Beiträge von jalale

    Bleib ganz ruhig, so schlimm ist das nicht. Dein Vater muss nicht untervermieten, wenn er nicht will. Du bekommst auch so anteilig Miete von der ARGE.
    Du solltest ein Schreiben aufsetzen, in dem du und dein Vater erklären, dass dein Vater nicht finanziell für dich einsteht. Das unterschreibt ihr beide. Von deinem Vater reichst du einzig und allein den Mietvertrag ein, sonst nichts, also keine Einkommensnachweise o.ä.
    Krankenversichern musst du dich selbst und die Mitgliedsbescheinigung dann der ARGE einreichen. Also sofort eine KK anrufen und klären.
    Die Meldebescheinigung musst du dann auch der ARGE vorlegen.
    Du kannst natürlich jederzeit eine Auszugsgenehmigung dir holen und dir eine eigene Wohnung suchen. Dann die Wohnung genehmigen lassen, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Muss ich das verstehen?
    Im BAföG-Bereich, als du dich wegen deiner Freundin erkundigst, bist du 26 und verdienst 2000 € netto und hier bist du 21 und studierst?! Also entweder bist du schizophren oder du willst die Leute hier verarschen.
    Dieses Forum ist keine Beschäftigungstherapie für die Leute, die anderen helfen wollen. Wenn du Langeweile hast, geh auf den Spielplatz.

    Wende dich ans Jugendamt. Die müssten eine Akte von dir haben, denn ich denke mal dass das Jugendamt dieses Gutachten erstellt hat und nicht das Jobcenter.
    In jedem Fall sind die der richtige Ansprechpartner.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    schließe mich lirafe an. Das BAföG wird auf Grundlage des Einkommes der Eltern berechnet und hat nichts mit dir zu tun.
    Was spricht dagegen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung hat? Für Nebenwohnsitz werden Steuern fällig. Einfach ummelden, fertig.


    LG, Jalale.

    Hallo weisnixe,


    da gibt es Ermessensspielräume! Gehe, wenn es dir möglich ist, persönlich zu der neuen ARGE und erläutere die Problematik so wie hier. Immer sachlich und freundlich.
    1. Geld: Es besteht die Möglichkeit ALG II als Darlehen zu bekommen, so dass du keine Probleme wegen der Miete bekommst. Erkläre, dass du sonst kein Geld zum Leben hast und du die Miete nicht zahlen kannst. Nimm zu diesem Zweck vorsorglich einen schriftlichen Antrag bezüglich dieses Darlehens mit. Es würde dann eine Ratenzahlung mit der ARGE vereinbart werden über das zuviel gezahlte Geld.
    2. Wohnung: Das ist etwas schwieriger. Wenn die Wohnung unangemessen ist, wird kein Umzug gezahlt und auch kein Kautionsdarlehen. Du kannst folgendes tun: Lass dir zukünftig, wenn es geht aus der Entfernung heraus, die Absage der Vermieter schriftlich geben. Zeige dem SB dein Bemühen und die Rückschläge und weise ihn darauf hin, dass du einfach keine angemessene Wohnung findest. Sage dass du natürlich weiter suchst, aber dir eben auch nicht viel Zeit bleibt. Der SB soll dir dann mal ein geeignetes Wohnungsangebot liefern. Eine höhere Miete bzw. Übernahme der verbundenen Kosten bei unangemessener Wohnung wird/kann er nicht bewilligen, weil er Ärger mit dem Chef bekommen könnte.
    Dabei kommt mir die Idee, dass du bei Erfolglosigkeit während des Gespräches mit dem SB den Teamleiter verlangen kannst um ihn zu fragen was du machen sollst. Der größere Ermessensspielräume.
    Viel Erfolg.


    LG, Jalale.

    Hallo planlos,


    es ist immer wieder unglaublich wie die ARGEn Leute abwimmeln. Dir wurde ganz großer Quatsch erzählt. Da du über 25 bist, muss deine Mutter nicht mehr finanziell für dich aufkommen.
    Gehe zur ARGE und hole dir die nötigen Antragsunterlagen mit Datum (wichtig, weil jeder Tag zählt). Gebe die dann persönlich ab, inklusive Mietvertrag deiner Mutter sowie eines Schreibens , dass deine Mutter nicht für dich aufkommt (von euch beiden unterschrieben). Du reichst sonst nichts von deiner Mutter ein, also keine Einkommensnachweise!
    Vor Ort beantragst du dann einen Vorschuss (nach SGB I § 42), da du mittellos bist. Verlange eine sofortige Zahlungsanweisung. Und mit verlangen meine ich verlangen, natürlich im sachlichen, kompetenten Ton.
    Du hast zudem Anrecht auf eine eigene Wohnung. Sobald deine Antrag durch ist, hole dir eine Auszugsgenehmigung (auf keinen Fall einfach so ausziehen). Eine angemessene Wohnung musst du dir dann genehmigen lassen, erst dann den Mietvertrag unterschreiben!
    Du kannst natürlich auch gleich bevor der Antrag abschließend bearbeitet wurde eine Auszugsgenehmigung beantragen.
    Und lieber immer persönlich hingehen, wenn es auch nicht angenehm ist. So kriegst du aber eher dein Recht durch und erfahrungsgemäß geht es so auch schneller.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.


    Achso, hab ich fast vergessen: Melde dich bei einer GKV und lass dich krankenversichern, die Mitgliedsbescheinigung dann der ARGE geben. Die übernehmen den Beitrag.

    Hast du dir mal überlegt wie groß Deutschland ist? Und dass Krefeld eventuell nicht DIE Riesen-Metropole ist? Ich meine, es besteht doch zumindest eine klitzekleine Wahrscheinlichkeit, dass wirklich niemand aus Krefeld kommt, der innerhalb der letzten 20 Stunden dieses Forum besucht hat.
    Wie BineNRW sagt, es gibt auch ein Telefon...

    Hallo Jiraiya,


    deine Eltern sind nach SGB II dir gegenüber unterhaltspflichtig bis du 25 bist, deshalb greift das Erbe jetzt auch für dich. Natürlich muss es aber für den Fall, dass du nun auch davon lebst, neu berechnet werden, weil es logischerweise ja schneller verbraucht ist.
    Dass die Rente mit eingerechnet wird, ist korrekt, denn sie ist ja Einkommen und würde auch im Falle von ALG II- Bezug angerechnet werden.
    Anspruch auf ALG I hast du nur, wenn du mindestens ein Jahr durchgängig sozialversichert angestellt warst.
    Wegen der Neuberechnung solltet ihr vielleicht einen Überprüfungsantrag stellen. Der muss dann bearbeitet werden, ob der SB Lust hat oder nicht.


    Viel Glück.
    LG, Jalale.

    Hallo Antje84,


    ich denke ihr werdet kein ALG II bekommen, denn selbst wenn ihr knapp unter dem Bedarf seid, greift eher Wohngeld für euch. Du kannst ja mal online einen ALG II- Rechner für die zukünftige Situation nutzen und auch einen Wohngeld-Rechner.
    Was die Elternzeit angeht, die kannst du doch mit deinem Mann teilen, dann habt ihr auch Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Da du der Mehrverdiener im Haushalt bist, wäre das finanziell evtl. günstiger als wenn du verkürzt arbeiten gehst, und euer Baby muss nicht so früh in fremde Hände.


    Alles Gute
    LG, Jalale.

    Hallo Kitty121,


    ich würde sagen er soll ALG II beantragen und sich vorab auf der ARGE beraten lassen. Einen Arbeitsvertrag hat er ja scheinbar nicht oder läuft sein Lehrlingsvertrag noch? Wenn das der Fall ist, muss sowieso mit dem Chef geredet werden, der hat ja wohl seinen Vertrag einzuhalten.
    Falls er eben keinen gültigen Vertrag mehr hat, hat er auf jeden Fall Anspruch auf ALG II.
    Die eigene Wohnung sollte hoffentlich kein Problem sein. Es sollte außerdem gleich geklärt werden, dass das Nachholen der Prüfung Vorrang vor irgendwelchen Maßnahmen haben muss.
    Vielleicht hat er Glück und trifft auf eine freundliche und kompetente SB.


    LG, Jalale.

    Wenn du ALG II beantragst, musst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, d.h. also dass du Arbeit, die die ARGE dir anbietet, annehmen musst. Und da du ohne Ausbildung bist, wird die ARGE eventuell auch versuchen, dass deine Eltern für dich Unterhalt leisten müssen. Das ist in solchen Sachen wohl eine Ermessenssache.
    Wenn es für dich kein Problem ist in Maßnahmen oder Jobs gesteckt zu werden, stelle doch einen Antrag und schau was passiert. Achso, du bekämst 351 € Regelleistung + Miete.
    Ansonsten mach doch das mit dem Wohngeld. Kindergeld bekommst du, dazu bedarf es nur eines Anrufs deiner Eltern bei der Familienkasse.

    Hallo,


    hier auf der Infoseite findest du das eigentlich. Vom Einkommen sind 100 € anrechnungsfrei, dazu kommen 20% vom Rest bis 800 € brutto, bis 1200 € (1500 € wenn man ein Kind hat) 10% dazu.
    Beispiel Minijob von 300 €: 100 € frei, 20% von 200 € = 40 €, also insgesamt 140 € sind anrechnungsfrei.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    wie alt bist du denn? Wenn du Ü25 bist, stehen dir Leistungen zu auch wenn du bei deinem Vater wohnst. 351 € Regelleistung + anteilig Miete. Du kannst mit deinem Vater auch einen Untermietvertrag aufsetzen.
    Du gehst so vor: Anmeldung bei deinem Vater, dann Antrag auf ALG II beim zuständigen Jobcenter / ARGE.


    LG, Jalale.

    Hallo Locutus,


    dir stünden Leistungen nach dem SGB II zu, also ALG II. Du bist zwar U25, aber da du schon ne Weile bei deinen Eltern rasu bist, sollte die ARGE nicht von dir verlangen zurück zu deinen Eltern zu ziehen.
    Hast du denn schon eine abgeschlossene Ausbildung? Abi? Wenn abgeschlossene Ausbildung erleichtert das den Zugang zu ALG II, du hast aber in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Ohne Ausbildung kannst du dich, bzw. deine Eltern dich bei der Familienkasse ausbildungssuchend melden und du bekommst wieder KG.
    Wenn dir ALG II- Beantragung zu stressig ist, kannst du Wohngeld beantragen. Musst du halt schauen ob du dann mit den Minijobs + Wohngeld auskommst. Bist du noch oder wieder über deine Eltern krankenversichert? Wenn nicht und ohne ALG II musst du das selbst bezahlen.
    Mehr fällt mir erstmal nicht ein.


    LG, Jalale.

    Hallo Angela,


    du hast die gleiche Frage nun schon so oft gestellt. Im Februar, im März und heute schon 2mal. Und nur weil du vielleicht mit den Antworten nicht zufrieden bist, wird dir niemand eine andere Auskunft erteilen.
    Mag sein, dass du schon sehr selbständig bist und für deine Tochter gut alleine sorgen kannst, ich glaube dir das auch, aber das hilft nicht, es gibt nunmal eine Gesetzesgrundlage.
    Bis September ist es doch nicht mehr lange, vielleicht hälst du es ja noch ein wenig aus. Und deine Eltern sind dir bestimmt eine Hilfe während er Umgewöhnung wenn du wieder zur Schule gehst. Von Februar bis jetzt ist es doch auch irgendwie gegangen.
    Was sagt denn das Jugendamt? Die werden doch sicher sowieso mit dir in Kontakt stehen.


    Wie ist das momentan eigentlich mit der ARGE? Zahlen die denn nun für dich die Regelleistung und anteilig für dich und die Kleine Miete? Das stünde euch nämlich zu.


    LG, Jalale.

    Das ist eben genau der Unterschied zu einer Schwangerschaft. Bei einer bevorstehenden Geburt ist die Niederkunft punktgenau vorhersehbar (von ein paar Tagen mal abgesehen ;)). Ob und wann ein Visum erhalten wird, ist für die ARGE nicht absehbar.
    Von daher ist das ganz was anderes.
    Da wirst du nichts machen können, außer doch nochmal umzuziehen, was natürlich keine tolle Idee ist. Die ARGE wird erst die volle Miete zahlen, wenn dein Mann da ist und auch bei euch polizeilich gemeldet ist.

    Auf die Rente hat das keine Auswirkung, die Mieteinnahme wird natürlich versteuert. Aber so hat der Onkel auf jeden Fall auch was davon und ihr habt bezüglich der KdU klare Verhältnisse.
    Der Ausgleich des Dispos ist so eine Sache. Es wird ganz sicher als Einkommen angerechnet. Du kannst ja versuchen da mal unverbindlich (am besten von einem anderen Telefon) die ARGE anrufen und fragen wie das ausschaut. Aber prinzipiell ist das ja Tilgung von Schulden und dafür gibt es keine Sozialleistung, bzw. in deinem Fall anrechnungsfreie Einnahme.

    Hallo zwergzwerg,


    was für eine Ablehnung gab es? Von wem? Wenn du ausgezogen bist, als du Arbeit hattest, also nicht im ALG II-Bezug warst, brauchtest du auch keine Auszugsgenehmigung. Deswegen ist das völliger Blödsinn, dass sie deine Miete nicht voll übernehmen, bzw. in angemessener Höhe.


    LG, Jalale.