Beiträge von Diablo

    Vorab nochmal zur Erklärung eines Verwaltungsaktes:


    hier ein Link zu §35 VwVfG: http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/35.html


    Vereinfacht gesagt:


    Da eine Ablagnung auf zusicherung der Kosten der Unterkunft nicht in die Rechte eine Bürgers, bzw. Kunden
    eingreift, kann kein Widerspruch eingereicht werden.


    Glaubt es oder auch nicht, es ist und bleibt so.




    ...Diktiergerät keine ARGE mehr betritt und jedes Gespräch aufnimmt aber verstehen kann ich ihn schon...


    Ich hoffe, dass er weiß, dass er sich damit Strafbar macht und das Kein Gericht in Deutschland dies als beiweis annimmt.


    Wäre ich sein SB und würde dies mitbekommen, würde ich eine Strafanzeige stellen.


    .... Sollte es zu einer Ablehnung kommen, muss diese begründet sein, wogegen man wiederum Widerspruch einlegen kann.....


    vG Berthold


    Du hast doch selbst schon gesagt, dass die ARge Ihrer Pflicht zur Antwort nachgekommen ist...., wobei in deinem Fal letzteres nicht Stimmt.


    nur mal so ;)


    Gruß


    Diablo


    PS: zum Thema erregung sage ich mal nichts. Bedenkt bitte, dass ich hier in meiner Freizeit handele und nur Helfen möchte.

    Hba mich heute nochmal mit meiner Vorgesetzten über den Sachverhalt unterhalten.


    Sie ist ebenfalls der Meinung, dass man das nicht Pauschalisieren kann.


    Dazu folgende Ausführungen:


    Natürlich sind alle mitarbeiter der Arge dazu angehalten, die Grandanträge so schnell wie möglich zu bearbeiten (was ich für meinen Fall auch tue)[Tatsächlich geben meine Kollegin und ich, den grundantrag spätestens 5 Tage nachdem alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen Frei]


    Man muss aber auch folgendes bedenken:


    Wenn den Kunde zur Grundantragsabgabe erscheint und nicht alle unterlagen Mitbringt (man bekommt bei der Antragsstellung eine Checkliste, auf welcher alle benötigten Unterlagen vorliegen). und ich die Unterlagen dann erst von ihm anfordern muss, zieht dass das ganze natürlich eine Weile in die Länge.


    Selbst nach Anfoderung der Unterlagen(mit verweis auf die Mitwirkungspflicht), habe ich unterklagen erst 4 Wochen Später bekommen.


    Darauf war im übrigen bezogen, dass man die Antragsbearbeitung nicht pauschalisieren kann.



    Gruß


    Diablo

    Hallo millmell,


    in 1. Linie muss man sich bei Wohnungsmängeln an den Vermieter werden, am besten in Schriftform mit einer Terminstellung von beispielsweise 4 Wochen. Kommt er dem nicht nach, nochmals Nachfrist stellen und Mietkürzung androhen. Letztere wollt ihr ja nicht wirklich durchsetzen, ihr wollt lieber ausziehen. Hat sich von Seiten des Vermieters trotz Mängelanzeige und Aufforderung diese binnen Frist zu beseitigen, nichts getan, dann mit den beiden Anschreiben und Deinen Fotos zum Amt.


    vG Berthold


    Das ist die richtige Lösung.


    Bedenkt bitte: Ihr seid einen privatrechtlichen Vertrag (mietvertrag) im Sinne des BGB eingegangen. Aus diesem vertrag ergeben sich Rechte und Pflichten für den vermieter als auch den Mieter. Daher sollte man zuerst, den weg gehen, den berthold vorgeschlagen hat.


    Sollte dieser Weg ausbleiben, würde ich dem Umzug nicht zustimmen.


    Wäre der Weg eingehalten worden, würde ich dem Umzug zustimmen.


    Noch ein Tip: Schreiebn an den Vermieter immer per Einschreiben mit Rückschein. So könnt ihr zur not auch Beweisen, dass er die Schreiben erhalten hat


    Gruß


    Diablo

    Wurde die Steuer nicht vereinfacht?
    Gibt es keine Formel für die Anrechnung wenn ich von dem Betrag von 500€ als Rückzahlung ausgehe?
    Gibt es Paragraphen zum Thema, die Vorteilhaft für mich sind?


    Es gibt auch online berechnungsprogramme für die Steuererklärung. Habe das letztes Jahr versucht, und es stimmte im großen und ganzen (ncht auf den letzte €).


    Weiß leider nicht mehr wo ich das gefunden habe.


    Gruß


    Diablo

    Sollte es zu einer Ablehnung kommen, muss diese begründet sein, wogegen man wiederum Widerspruch einlegen kann.


    vG Berthold


    ich verweise hier mal auf den §§ 35 ff VwVfG, in welchen Deutlich geregelt ist, was ein Verwaltungsakt ist und welche Rechtsmittel man gegen ein Verwaltungsakt hat.


    Da eine Ablehnung der übernahme der Kosten der neuen Wohnung kein VErwalungsakt ist, hat man aucvh KEIN Recht EINEN WIDERSPUCH einzurechen.


    Gruß


    Diablo

    @ kitty


    Da stimme ich Dir voll und ganz zu: Sitzen bleiben bis sich was tut und sei es einen Vorschuss zu bekommen. Wer sich abwimmeln läßt wird sehr schnell als nicht so dringlich befunden.


    LG Berthold



    Ich weiß ja nicht wo ihr alle so lebt, Aber in unserer Kommune haben wir über 100000 BGs. da kann es halt schon mal dauern, bis ein Antrag bewilligt ist.


    In einer 10000 man stadt ist eben nicht so viel los ;)


    Gruß


    Diablo

    Hallo,


    ... meine SB im letzen Gespräch das man mit einer Arbeit von mehr als 15h aus der Vermittlung fallen würde. Stimmt das?


    Viele Grüße
    Nicolle


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ein SB hat nicht mit Vermittlung zu tun, warum sollte Er/Sie dann darüber sprechen.


    Diablo


    Ich würde dir empfehlen richtig zu lesen und nicht sinnlose Kommentare abzugeben.Sie hat von ihrem Sachbearbeiter abgekürzt auch SB gesprochen und auch wenn du 15 Stunden die Woche arbeiten gehst heißt das noch lange nicht das du dann versichert bist das kommt immer auf den Stundenlohn an.Eine Vermittlung kann man immer in Anspruch nehmen egal wieviele Stunden gearbeitet wird.


    Die Frage war allerdings, ob Sie noch Vermittelt wird, dass suggeriert doch, dass Sie von der ARge vermittelt wird und nicht, dass Sie selber noch Vermittelt werden möchte.


    Ergo: Die Arge wird dich von dich aus nicht mehr vermitteln, die Behörde wird dir nur Vermittlungsvorchläge geben, wenn du dies ausdrücklich wünscht.



    Gruß


    Diablo

    Hallo sarafina,


    meines Wissens muss der Antrag innerhalb von 4 Wochen bearbeitet werden. Sollte es länger dauern, könntest Du eine "Untätigkeitsklage" androhen.


    vG Berthold



    Eine Pauschle aussage kann man nicht treffen. Es dauert eben so lange wie es dauert.


    Bevor du dirket zm Gericht rennst, kannst du ja vielleicht erst mal deine Arge fragen, wie lange es noch dauert.
    Du kannst auch u. U. mittelosigkeit geltend machen.


    Gruß


    Diablo

    Ja, das Kannst du.


    Da die Widerspruchsfristen ja mitlerweise abgelaufen sind, stelle einen Antrag "nach § 44 SGB XX" auf erneute überprüfung und bemängel daraufhin das anrechnen des gehaltes und des Kindergeldes.


    Gruß


    Diablo

    Hallo Ihr Lieben,
    gestern war ich wiedermal bei der ARGE um einen neuen Antrag abzugeben...bisher erhielt ich rund 50€ für kostenaufwändige Ernährung...(Diabetes) nun teilte man mir mit, das dies vom Gesetzgeber gestrichen sei...gäbe es nur noch bei Krebs und Niereninsuffizienz...weiß jemand ob und wo man das nachlesen kann oder ob das nur wieder einfach ein Trick der Arge ist, um Geld zu sparen und von vornherein einem "Widerspruch" entgegenzuwirken...
    Vielen Dank fürs lesen und antworten
    L.G. Zwirni


    1. es stimmt.


    2. Solche Tricks gibt es nicht


    3. nächstes mal bitte und "Anspruch und Leistungen" solch ein Thema eröffnen.


    Gruß


    Diablo

    Ich denke das dein SB davon ausgeht das wenn jemand mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet dies dann eine Tätigkeit im Sozialversicherungspflichtigen Bereich ist.Trotzdem kannst du dich weiterhin Vermitteln lassen das hat nichts damit zu tun wieviele Stunden du in der Woche arbeitest.


    3 Fach Falsch ;)


    1. erstmal war es nicht der SB, sondern der AV


    2. Wenn man mehr als 15 Stunden arbeitet, ist man versicherungspflichtig beschäftigt.


    3. Sie wird keine Vermittlungen mehr bekommen, da Ihre AV Stufe IG (Integriert aber Hilfebedürftig) ist.


    Gruß


    Diablo

    Dann kann ich also für die Kinder ein neues Sparbuch machen lassen ohne es der ARGE zu sagen?Und wieviel darf da drauf sein?


    1. Nein, du musst es der Arge mitteilen.


    2. jede Person hat mindestens eine Vermögensfreibetrag von 3150,00€. So lange das Guthaben, jedes Kindes diesen Betrag nicht übersteigt, wird auch nicht angerechnet.


    Präventiv:


    Der Vermögensfreibetrag eine Erwachsenen wie wie folgt berechnet: Alter x 150,00€ + 750,00€ (man beachte Mathematische Grundregeln).


    Gruß


    Diablo

    Eine letzte Frage stellt sich mir aber noch, ob ich noch weiter Unterhalt von meinem Vater bekomme ,oder fällt der Unterhalt weg ,da ich in Australien auch ein wenig Geld verdienen werde?


    Danke für eure schnelle und informationsreiche Antworten


    Da kann ich nur mutmaßen, da ich es nicht genau weiß.


    Ich würde sagen, das du den Unterhalt weiter bekommst, da diese ja dazu da ist deine Lebensunterhalt zu sichern.
    Ich würde aber mal beim Jugendamt nachfragen, die können dir da qualifiziertere auskünfte geben.


    Gruß


    Diablo

    hallo wollte nur sagen sie bekommt hartz 4 denn sozialamt und arbveitslosenhilfe ist hartz4 es gibt kein sozialamt mehr


    Falsch.


    Bie Agentur für Arbeit ist zuständig für ALG I (SGB III Leistungen)


    Die Arge ist zuständig für ALG II (SGB II Leistungen)


    Das Sozialamt ist zuständig für Grundsicherung (SGB XII Leistungen)



    @ Topic:


    Seid ihr Verheiratet? Wenn ja, warum war deine Frau vorher noch nicht mit in deine BG. Das Wäre sie auch mit ALG I bezug oder Erwerbseinkommen.


    Gruß


    Diablo

    Hallo zusammen,



    - Kann ich dies alle von Hannover aus irgendwie erledigen???? ...evt. via Internet, Post, Telefon????


    Meines wissens, kann man eine Ummeldung nicht online machen.


    ohne Benachteiligung, da ich ja unangemeldet Ortsabwesend bin?????!!!!!!!


    Ich danke Euch alle für Eure Antworten!!!!



    Erwartest du hier, dass wird dir helfen, wie man eine ungenhemigte Ortsabwesenheit zu vertuschen???


    Gruß


    Diablo

    ....Da ich durch meine eigene Dummheit meinen Führeschein verlohren habe benötige ich dringent 1.500 €
    zur Wiedererlangung meiner Fahrerlaubnis.


    Auf meine Anfrage ob dies über ein Dahrlen möglich wäre, sagte er mir das er hierzu keine Möglichkeit
    sieht.


    Ich kenne aber Fälle in denen Hatz IV Empfänger LKW- bzw. der Busführerschein von der ARGE bezahlt
    wurde.


    Leider sehe ich da auch keine Möglichkeit, denn du hast, wie du selbst sagst, den Führerschein duch eigene Dummheit verloren.


    Daher wird sich vermutlich jede Arge weigern dir eine Darlehen dafür zu gewähren.



    Gruß


    Diablo