Hallo Behn!
Abgesehen davon das Du Dich Deinem Kind gegenüber aus rein menschlichen und natürlichen Gründen verantwortlich fühlts, denke ich ist Deine in Verpflichtungnahme so seit 20 Jahren beendet, was die gesetzlichen Bestimmungen nach Bezug von Sozialleistungen nach ALG I oder ALG II angeht.
Gruß
Herr Grunert,
danke für Ihre Antwort. Nur was kommt nach ALG II ?
Gruß