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Diablo
: Ich will ja deine SB- Erfahrung nicht in Frage stellen, aber wieso zählt denn ALG I nicht wie jedes anderes Einkommen auch? Paragraphen bitte! Komisch, dass der ALG- Rechner nicht danach fragt bei Einkommen. Es werden immer die Freibeträge ausgerechnet. Oder meinst du, die lassen den Fall, dass ALG I - und ALG II- Empfänger zusammen leben eben mal unter Tisch fallen. Ist ja ganz bestimmt seeeehhhhhr selten, dass sowas vorkommt.
Letztens hast du noch geschrieben du willst hier helfen, und dann lässt du den Verfasser des Themas so im Regen stehen. Zwei Leute mit insgesamt 600 € ... Und du tust als wäre das das normalste von der Welt.
Tolle Hilfe, so wirste auch mit deinen "Kunden" im Jobcenter umgehen, vermute ich.
Echt zum Kotzen.
Also, Merlin1983, wenn du dich hier nicht total vertan hast, steht deiner Schwiegermutter eine ALG II- Aufstockung zu und deinem Schwiegervater der volle Satz.
Und ich glaube mit Freibeträgen vom ALG I.
LG, Jalale.
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Erstmal schön, dass man hier so sachlich bleibt.
nun auch für dein Verständins jalale
Pauschale Freibeträge für Versicherungen hier nicht mit erklärt)
ALG II ist eine Nachrangige Leistung, und wird daher immer als letztes gewährt (wenn man auf nichts anderes keinen anspruch mehr hat, z.B. Wohngeld)[daher schließen sich auch Wohngeld und ALG II bezug gegenseitig aus)]
Wenn ein Kunde nun ALG I bezieht, dann bekommt dieser auch einen ALG I BEscheid. Auf diesem Stehen verschiedne Beträge drauf (Täglicher Lesitungssatz und Tägliches Atrbeitlosengeld). Für das ALG Ii ist in dso einem Fall das Betrag "tägliches Arbietslosengeld" ausschlaggebend.
In idesem Betrag sind bereits die Freibeträge gewährt, welche daas SGB III hergibt (verausgesetzt, die voraussetztungen sind vorhanden, aber ich Schweife ab...)
Warum sollte nun die Arge (welche nur unterstützende Leistungen gewärht, da das ALG I nicht den kompletten Bedarf der BG Deckt) aus einen bereits bereinigten Betrag noch eine Bereinigung vornehmen.???
Kleines Rechenbeispiel.
Angenommen eine BG hat einen Bedarf von 1200,00€. und eine Einkommen aus 900,00€ (abzüglich 30,00€ Pauschale), so werden 330,00€ als aufstockendes ALG II Gewährt).
Gegnrechnung:
1200,00€ - 620,00€ (maximaler Freibetrag = 280,00€) = 580,00€
Tatsächliche Auszahlung: 900,00€ Alg I + 580,00€ ALg II = 1480,00€ und das bei einem Bedarf von 1200,00€.
Ich hoffe du erkennst die Widersinnigkeit.
Solltest du ncoh fragen haben, so versuche mal einen ALG I Bescheid in die Finger zu bekommen, dann wird noch klarer was ich meine.
Gruß
Diablo