Beiträge von Dexter

    Meinen bisherigen Recherchen zufolge (hab unter andrem mit einem befreundeten Rechtsanwalt gesprochen) sind die Eltern auch bei einem volljährigen Kind nicht zur Weiterleitung verpflichtet. Beweisen lässt es sich, dass ich es nicht bekommen habe: auf keinem Kontoauszug ist eine Überweisung an mich zu finden.


    Abgesehen davon: Laut "Leitfaden für ALG2" wird Kindergeld als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angereechnet. Da ich meine eigene BG bin und meine Eltern keine, sollte hier also einb Fehler vorliegen. Oder?


    Was das Bafög angeht: ja, es handelt sich auch bei mir um schüler-bafög. Auch hier sehe ich mich auf der sicheren Seite, da einfach ein pauschaler "vermuterter Betrag" veranschlagt wurde. Morgen habe ich ein Krisengespräch mit der JC-Leitung, mal schauen, was da rauskommt...

    Danke Kermet für die Antwort. Dazu habe ich noch folgende Frage:


    Zu der Sache mit dem Kindergeld: Nein, meine Eltern beziehen nicht einen Cent H4 oder sonstiges von der BA oder Jobcenter.


    Mir geht es um folgendes: faktisch ist die Aussage, dass ich KG beziehe ja falsch. Ich habe nie einen Antrag gestellt und nie einen Bescheid bekommen. Insofern müsste ich doch auf der sicheren Seite sein oder?


    Zu der Sache mit dem BaföG: Hast du für deine Aussage einen Beleg, eine Richtlinie, ein Urteil oder irgendwas, worauf ich mich berufen kann? Ich möchte da morgen nämlich hin und beide Sachverhalte gerne klären. Gerade die Anrechnung von Bafög noch vor der Antragstellung (übrigens ist ein Bescheid vom Bafög-Amt vor September ausdrücklich nicht möglich!) finde ich besonders frech...


    Gruß,
    Dexter

    Hallo!


    ich habe vor einer Weile hier schon mal Hilfe gesucht und gefunden, ich hoffe, dass mir auch diesesmal jemand Rat geben kann.


    Ich habe heut zwei Antwortbriefe zu meinem Fortzahlungsantrag erhalten. Beide sind...."verblüffend"


    Im ersten Brief heißt es, ich habe noch nicht BaföG für den ab August anstehenden Besuch der Fachoberschule beantragt und werde aufgefordert dies bitte sofort zu tun. Das interessante: "Vorläufig wurde das BaföG in der Berechnung berücksichtigt" GEHT DAS? Können die Geld anrechnen, dass ich noch gar nicht habe?


    Der zweite Brief ist auch sehr geheimnisvoll. Zitat: "Mir ist bekannt geworden, dass Sie Kindergeld beziehen....Vorläufig wurde das Kindergeld in der Berechnung berücksichtigt"
    MO-MENT! Kindergeld haben meine Eltern beantragt, und bewilligt bekommen (wohne übrigens seit drei Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, habe eigene Wohnung). Die haben noch nie das Kindergeld angerechnet....


    Ich finde das alles höchstseltsam. Eure Meinung?


    G,
    Dexter

    Nataly, der Begriff "Berufsoberschule" ist mir in meinen Breitengraden nicht bekannt. Ich glaube diese Schulform gibt es in Sachsen-Anhalt nicht.


    Unaabhängig davon möchte ich meinen weiteren Bildungsweg nicht von der größtmöglichen staatlichen Unterstützung abhängig machen.

    Aha. Danke erstmal.


    Nun, wie gesagt nun wohne ich auch schon zwei Jahre nicnt mehr bei meinen Eltern, und während der Ausbildung wurde immer ein elternabhängiges BAFöG berechnet. Sicher, dass das dann bei der FOS nicht der Fall sein wird?


    Wie auch immer, selbst wenn ich den genannten Satz bekomme: Leisteungen nach SGB II fallen dann also komplett flach oder wie? Denn mit 531 € wird das schon ne knappe Nummer....


    ?
    Dex


    NACHTRAG: richtig, ist ne normale Mietwohnung.

    Ja. Vorraussetzung ist eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung. Habe ich das Jahr an der FOS erfolgreich absolviert, habe ich die Fachhochschulreife erlangt und somit
    a) einen höheren Bildungsabschluss (bisher: erw. Realschulabschluss)
    b) die Berechtigung an einer Fachhochschule zu studieren


    :-)
    Dexter

    Hallo Nataly!


    Offenbar waren meine Informationen nicht vollständig. Also: Der Abschluss heißt "Kaufmann für Bürokommunikation", eine schulische, 3-jährige Ausbildung, die zu einem qualifizierten Berufsabschluss führt. Sowohl mein Heimatort, als auch der Ort der FOS liegen im Land Sachsen-Anhalt.


    Ja, ich werde jeden Tag pendeln. Ein guter Freund fährt die Strecke jeden Tag und ist bereit mich mitzunehmen. Sollte er krankheits- oder urlaubsbedingt mal nicht fahren können, werd ich mit dem Zug fahren (habe keinen Führerschein).


    Nein, ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Ich wohne seit etwa zwei Jahren allein in einer kleinen 1R-Wohnung.


    Musst du noch etwas wissen?


    NACHTRAG: Habe nochmal recherchiert - die Entfernung zwischen beiden Orten beträgt nur 70km. Sorry, hatte die Entfernung wohl zu großzüghg geschätzt.

    Hallo.


    Ich hoffe, dass mir die Experten dieses Forums weiterhelfen können, bei meinem doch sehr komplizierten bzw. komplexen Fall. Ich werde versuchen den Fall so einfach wie möglich zu schildern:


    Derzeit befinde ich mich noch in einer schulischen Ausbildung und schließe diese im Juni d. J. ab. Für diese Ausbildung erhalte ich bereits Schüler-BAFöG. Außerdem erhalte ich ALG2.
    Nach dem Abschluss möchte ich eine 1-jährige fachoberschule besuchen. Ich könnte zwar in meinem Ort eine solche besuchen, aber aus persönlichen Gründen möchte ich eine andere FOS in einer anderen Stadt meines Bundeslandes besuchen. Die dafür nötige Gastschulgenehmigung wird mir auch höchstwahrscheinlich erteilt.


    Jetzt stellt sich die Frage: Welche Leistungen kann ich für den Besuch der FOS überhaupt erhalten? Die Aussagen von Freunden, Familie und sogar Behörden sind widersprüchlich: einmal heißt es, ich bekomme den vollen BAFöG-Satz, da die Schule rund 100km entfernt liegt und ich somiet Mietzuschuss bereits im BaFöG "inklusive" wär. Andere Auskünfte besagen, es läuft dann "weiter wie bisher", also elternabhängiges BAFöG+ALG2. Wieder andere meinen, ich werde gar kein BAFöG erhalten, weil ich schon einmal gefördert wurde. Und in manch einem Internetforum hab ich schon rausgelesen, dass ich womöglich weder das eine noch das andere bekommen werde.


    Ich bin verwirrt und hoffe, dass ich hier ein paar Antworten erhalte.


    Ach, falls es bedeutsam ist: ich bin 23Jahre alt. Mein heimatort und der "neue" Schulort liegen im selben Land, 100km entfernt. Fahrtkosten für das tägliche pendeln entstehen mir keine.


    Vielen, vielen dank schon mal im Voraus.
    DEXTER