Hallo Trudchen800,
da deine Tochter durch die Schule dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, besteht für sie kein Anspruch auf ALG II. Sie müsste Schüler-BaföG beantragen.
LG, Jalale.
Hallo Trudchen800,
da deine Tochter durch die Schule dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, besteht für sie kein Anspruch auf ALG II. Sie müsste Schüler-BaföG beantragen.
LG, Jalale.
Das ist egal. Am einfachsten scheint dann doch, dass der Onkel gleich mit euch beiden einen Mietvertrag aufsetzt. Achtet darauf was eine Wohnung für euch maximal kosten darf und auch dass es nicht zu viel qm sind. Du bekommst dann 2/3 der Miete (für dich und das Kind) bezahlt sowie deine + Babys Regelleistung (316 + 211 €) abzüglich Kindergeld.
Hallo,
hast du damals deinen Auszug beantragt? Natürlich ist das nicht rechtens, was die ARGE da mit dir macht. Aber man sollte sich immer alles schriftlich genehmigen oder bestätigen lassen, vor allem was Umzüge betrifft, und nun ist das ganze ja schon zwei Jahre her.
Ich schlage dir vor zur ARGE zu gehen und einen schriftlich Antrag zur sofortigen Übernahme der Mietkosten in angemessener Höhe abzugeben. Das begründest du damit, dass du über 25 bist und die ehemalige Mietkostenbeteiligung bei deiner Mutter in keinster Weise relevant ist oder als Bemessungsgrundlage dienen darf.
Die ARGE muss, wenn sie ablehnt, das schriftlich machen, und dagegen kannst du dann vorgehen. Versuche aber zuerst im sachlichen Ton mit dem SB zu reden, damit erreichst du vielleichst gleich was, denn das Prozedere kann sich hinziehen.
LG, Jalale.
Hallo,
beziehst du momentan schon ALG II?
Du gehst zur ARGE und gibst einen schriftlichen Antrag zwecks Auszugsgenehmigung ab und lässt dir sagen wie hoch die Miete und wie groß die Wohnung für drei Personen sein darf. Dann holst du dir möglichst mehrere Wohnungsangebote un lässt dir eine von der ARGE genehmigen.
Beantrage außerdem Erstaustattung für die Wohnung.
Und wenn du noch so kopflos bist, kümmere dich vor allem um dein Baby!
LG, Jalale.
Hallo,
die ARGE wird vorerst die komplette Miete berücksichtigen, du wirst wohl aber eine Umzugsaufforderung bekommen und hast dann 6 Monate Zeit auszuziehen.
Rückwirkend wird die ARGE den Mietanteil nicht zahlen, da eine Leistung immer erst ab Antragstellung gewährt wird. Du solltest also ganz schnell einen Antrag stellen.
LG, Jalale.
Na ich weiß nicht ob das so einfach geht, dass der Vater einen Mietvertrag aufsetzt, obwohl das Haus ihm gar nicht gehört.
Auf jeden Fall muss der Vater deines Freundes nicht für dich aufkommen. Wenn der Unterhalt an seinen Sohn so hoch ist, dass der Bedarf mehr als gedeckt ist, würde dieses Einkommen bei dir angerechnet werden.
Kann der Onkel den Mietvertrag nicht aufsetzen? Hätte der Vater einen Mietvertrag, könnte er an euch untervermieten. Das ginge auch. Aber so... Ich weiß es nicht.
Hallo,
du benötigst für einen Umzug eine Genehmigung, wenn du du keine Probleme mit der ARGE haben möchtest. Dazu bedarf es einen Umzugsgrund, entweder Arbeitsaufnahme oder Familienzusammenführung. Wenn du ohne Grund umziehen möchtest, wirst du keine Genehmigung bekommen. Folgen: Keine Übernahme der Umzugskosten, kein Kautionsdarlehen für die neue Wohnung, Übernahme der neuen Miete nur in maximal der Höhe wie die alte Wohnung gekostet hat, keine Übernahme der Renovierungskosten der alten Wohnung.
Du müsstest dann bei der neuen ARGE einen Neuantrag stellen.
LG, Jalale.
Hallo,
die Rückzahlung eines Darlehens von der ARGE erfolgt in Raten. Auf die Höhe der monatlichen Rate musst du dich mit der ARGE einigen.
LG, Jalale.
Hallo,
du musst erstmal bezüglich deines Schwiegervaters und deiner Schwägerin gar nichts angeben. Wenn die ARGE von dir oder den beiden Einkommensnachweise verlangt, reichst du diese nicht ein und setzt ein entesprechendes Schreiben auf. Das muss (und sollte vor allem) aber nicht dazu kommen.
Hat denn dein Freund einen Mietvertrag oder Untermietvertrag? Du kannst mit dem Vater (dem Hauptmieter) einen Untermietvertrag aufsetzen. Ein Mietvertrag zwischen Onkel und Vater besteht doch, oder?
LG, Jalale.
Hallo,
mit BAB kenne ich mich leider nicht aus. Es kann durchaus sein, dass wenn du zusätzlich jobben gehst, du über den Selbstbehalt kommst. Du solltest dich vorab erkundigen, wieviel Einkommen du beziehen kannst. Ich weiß nicht wie dein Selbstbehalt berechnet wird, ob wie beim ALG II- Bedarf oder anders. Dir dürften aber auf jeden Fall auch Freibeträge des Einkommens eingeräumt werden.
Wegen der doppelten Miete: Du hast ja sicher eine 6monatige Probezeit. Da würde ich die SB nochmal ansprechen, ob sie euch die Übernahme der Miete eurer Wohnung länger (also 9 Monate) gewähren kann. Es sollte ihr ja klar sein, dass ihr sonst große Schwierigkeiten habt. Außerdem wird euch (oder besser gesagt deiner Frau) im Fall des Falles nicht die gesamte Miete gekürzt, sondern nur um deinen Mietanteil.
LG, Jalale.
Hallo,
es gibt Durchführungshinweise der BA zum SGB II. Darin steht unter anderm zum § 30 folgendes:
(2) Der Freibetrag wird jedem erwerbsfähigen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft eingeräumt, das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt.
Könnt ihr hierunter ja mal nachlesen: http://www.wex-bb.de/DurchfhrungshinweisederBA.htm
LG, Jalale.
Dann stell einen Antrag auf Erstausstattung, worin du auflistest was du brauchst. Also Schrank, Kommode usw. Ein Bett wirst du wohl nicht bewilligt bekommen, da ja eins vorhanden ist und alte Möbel (auch wenn sie kaputt sind) nicht beantragt werden können.
Versuchen kannst du das aber. Du solltest auch begründen warum du nun eine Erstausstattung benötigst, weil die sich fragen werden, was deine Tochter bisher in ihrem Zimmer hatte.
Hallo,
also erstmal "darf" jeder soviel verdienen, wie er will. Anrechnungsfrei sind 100 € für jedes Mitglied der BG.
LG, Jalale.
Dass sie Geld von eurem Sohn zurück fordern, ist eine Formsache. Er steht ja auf eurem Bewilligungsbescheid auch extra drauf mit eigenem Mietanteil usw. Trotzdem bekommt natürlich ihr das Geld überwiesen.
Ihr erstattet das zuviel gezahlte Geld für euren Sohn dann mit zurück.
LG, Jalale.
Hallo,
ihr habt bereits dadurch, dass ihr beide eine Ausbildung macht, keinen Anspruch auf ALG II. Ihr könntet evtl. BAB beantragen oder Wohngeld.
LG, Jalale.
Hallo,
ihr könnt für die neue Wohnung ein neues Kautionsdarlehen beantragen. Mit der ARGE vereinbart ihr, dass ihr fortan die 30€ für die neue Wohnung bezahlt. Die Restschuld für die Kaution der alten Wohnung begleicht ihr, wenn ihr die Kaution vom Vermieter wieder bekommen habt. Was davon dann noch übrigbleibt investiert ihr in das neue Kautionsdarlehen.
Damit dürfte die ARGE einverstanden sein. Eine Erstausstattung bekommt man nur bei Auszug aus dem Elternhaus oder nach Scheidung/Trennung, wenn nachweislich die Möbel dem Ex gehören und man selbst keine eigenen besitzt, und dann gibt es noch die Erstausstattung fürs Baby.
LG, Jalale.
Mit diesem Schreiben wirst du wohl keinen Erfolg haben. Es gibt für deine Freundin nur eine Möglichkeit sich bei der GEZ abzumelden: Sie besitzt ihre Geräte nicht mehr. Da ihr in einem Haushalt lebt und gemeinsam die Geräte nutzt, müsst ihr auch beide berechtigt sein euch befreien zu lassen. Selbst wenn du beweisen kannst, dass die Geräte alle dir gehören, ändert das nichts.
Bist du denn schon bei der GEZ gemeldet? Es gäbe natürlich die Möglichkeit durch den Untermietvertrag, dass in "deinem" Zimmer ein Fernseher und die Anlage steht und sonst nirgends. Dann kannst du dich bei der GEZ befreien lassen.
Interessant ist nur ob die Abmeldung deiner Freundin klappt.
Hallo mindestlohn24,
das ist theoretisch korrekt, was die SB dir gesagt hat. Aber dir bleibt doch ein gewisser Selbstbehalt, und da reichen die 500 € (wahrscheinlich netto) wohl nicht noch Unterhalt zu zahlen. Im Gegenteil, du kannst sicher noch aufstockendes ALG II beantragen bzw. Wohngeld.
Deine Familie wird wie bisher die Leistung beziehen, bis auf deine Regelleistung. Die Miete muss weiterhin komplett von der ARGE getragen werden.
LG, Jalale.
Hallo Th0r1140,
ja natürlich können sie auch jetzt noch das Geld zurück verlangen. Zwar bist du nicht Schuld daran, dass die das jetzt erst geschafft haben, aber du wusstest ja, dass das Geld dir eigentlich nicht zusteht.
Du kannst mit der ARGE eine Ratenzahlung vereinbaren, dann musst du die ganze Summe nicht auf einmal zurück zahlen.
LG, Jalale.
Hallo Horst,
danke für den Tipp, das werde ich dann so machen. Ich muss nur schauen wie ich an meinen SB rankomme. Die geben nämlich keine Termine raus und die Leute im Empfangsbereich leiten alles immer nur weiter. Na, da kann ich denen das Märchen von Rotkäppchen erzählen und bei meinem SB wird ganz bestimmt nicht ankommen, dass er eine Eingliederungsbeihilfe zu bearbeiten hat. Und im September brauch ich die dann auch nicht mehr...
Achso, sorry für die privaten Ausschweifungen. Natürlich zählt das für alle, allerdings ist doch schon der Gedanke über einen Mittelaltermarkt zu schlendern einen Eintrag in diesen Thread wert, in dem es doch um positives geht. Aber lirafe hat ja schon geschrieben, dass das zukünftig über unsere PN geht.
LG, Jalale.