Beiträge von Diablo

    Mal für alle.


    Angemessen für einzelpersonen ist eine Wohnung mit bis zu 45 m².


    Das mit dem Kämpfen finde ich persönlich wirklich löblich. Bin mir aber nicht sicher wie viel erfolg zu haben wirst.


    Denn


    Der Artikel 11 der GG gibt an, dass man Freizügigkeit in Deutschland genießt. Das Heißt: Jeder Deutsche oder EU bürger kann sich in Deutschlad aufhalten wo er will (neu EU Staaten sind hier ausgenommen).


    Der Artikel 11 gibt aber nicht Her, dass man sich aufhalten kann wo man will und das die Kosten dafür immer getragen werden.


    Daher handelt es sich bei Ablehnung der Kosten für eine neue Wohnung auch nicht um eine Verwaltungsakt, denn man wird ja nicht in seinen Rechten Eingeschränkt. Man könnte ja trotzdem Umziehen.



    Gruß


    Diablo

    Hallo zusammen war heute bei einer Firma dort habe ich eine Einstellungszusage bekommen !!!!
    Leider kommt der Arbeitsvertrag erst zustande wenn ich ein Führerschein sowie ein Auto vorweisen kann.


    Weile Antrage muss ich jetzt stellen damit ich so schnell wie möglich in Arbeit komme.


    Würde mich sehr freuen über eine schnelle Antwort.



    Wenn du etwas schriftliches von deinem potenziellen Arbeitgeber erhalten hast, dann gehe damit zum deinem Arbeitsvermittler. Dieser entscheidet dann darüber, ob du leistungen für die von dir genannten Dinge erhalten kannst.


    Gruß


    Diablo

    ,.... haben Ärzte Schweigepflicht.....



    Ohne hier den Teufel an die Wand malen zu wollen.


    Die Arge kann ein Schweigepflichtsentbindung vonm Patienten Verlagen, weil die erkenntnisse, welche der Arzt festellt u.U. auch auswirkungen auf den SGB II LEistungsbezug haben könnten.


    Beispiel:


    Psychater Stellt fest, dass der Kunde länger als 6 Monaet nicht erwerbsfähig ist, würde die Arge kein geld mehr zahlen. Denn dann wäre der Kunde ein SGB XII Fall und die SGB XII behörde würde LEistungen zahlen (bei uns Heißt die SGB XII behörde immer noch Sozialamt)


    Gruß


    Diablo

    kein handeln gegen das gesetz, kein handeln ohne gesetz,
    das was der sb da (vermutlich unter dem schirm der amtsermittlung) abzieht ist unbegründbar, denn kassenbons zu sammeln steht in keinem gesetz, der sb setzt sich über seine amtsgewalt hinweg und greift versucht in rechte einzugreifen die ihn nichts angehen
    vermutlich ein heisssporn, dem mal ordentlich die hufe geschnitzt werden müssen... dienstaufsichtsbeschwerde bei einem persönlichen termin beim geschäftsführer der arge oder beim amtsleiter des amtes (je nach organisation) einlegen, mit zeugen auftreten...


    Falsch:


    Der §21 SGB X ist ausschlaggebend.


    hier ein Auszug:


    § 21
    Beweismittel


    (1) Die Behörde bedient sich der Beweismittel, die sich nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Sie kann insbesondere


    1. Auskünfte jeder Art einholen,


    2. Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen oder die schriftliche oder elektronische Äußerung von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen einholen,


    3. Urkunden und Akten beiziehen,


    4. den Augenschein einnehmen.




    Gruß


    Diablo


    Manche Argenturen geben ja weder Telefonnummern noch eMail Adressen (in der heutigen Zeit!) heraus, sondern es geht nur der SChriftliche weg, oder wenn überhaupt, der kostenpflichtige via die 01801er Rufnummer.


    Das ist in vielen Argen tatsächlich so gewollt(von der Geschäftsführung), damit die Sachbearbeitung, bei der Bearbeitung der Fälle genug zeit hat. Daher wurden eben die Service Nummern und die Eingangszonen eingeführt.


    In unserer Kommune gibt es zusätzlich zu der 0180 nummer noch eine 0800 nummer um solchen Beschwärden aus dem weg zu gehen.


    Thema Eingangszone: tatsächlich ist in vielen Kommunen viel los. daher haben wir uns entschlossen einen Empfang einzurichten, an dem sich jeder Kunde anmelden muss. Dinge die nur kurz bearbeitet werden müssen, werden da bearbeitet und entgegengenommen. Kunden, welche ein grßeres Anliegen haben, werden an die Eingangszone weitergeleitet.


    Leider ist das nicht überall so.



    Fragen:


    - Wie kann ich am besten Nachfragen nach alternativen Kontaktmöglichkeiten bei dringenden Fällen?


    Klinge vielleicht doof, aber einfach Fragen ;)


    - Wenn ich nur via die Kostenplfichtige Hotline anrufen kann, wie kann ich diese Anrufe wieder erstattet bekommen?


    Gar nicht. Die Arge unterstellt dir, dass du auch zeit gehabt hättest vorbei zu kommen.


    - Wenn ich keine Möglichkeit habe (da Jobsuche, Praktikum, Krankheit, etc) meine Unterlagen persönlich ab zu geben, weil es einfach zu lange dauert, kann ich den Weg eines Einschreibers mit Rückschein gehen. Aber werden mir diese wieder erstattet? Wenn ja, wie?.


    Leider ebenfalls nicht



    Gruß


    Diablo



    Habt ihr Widerspruch eingelegt und wollt nun las nächste insstanz Klagen, oder Habe ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt??? Wenn 2teres, warum wollt ihr dann Klagen und worauf??? *verwirrtbin*


    Gruß


    Diablo

    Sollte im Mietvertarg geregelt sein, dass der Mieter für die Renovierung bei Ein bzw. Auszug zuständig ist, so kann eine Beihilfe gewährt werden. (die Regelleung ist etwa 3 Monate alt, daher noch nicht so richtig bekannt).


    Möbel können nur als Darlehen gewährt werden (mit Ausnahme bei der Beihilfe für Erstaustattung), wenn eine unabweisbarer Bedarf besteht(z.B. Sofa so kaputt, dass es nict mehr nutzbar ist). Der unabweisbare Bedarf wird durch den Ermittlungsdienst der zuständigen Arge festgestellt.


    Gruß


    Diablo

    Sollte der Umzug genehmigt werden, so kannst du einen Umzugswagen beantragen (keine umzugsfirma). Dieser wird in der Regel auch bewilligt.


    Beim Umzug kannst du noch eine Helferpauschale beantragen (50€ pro helfer. maximal 3 Helfer). Es kann sein, dass du diese vielleicht sogar mit Namen benennen musst.



    Gruß


    Diablo

    NAchvollziehen kann ich die begründung der SB zwar schon, dass Sie nicht nachvollziehen kann wie ihr mit 316,00 + 211,00 (Regelleistung) und 2/3 euren KDu über die Runden kommt, allerdings finde sogar ich Quittungen etwas übertrieben.


    Kontoauszüge sollten eigentlich reichen.



    Gruß


    Diablo

    Hallo Berthold,


    ne das stimmt, für Kindergeld und Unterhalt gelten keine Freibeträge.
    Ich weiß eben nicht, wie es sich mit dem ALG I verhält. Da kann man Ansichten haben wie man will. Nur wenn Diablo es so genau weiß, muss er ja auch sagen können, wo dazu was zu finden ist.


    LG, Jalale.


    Es ist ja nun vollkommen hinreichend erklärt worden.


    Glaube es oder eben nicht.


    Gruß


    Diablo

    Die Maimale Ortabwesenheit(OAW) beträgt 21 Tage. Sofern diese vorher beim zuständigen Arbeitsvermittler beantragt wurde.



    Gruß


    Diablo



    Normalerweise wird jeder Kunde bei der Erstvorsprache eben in die Maßnahme "Fördern und Fordern" (FuF)eingebucht. Warum dies bei dir nicht so war, kann ich aus dieser Entfernung nur Mutmaßen.


    ICh gibt davon aus, dass du tatsächlich die Maßnahme FuF meinst. Durch deine Weitere Erklärung habe ich gemerkt, dass dies nicht so war.


    Die von dir beschriebene Maßnahme ist in der tat ein 1 € Job. Warum du direkt eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwand machen musst, kann ich ebenfalls nur Mutmaßen.

    Eine Vermutung(Nicht Böse nehmen)
    :


    Du bist vermutlich bei dem AV/SB (egal wo, die kommunizieren untereinander) zum Grundantrag gegangen und hast verlauten lassen, dass du nur bis Ende des Jahres(ca.) Leistungen haben willst und dann ja auch sofort wieder weg bist.


    Leider muss ich dazu sagen, dass dies sehr häufig passiert und die Kunden trotzdem sehr lange im Leistungsbezug bleiben.


    Daher könnte ich mir vorstellen, dass du so aufgetreten bist und du daher die AGH mit Mehraufwand direkt erhalten hast, um dich zu motivieren, nicht zu lange im ALG II bezug zu bleiben.


    Gruß


    Diablo



    Erstmal schön, dass man hier so sachlich bleibt.


    nun auch für dein Verständins jalale ;)


    Pauschale Freibeträge für Versicherungen hier nicht mit erklärt)


    ALG II ist eine Nachrangige Leistung, und wird daher immer als letztes gewährt (wenn man auf nichts anderes keinen anspruch mehr hat, z.B. Wohngeld)[daher schließen sich auch Wohngeld und ALG II bezug gegenseitig aus)]


    Wenn ein Kunde nun ALG I bezieht, dann bekommt dieser auch einen ALG I BEscheid. Auf diesem Stehen verschiedne Beträge drauf (Täglicher Lesitungssatz und Tägliches Atrbeitlosengeld). Für das ALG Ii ist in dso einem Fall das Betrag "tägliches Arbietslosengeld" ausschlaggebend.


    In idesem Betrag sind bereits die Freibeträge gewährt, welche daas SGB III hergibt (verausgesetzt, die voraussetztungen sind vorhanden, aber ich Schweife ab...)


    Warum sollte nun die Arge (welche nur unterstützende Leistungen gewärht, da das ALG I nicht den kompletten Bedarf der BG Deckt) aus einen bereits bereinigten Betrag noch eine Bereinigung vornehmen.???


    Kleines Rechenbeispiel.



    Angenommen eine BG hat einen Bedarf von 1200,00€. und eine Einkommen aus 900,00€ (abzüglich 30,00€ Pauschale), so werden 330,00€ als aufstockendes ALG II Gewährt).


    Gegnrechnung:


    1200,00€ - 620,00€ (maximaler Freibetrag = 280,00€) = 580,00€
    Tatsächliche Auszahlung: 900,00€ Alg I + 580,00€ ALg II = 1480,00€ und das bei einem Bedarf von 1200,00€.



    Ich hoffe du erkennst die Widersinnigkeit.


    Solltest du ncoh fragen haben, so versuche mal einen ALG I Bescheid in die Finger zu bekommen, dann wird noch klarer was ich meine.



    Gruß


    Diablo

    ... (mit Grinsen im Gesicht und dem Zitat "Fördern und Fordern"), bei dem ich mich morgen vorstellen soll...


    Fördern und Fordern ist kein 1 € job, sondern eine Trainigsmaßnahme , welcher jeder Neuantrag durchlaufen muss, um sich über Rechte und Pflichten der ALG II bezieher zu informieren.


    Diablo

    Das kommt darauf an, was für eine Ausbildung er macht.


    MAcht er eine staatlich anerkannte Ausbildung??? Wenn ja, dann aht die Sachbearbeitung recht und er wird aus der Bedarfgemeinschjaft ausgeschlossen.


    Du und deine Kinde Erhalten dann noch eure Regelleistung und 2/3 der Kosten der Unterkunft.


    Für den Rest muss dann deine Ehemann mit seiner Ausbildungsvergütung und Eventuell BAB aufkommen.


    Dies ergibt sich aus §7 Abs 5 SGB II


    Gruß


    Diablo

    Hab da mal ne Frage.......Mein Schwiegervater war Selbstständig und ist jetzt Arbeitslos. (bekommt ja gleich Harz4) Jetzt rechnen die ihm aber das Arbeitslosengeld seiner Frau komplett mit an.(sie bekommt 430,- und er bekommt dadurch nur 210,- Euro) Ist das so Rechtens??????
    Ach ja und beim Strom zahlen sie 50,- und bekommen 3,- Euro....ist doch auch was verkehrt....ODER???


    Vorab:


    Verbrauchsstrom (Kühlschrank, Fernseher, etc.) ist von der Regelleistung abgedeckt. Daher muss dieser Punkt aus der Regelleistung selbst gezahlt werden.


    Zum Thema ALG I anrechnung der Frau:


    Dein Schwiegervater und deine Schwiegermutter bilden eine Bedarfsgemeineschaft. Daher sind Einkommen von beiden Ehepartenern (oder Lebenspartnern) auf das ALG II anzurechnen. ALG I wird ohne Freibeträge angerechnet. Erwerbseinkommen wird mit Freibeträgen angerechnet.


    Gruß


    Diablo