Beiträge von Diablo

    Beim ALG II, bekommt man einen Bewilligungsbescheid. Auf diesem ist deutlich zu erkennen, von wann bis wann die Leistungen bewilligt wurde. Damit ist die Arge ihrer gesetzlich Pflicht nachgekommen.


    Die Beendigungsmittelung ist eine Service-Lesitung von Seiten der ARge und sollte im idealfal automatisch etrfolgen (D.H. der Bachbearbeiter braucht nicht nachschauen, welche Fälle auslaufen). Das eine Beendigungsmittelung erfolgt ist eine Service Leistung und daher nicht verpflichtend.


    Diablo

    Es sollte, nach deinem Sachverhalt, nicht zu einer Rückzahlung kommen, denn wie du richtig festgestellt hast, wird das Einkommen im Zuflussmonat angerechnet.


    Nimm den Konto Auszug mit, auf welchem der Nachweis des EInkommenszuflusses ist.


    Diablo

    Wie es scheint, sind die 30% ok. da wird sich wenig machen lassen, denn er hat die Maßnahme verlassen. Die Begründung ist keine die anerkannt werden würde.


    Würde der o.g. eine Arbeit aufnehmen, die mit der Arbeitszeit und der Zeit der Maßnahme kolliedieren würde, wäre vielleicht was gegangen.


    Wärend der 3 Monate ändert sich nichts, nur das weniger Geld gezahlt wird. (Alleinige (erwachsenen) BG 105,00€. Mehr Erwachsenen BG 94,00€ Sanktion.)


    Rechte und Pflichten sind die gleichen.


    Diablo

    Naja, zumindest die Einstellung der LEistung war erstmal korrekt.


    Ich gehe mal davon aus, dass dir die ARge eine Übergangsbeihilfe gewährt hat in Höhe der hälfte des Badarfes. Eigendlich auch ganz OK. Wäre vielleicht möglich gewesen, dass der komplette bedarf gezahlt wird, aber auch nur vielleicht.


    Rede doch einfach mal mit der BAnk, ob die euch einen Dispo einrichten? Oder mit dem Vermieter reden, dass die meite diesen Monate etwas später kommt, etc.


    Diablo

    Erstmal Ein Danke für eure Antoworten.


    Das war auch mein Problem - auf manchen Seiten steht, dass der Freibetrag für dei ganze BG zählt, auf anderen steht, dass er pro Person vergeben wird.


    Aber ne Frage in die Runde: Wenn der FB für die ganze BG zählen würde, hätte meine Mutter mit ihrem 700-900€ Brutto den FB nicht schon "verbraucht"??? (Mein Bruder hat den FB doch von der ARGE bekommen)


    Glaube mir doch einfach, Es wird von jedem Erwerbseinkommen dass das BG zufließt eine Einkommenfreibetragsberechnung gemacht. Ohne die Berechnung würde A2LL keine Zahlung ausspucken.


    Diablo

    der Grundfreibetrag zählt für jede Person und jedes EInkommen. Das mit deinem Bruder hast du ja verstanden. Bei dir ist es genau so.


    Von 150,00€ hast du exakt 110,00€ freibetrag (Grundfreibetrag 100,00€ vom rest 20 %[in deinem Fall 20% von 50€ = 10€])


    Diablo

    Durch die Höhe deines Einkommens fällst du aus dieser BG raus!! ABER du musst deinen Mietanteil an deine Mutter abgeben, denn den bekommt deine Mutti nun nicht mehr!


    Nicht ganz richtig:


    Sie wird aus der BG ausgeschlossen, da sie eine Ausbildung beginnt, die dem Grunde nach förderbar nach BAB oder BAföG ist. (§7 Abs. 5 SGB II)


    Sonnst richtig.


    IM übrigen:


    Deine Werbungskosten können nicht mehr von der Leistung deiner Mutter abgesetzt werden, da du dich ja nicht mehr in der BG befindest.


    Anteilig muss du für 1/3 der Kosten der UNterlunft aufkommen, da du ja zumindest am Anfang weiterehin die Wohnung mitbewohnen wirst.


    Für die Anderen 2/3 Kommen Mutter und Schwester in form der ARGE auf


    Diablo

    Mal für alle, damit die spekulationen aufhören:


    Damit diese Punkte stimmen, muss der angesprochene noch im elterlichen Haushalt wohnen.


    1. Personen unter 25 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Kinder bilden eine BG mit den Eltern. Somit muss ein Elternteil den Antrag stellen (auch wenn die Eltern arbeiten), sollten die Einkommensferhältnisse zu hoch sein, wird der Antrag abgelehnt.


    2. Personen unter 25 Jahren mit Abgeschlossener Berufsausbildung oder mit Kindern bilden eine Eigene BG auch im Elterlichen Haushalt. Elterliches Einkommen muss nicht nachgewiesen werden.


    3. PErsonen über 25 Jahre bilden immer eine eigene BG. Elterliches Einommen muss nicht nachgewiesen werden.



    So und nicht anders ist es.


    Wenn einer der o.g. Fälle von der ARGE abgelehnt wurde, liegt punkt 1 vor.


    Diablo