Beiträge von Gänsefeder

    Hallo Rebecca,


    Du hast selbst gekündigt und das ohne Not. Evtl. droht Dir eine Sperre von 6 Wochen
    bei einer Beantragung von ALG I oder ALG II.
    Ob das auch für eine Beschäftigung im Ausland gilt weiss ich allerdings nicht genau.
    Wenn Du in Deutschland bist sofort ALG II beantragen, wenn Du nicht evtl. noch frühere
    Ansprüche aus einer Beschäftigubg in Deutschland hattest, dann ALG I beantragen.
    Bis evtl Geld fließt vergehen ca. 6 Wochen. Für eine Zwischenfinanzierung solltest
    Du Dir besser von Privat Geld leihen. Du kannst Dir auch eine Luxuswohung gönnen,
    wenn Du das vom ALG II Geld ( ca. € 320 für Wohung und € 345 fürs Leben ) bezahlen kannst.
    Viel Glück weiterhin !!

    Muss demnächst evtl. Harz4 beantragen. Habe noch einen Barbestand von 18 T€ .
    Ist es gem. SBG II erlaubt, kurz vor oder auch nach Antragstellung von Harz4 ca. 10 T€
    meines Restvermögens in z.B. einen Versicherungsvertrag für die Altersvorsorge mit Auszahlung
    ab Rentenbeginn zu stecken, da ich einen solchen noch nicht habe.
    Würde dadurch der Grundfreibetrag zur Altervorsorge bei der Berechnung
    meines Restvermögens noch voll zur Anrechnung kommen ??


    Diese Frage ist sicherlich nicht einfach zu beantworten, weil juristisches Neuland .