföG, probiere doch mal BAB(Berufsausbildungsbeihilfe)
2. alternativ müsstest du dir wohl deine Schulbildung durch eine Arbeit finanzieren.
Gruß
Diablo