Vorab nochmal zur Erklärung eines Verwaltungsaktes:
hier ein Link zu §35 VwVfG: http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/35.html
Vereinfacht gesagt:
Da eine Ablagnung auf zusicherung der Kosten der Unterkunft nicht in die Rechte eine Bürgers, bzw. Kunden
eingreift, kann kein Widerspruch eingereicht werden.
Glaubt es oder auch nicht, es ist und bleibt so.
...Diktiergerät keine ARGE mehr betritt und jedes Gespräch aufnimmt aber verstehen kann ich ihn schon...
Ich hoffe, dass er weiß, dass er sich damit Strafbar macht und das Kein Gericht in Deutschland dies als beiweis annimmt.
Wäre ich sein SB und würde dies mitbekommen, würde ich eine Strafanzeige stellen.
.... Sollte es zu einer Ablehnung kommen, muss diese begründet sein, wogegen man wiederum Widerspruch einlegen kann.....
vG Berthold
Du hast doch selbst schon gesagt, dass die ARge Ihrer Pflicht zur Antwort nachgekommen ist...., wobei in deinem Fal letzteres nicht Stimmt.
nur mal so
Gruß
Diablo
PS: zum Thema erregung sage ich mal nichts. Bedenkt bitte, dass ich hier in meiner Freizeit handele und nur Helfen möchte.