Beiträge von Behn

    Hallo Behn!


    Abgesehen davon das Du Dich Deinem Kind gegenüber aus rein menschlichen und natürlichen Gründen verantwortlich fühlts, denke ich ist Deine in Verpflichtungnahme so seit 20 Jahren beendet, was die gesetzlichen Bestimmungen nach Bezug von Sozialleistungen nach ALG I oder ALG II angeht.


    Gruß


    Herr Grunert,
    danke für Ihre Antwort. Nur was kommt nach ALG II ?


    Gruß

    Wer sollte denn versuchen, dich zur Unterhaltszahlung heranzuziehen? Wie kommst du auf diese Idee?


    Zunächst mal danke für die schnelle Antwort.


    Wie auf die Idee komme? Ganz einfach. Meine Tochter hat alles hingeschmissen. Ist seit längerem nicht zur Arbeit gegangen, bezahlt keine Miete und wird kurzüberlang beim Sozialamt auftauchen.


    Und deshalb meine Frage ob die dann bei mir Beihilfe oder wie das sonst heißen mag, einfordern.


    Gruß

    Hallo guten Tag,
    ich habe folgende Frage.


    Ich habe ein Kind von fast 46 Jahren das ziemlich abgeglitten ist. Könnte ich zur Unterhaltszahlung heran gezogen werden?


    Über eine verbindliche Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Gruß K.B.