Beiträge von jalale

    Hallo,


    das ist ja wirklich ein dolles Ding. Um die Klage wirst du wohl nicht drum herum kommen, aber nimm doch zu dem Termin die Rechnung über die 1000 l Öl, die deinn Bruder im Oktober bestellt hat, mit und erkläre dass er seinen Teil schon geleistet hat, und doch schließlich die 2000 l dir genehmigt wurden, was mit deinem Bruder ja nichts zu tun hat.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    also erstmal habt ihr einen Bedarf von ca. 1480,- monatlich, davon wird dann das Kindergeld + Unterhalt abgezogen. Ihr müsstet somit ca. 1160,- bekommen. Wenn man davon Miete abzieht, würden 515,- zum Leben bleiben.
    Geh mit dem Bescheid direkt zur ARGE und frag nach was da los ist.


    LG, Jalale.


    Achso, sonstige Einkommen habt ihr nicht?

    Das ist ganz schön blöd gelaufen, aber die ARGE ist im Recht. Er soll sich schleunigst eine angemessene Wohnung suchen und hin zur ARGE um einen neuen Antrag zu stellen. Gleichzeitig einen Vorschuss beantragen, damit er nicht ganz ohne Geld da sitzt und die Miete auch zahlen kann.
    Wegen der Rückforderung für Mai kann er Ratenzahlung mit der ARGE vereinbaren.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    die Miete darf erstmal nicht sanktioniert werden. Wenn es deine erste Sanktion ist, werden eigentlich nur 30% des Regelsatzes gekürzt.
    Also muss ja schon vorher was vorgefallen sein, wenn nicht, lege Widerspruch ein (mit Verweis auf SGB II § 31).


    LG, Jalale.

    Hallo necris,


    du musst dich selbst krankenversichern, das kostet ca. 140 € monatlich. Sollte sich dadurch ergeben, dass ihr weniger Geld zur Verfügung habt, als euer Bedarf ist, gehst du zur ARGE und stellst einen Antrag auf Zuschuss zur KV.
    Ruf ganz schnell deine letzte KK an und lass dich versichern, es besteht übrigens eine Versicherungspflicht.


    LG, Jalale.

    Hallo silence82,


    ich stimme ecearok zu, allerdings würde ich bezüglich des 5. Zimmers so argumentieren, dass ihr aufgrund der Familienzusammenführung ja sowieso jetzt umziehen müsst, und es keinen Sinn macht in einem Jahr erneut umzuziehen, weil die Wohnung dann zu klein ist.
    Ganz wichtig ist, dass du dir vorab eine Umzugsgenehmigung holst (schriftlichen Antrag stellen).


    LG, Jalale.

    Na gut, bei 80 € KdU kann das schon hinkommen. Wenn ihr tatsächlich mehr Kosten für das Haus aufbringen müsst, wäre es sinnvoll vielleicht doch einen Mietvertrag mit dem Onkel zu machen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    das versteh ich nicht richtig. War er denn im Mai in einem Mietverhältnis und dort auch gemeldet? Was war vorher? Wieso wusste er nichts davon ohne festen Wohnsitz zu sein? Er muss doch wissen, ob er diesen hat oder nicht.
    Generell hat jemand, er in einem Bürgeramt ohne festen Wohnsitz gemeldet ist, Anspruch auf ALG II. Aber nur auf die Regelleistung, nicht auf Übernahme einer Miete. Also dürfte die komplette Leistung nicht zurück gefordert werden.


    LG, Jalale.

    Achso, danke. Das kannte ich vorher nicht.
    Dennoch scheinen 100 € ALG II etwas wenig zu sein bei 900 € netto des Partners. Wenn man da mal den Freibetrag schätzt, kommt man ja schon ohne KdU auf fast 1000 €.


    @ stinki: Wieviel KdU bekommt ihr denn?

    Hallo,


    da er BAB bezieht, kann er ausziehen. Es gibt da keine U25-Regel, die zählt nur bei ALG II. Meines Wissens bekommt ja auch nur dann BAB, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    im Grunde hat lirafe recht, aber ich versteh dich auch. Hast du denn einen Antrag gestellt und eine schriftliche Ablehnung erhalten? Oder waren das mündliche Aussagen? Die zählen nämlich nichts.
    Also stelle einen Antrag, den müssen sie erstmal ablehnen, dagegen kannst du dann vorgehen. Wenn du schon eine Ablehnung hast und es für einen Widerspruch zu spät ist, stellst du einen Überprüfungsantrag oder einfach einen neuen Antrag.
    Einen eventuellen Widerspruch kannst du damit begründen, dass du ja arbeiten warst zum Zeitpunkt des Erbes und du das Geld ausgegeben hast. Für dich war nicht absehbar in nächster Zeit hilfebedürftig zu werden. Du brauchst dann trotzdem Quittungen, einige hast du ja vielleicht noch. Bzw. eventuell geht aus Kontoauszügen hervor, dass das Geld "kleckerweise" und unregelmäßig abgehoben wurde, vielleicht hast du ja einiges auch mit Karte bezahlt...
    Mal schauen was daraus wird.


    LG, Jalale.

    Es ist immer schwer zu sagen, wieviel einem zusteht, wenn man keine genauen Zahlen kennt. Du kannst hier mal einen ALG II- Rechner benutzen. Ich versteh diesen Zuschuss immer noch nicht, ist es vielleicht so, dass du ALG II aufstockend zu ALG I bekommst? Wenn du nun aus ALG I rausfällst, müsstest du eigentlich mehr ALG II erhalten als bisher?!
    Wegen der Kita würde ich persönlich zum Jugendamt gehen und das vor Ort mit der SB klären.

    Also berücksichtigt werden muss ja eure Miete, die ihr dann zahlt. Für die Berechnung nehme ich einfach mal 600 warm an, kannst du dir dann entsprechend hinrechnen, wenn du weißt wie hoch die Miete max. sein darf bzw wenn ihr ne Wohnung habt.
    Wie sich der Bedarf zusammen setzt habe ich ja schon geschreiben. Nach meiner Berechnung habt ihr einen Bedarf von ca. 1950 €, davon werden dann Kindergeld und Lohn abgezogen. Raus bekomme ich also ca. 750 €. Das stünde euch zu bei der angenommenen Miete und wenn wirklich kein Unterhalt von der ARGE angerechnet wird.

    Hallo stinki,


    was ist denn das für ein Zuschlag, der nächstes Jahr wegfällt? Habt ihr denn der ARGE Belege über die Zahlung der Nebenkosten vorgelegt? Scheinbar bekommt ihr keine Zuschüsse für die Unterkunft.


    LG, Jalale.

    In diesem Fall gehe zur ARGE und erkundige dich, ob es da einen Weg gibt. Die werden aber wenn überhaupt, wohl erst tätig werden, wenn ein BaföG-Bescheid vorliegt.
    Ist ein bisschen verzwickt die Situation, tut mir leid dass ich dir nicht weiterhelfen konnte.
    Vielleicht hat jemand anderes hier eine gute Idee.

    Hallo Kateena,


    wenn du noch schreibst wie hoch das Brutto-Gehalt deines Partners ist und wie hoch die Miete für 4 Personen in euer Stadt sein darf (ich nehme diese dann einfach mal als eure zukünftige Miete an, oder ihr habt schon eine Wohnung in Aussicht?), kann ich es ja mit den Rechnern versuchen aufzunehmen. :)
    In jedem Fall steht euch nicht nichts zu. Regelleistungen 2 x 316 + 2 x 211 + Miete + Freibetrag vom EK - 2 x Kindergeld - netto = Leistung.
    Ich gehe nun davon aus, dass weiterhin kein Unterhalt angerechnet wird.


    LG, Jalale.

    Hallo carda,


    die 300 € von der Caritas für die Erstasustattung des Babys werden nicht angerechnet, du wirst dann von der ARGE keinen Zuschuss für die Erstausstattung erhalten. Als Schwangere steht dir ein Mehrbedarf von 17% der Regelleistung monatlich zu. Das sind also ca. 50 € zusätzlich. So erkläre ich mir auch die 80 € die du erhalten hast, das war wahrscheinlich die Nachzahlung, denn der Mehrbedarf steht dir ab der 13. SSW zu. Eine einmalige Zahlung für Mehrbedarf gibt es meines Wissens nicht.


    LG, Jalale.