Mal für alle, damit die spekulationen aufhören:
Damit diese Punkte stimmen, muss der angesprochene noch im elterlichen Haushalt wohnen.
1. Personen unter 25 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Kinder bilden eine BG mit den Eltern. Somit muss ein Elternteil den Antrag stellen (auch wenn die Eltern arbeiten), sollten die Einkommensferhältnisse zu hoch sein, wird der Antrag abgelehnt.
2. Personen unter 25 Jahren mit Abgeschlossener Berufsausbildung oder mit Kindern bilden eine Eigene BG auch im Elterlichen Haushalt. Elterliches Einkommen muss nicht nachgewiesen werden.
3. PErsonen über 25 Jahre bilden immer eine eigene BG. Elterliches Einommen muss nicht nachgewiesen werden.
So und nicht anders ist es.
Wenn einer der o.g. Fälle von der ARGE abgelehnt wurde, liegt punkt 1 vor.
Diablo