Kann mir bitte jemand helfen, ich weiß nicht weiter
Beiträge von chip84
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Guten Morgen.
Ich habe jetzt bei der Arge angerufen und da wird mir gesagt das mir die Leistung gar nicht zustehen tut, weil ich noch zuhause wohne und meine Eltern auf meine Tochter aufpassen, wenn sie nicht in der Kita ist und ich arbeiten bin. (400 Euro Job)
Kann das wahr sein???
Lg
chip
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Hallo alle zusammen
Es gibt ja genügend Hartz 4 Rechner im Internet und egal welchen ich nutze, immer wenn ich meine Leistung ausrechnen möchte, steht da Mehrbedarf für alleinerziehende, 124 Euro.
Aber auf meinem Bescheid von der Arge steht nix davon.
Warum bekomm ich das nicht? Vielleicht weil ich noch mit meiner Tochter bei meinen Eltern lebe?
Lg
chip
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Hallo, Danke für die schnelle Antwort.
Habe noch 2 Fragen dazu.
Kommt das Arbeitsamt nicht kontrollieren ob es wirklich eine Wohngemeinschaft ist?
Und meine Zweite Frage wäre, wenn ich mit ihr eine Wohngemeinschaft bilde, zahlt das amt dann für mich nur die hälfte der Miete?
Weil wir sind ja zusammen und schlafen ja auch in einem Bett.
Lg
chip -
Hallo alle zusammen
Ich bin 24 und habe eine Tochter im Alter von fast 4 Jahren.
Ich bin alleinerziehend und wohne noch im Elternhaus.Ich bekomme Hartz 4.
Meine Freundin ist fast 18 und wohnt auch noch bei Ihren Eltern.
Sie macht ein Freiwilliges Soziales Jahr und ab dem Sommer eine Ausbildung zur Altenpflegerin.Nun haben wir beschlossen, das wir zusammziehen wollen.
Weil meine Tochter wird immer größer und sie braucht ihr eigenes Zimmer. Bisher hatte sie hier nur ein halbes.
Und da meine Freundin zuhause auch raus möchte, passt es ja.Nun die Fragen?
1. Wieviel Miete & qm² würde uns 3 zustehen?
2. Wären wir dann eine bedarfsgemeinschaft?
3. Müsste Sie auch Hartz 4 beantragen?
4. Muss ich mir von der Wohnung die ich will und besichtigt haben den Mietvertrag holen und damit zum Amt gehen oder erst Amt fragen ob es okay ist, ob ich ausziehen überhaupt darf?
5. Habe mal mit dem Hartz 4 Rechner errechnet was wir bekommen an Geld, kann man dem rechner vertrauen?
Würde mich über Antworten von euch Freuen
Lg
chip
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Ich denke das ist richtig so, das nur Miete für 45 qm² gezahlt wird, weil für eine einzige Person ist nur eine Wohnungsgröße von 45 qm² angemessen.
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Guten Morgen alle zusammen
Ich bin 24 und habe eine Tochter im Alter von fast 4 Jahren.
Ich bin alleinerziehend und wohne noch im Elternhaus.Ich bekomme Hartz 4.
Meine Freundin ist fast 18 und wohnt auch noch bei Ihren Eltern.
Sie macht ein Freiwilliges Soziales Jahr und ab dem Sommer eine Ausbildung zur Altenpflegerin.Nun haben wir beschlossen, das wir zusammziehen wollen.
Weil meine Tochter wird immer größer und sie braucht ihr eigenes Zimmer. Bisher hatte sie hier nur ein halbes.
Und da meine Freundin zuhause auch raus möchte, passt es ja.Nun die Fragen?
1. Wieviel Miete & qm² würde uns 3 zustehen?
2. Wären wir dann eine bedarfsgemeinschaft?
3. Müsste Sie auch Hartz 4 beantragen?
4. Muss ich mir von der Wohnung die ich will und besichtigt haben den Mietvertrag holen und damit zum Amt gehen oder erst Amt fragen ob es okay ist, ob ich ausziehen überhaupt darf?
5. Habe mal mit dem Hartz 4 Rechner errechnet was wir bekommen an Geld, kann man dem rechner vertrauen?
Würde mich über Antworten von euch Freuen
Lg
chip