Beiträge von jalale

    Hallo,


    wenn du nur 323 € ALG II erhälst, muss ja schon irgendwo Einkommen herkommen. Entweder vom Partner oder vom Unterhalt für Kinder?
    Es gelten beim Einkommen aus Erwerbstätigkeit Freibeträge: 100 € sind komplett anrechnungsfrei, Weiterhin 20% vom Rest bei EK bis 400 €.
    Also wären bei 325 € Einkommen 125 € anrechnungsfrei. Du würdest also zu deinem EK 198 € ALG II erhalten.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    wenn der Job vom Jobcenter bezuschusst wird, wirst du ihn wohl annehmen müssen. Solltest du einen anderen Job finden, durch den du mehr verdienst, kannst du die Stelle sicher aufgeben. Du wirst doch eine Probezeit haben, da gelten in der Regel Kündigungsfristen von einem Monat.
    Du bekommst zusätzlich zu deinem Gehalt aufstockendes ALG II, und durch die Freibeträge hast du somit auf jeden Fall mehr raus als momentan und auf keinen Fall weniger als wenn du geringfügig angestellt bist. Eher mehr, da die Freibeträge vom Brutto ermittelt werden und dein Bedarf mit dem Netto verrechnet wird. Und da in einer gerinfügigen Beschäftigung brutto = netto ist, hast du in dem Job höhere Freibeträge.
    Also nimm den Job und hab das gute Gefühl auf eigenen Beinen zu stehen. Bedenke auch immer, dass du dich so weiter qualifizierst um dann später vielleicht einen besseren und höher vergüteten Job bekommen könntest.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    dieser Bezugsschein bezieht sich offensichtlich auf deine Wohnsituation. Es werden solche Scheine z.B. vergeben, wenn jemand eine Erstausstattung bewilligt bekommen hat. Mit dem Schein kann man dann in einem Sozialeinkaufshaus Möbel "kaufen". Bargeld gibt es nicht, soll wohl vermeiden, dass das Geld für andere Zwecke verwendet wird.
    Aber du hast doch da gesessen, immer gleich nachfragen! Sieht so aus, als wenn du ALG II bekommst. Was haben die Frauen dir denn abschließend gesagt?


    LG, Jalale.

    Hallo Dietmar,


    hat deine Freundin denn momentan einen Job und gibt diesen wegen des Umzuges auf? Wenn ja muss sie mit einer Sperre von der Agentur für Arbeit rechnen.
    Sollte sie momentan sowieso ohne Arbeit sein, steht einem Umzug nichts im Weg. Im Falle von ALG II- Bezug holt sie sich bei ihrer ARGE eine Umzugsgenehmigung (Begründug Zusammenzug mit Partner) und zieht bei dir ein. Dann stellt sie bei deiner ARGE einen neuen Antrag. Ihr könnt angeben ersteinmal auf Probe zusammen ziehen zu wollen und dass ihr von daher noch nicht füreinander einsteht. Somit werden ihr nicht als BG gewertet. Nach einem Jahr seid ihr dann aber eine BG.
    Umzugskostenübernahme kann sie bei ihrer jetzigen ARGE beantragen (vorausgesetzt sie bezieht ALG II).


    LG, Jalale.

    Hallo sirius,


    dein Widerspruch wird wohl nicht viel Erfolg haben, der SB hat Recht mit dem was er sagte. Ebenso wirst du die Nebenkosten nicht zurück erstattet bekommen.
    Aber warum wird denn deine Miete nicht angehoben, wenn du jedes Jahr nachzahlen musst? Das würde das Problem mit der ARGE von selbst lösen.


    LG, Jalale.

    Hallo plater10,


    deine Tochter wird zukünftig mit dem Kind eine eigene BG bilden und hat Anspruch auf ALG II. Sie hat auch ein Recht auf eine eigene Wohnung. Sollte sie weiterhin bei euch wohnen, bekommt sie einen Mietanteil für sich und das Baby sowie die Regelleistung. Ich weiß nicht genau ab wann sie Anspruch auf Leistung hat, vermutlich so ab dem 7. Monaten, sie erhält dann auch noch Schwangerenmehrbedarf (17% der RL). Sie sollte zeitnah zur ARGE gehen und sich informieren sowie sich alle Antragsunterlagen mitgeben lassen. Sie kann auch Erstausstattung für das Baby beantragen und für eine Wohnung, wenn sie ausziehen möchte.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ja, die Berechnung wird stimmen. Im Prinzip ist das so: es wird ermittelt was ihr beide zusammen für einen Bedarf habt, kannst es auch Existenzminimum nennen. Der setzt sich aus euer Miete und der Regelleistung zusammen. Dann wird gerechnet ob ihr mit eurem Einkommen den Bedarf selbst decken könnt. Dabei werden Freibeträge für das Einkommen berücksichtigt, was vom Brutto-EK errechnet wird.
    Dieser Freibetrag wird dann zum Bedarf addiert und letztendlich wird euer Netto-EK abgezogen.


    Die Vorabzahlung, die du meinst, nennt sich Vorschuss. Stelle einen formlosen Antrag und gebe diesen übermorgen mit ab. Ob ihr den bewilligt bekommt, ist leider fragwürdig, da ihr ja Einkommen habt, und dieser Vorschuss eher für Leute ist, die völlig mittellos sind. Aber probieren kannst du es ja. Sprich deinen SB auch direkt drauf an und sag, dass ihr ja Miete zahlen müsst, was ohne den Vorschuss schwer wird.


    Achso, wieso habt ihr keine Heizkosten?


    LG, Jalale.

    Hallo kapusta,


    ich würde Widerspruch einlegen. Den begründest du damit, dass deine Eltern entgegen der Annahme laut SGB II § 9 Abs. 5 nicht finanziell für dich einstehen. Darüber hinaus berufst du dich auf SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 2, woraus deutlich hervor geht, dass du mit deinen Eltern keine BG bildest.
    Du kannst ja noch erwähnen, dass du die EK-Bescheinigung deiner Mutter unwissendlich abgegeben hast, weil es von dir verlangt wurde, jedoch weder du noch deine Mutter damit bestätigt haben, dass du von diesem Einkommen unterhalten wirst.
    Dir stehen die Regelleistung (351 €) zu plus dein Anteil zur Miete, also ein Drittel wenn sonnst keiner bei euch wohnt.
    Selbst wenn die Arbeit schon bald los geht, mach den Widerspruch. Die Leistung bekommst du dann rückwirkend.


    LG, Jalale.

    Hallo Hamma,


    das mit dem einfach ausziehen ist eine ganz schlechte Idee.
    Du beantragst schriftlich eine Auszugsgenehmigung sobald du 25 bist (geh persönlich zur ARGE). Kannst dann auch gleich ein paar Wohnungsangebote mitnehmen (erkundige dich vorher wie teuer eine Wohnung für eine Person sein darf, bewohnen kannst du max. 45 m²).
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dir den Auszug verweigern, weil damit verstoßen sie gegen das Gesetz. Wenn tatsächlich eine Ablehnung kommt, legst du Widerspruch ein mit Verweis auf das SGB II § 7.
    Aber wie gesagt, ich glaub das wird nicht nötig sein. Die ARGE muss dir dann auch eine Wohnung schriftlich zusichern, dann erst kannst du den Mietvertrag unterschreiben. Anschließend meldest du dich um und stellst den Antrag.
    Ebenfalls kannst du einen Antrag auf Erstausstattung stellen, worin du auflistest, was du für Möbel brauchst. Ein Kautionsdarlehen bekommst du in der Regel auch, wenn du das beantragst.


    Wenn du zu deinem Freund ziehen willst, Auszug trotzdem schriftlich beantragen. Lass dich in den Mietvertrag mit aufnehmen oder setzt einen Untermietvertrag auf. Ummelden, Antrag stellen. Zu zweit stehen euch 60 m² zu, Miete erfragen.
    Bedenke, dass die ARGE anfragen wird, wie es sich mit dem Einkommen deines Freundes verhält. Du stellst dann schriftlich klar, dass du mit deinem Freund erst auf Probe zusammen ziehen wirst und ihr noch nicht füreinander einsteht (wieder Verweis auf SGB II § 7). Die ARGE wird euch dann erst in einem Jahr als BG einstufen, was bedeutet, dass das Einkommen deines Freundes dann bei dir angerechnet wird.
    Aber vielleicht hast du bis dahin ja einen Job.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo ZRXtrem,


    lasst euch das nicht gefallen, da wurde wieder richtiger Mist erzählt. Hat deine Freundin den Umzug schriftlich beantragt? Mündliche Aussagen eines SB zählen überhaupt nichts.
    Sie soll nochmal hingehen, schriftlichen Antrag abgeben mit Verweis auf SGB II § 7. Da steht nämlich folgendes:
    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Nix davon trifft bei euch zu, und ihr müsst ja erstmal die Chance eingeräumt bekommen auszuprobieren ob ihr für einander einstehen wollt.
    Ein Umzug ist genehmigungswürdig wenn man plant eine Familie zu gründen, und planen heisst eben planen, und nicht gleich machen.
    Wenn der Antrag schriftlich abgelehnt wird, Widerspruch einlegen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Tja, das ist schon immer etwas unverständlich wie die ARGEn agieren, aber es ist nun mal so, dass es Vorschriften gibt und an die wird sich gehalten.
    Beantragt die Erstausstattung für das Baby trotzdem, ihr werdet ja sehen was euch dann genehmigt wird. Nach zwölf Jahren wird vermutlich nicht erwartet, dass noch Babysachen da sind. Dass es Zuschüsse für Möbel gibt, bezweifle ich. Aber einen Versuch ist es wert.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    wenn du in eine nicht genehmigte Wohnung ziehst, zahlen sie die Miete in angemessener Höhe. Du hast ja schließlich eine Umzugsgenehmigung, heisst sie können die Mietzahlung nicht auf die Höhe der alten Miete begrenzen (sofern diese überhaupt geringer war). Das Problem ist aber auch, dass du bei einer evtl. Nachzahlung der Heizkosten diese nicht voll übernommen bekommst.
    Wegen der Weiterzahlung der alten Miete solltest du deine ARGE fragen. Du solltest dir ja, wie schon erwähnt, sowieso schriflich zusichern lassen, dass sie das übernehmen. Dann fragst du gleich nach. Ich glaube aber nicht, dass das relevant ist. Nur die Umzugskosten werden dann wohl nicht übernommen.
    Aber versuche eine angemessene Wohnung zu finden, bzw. mit dem SB in Köln auszuhandeln, dass du eine Wohnung bewilligt bekommst. Und wenn du ihm zehn Wohnungsangebote in angemessener Größe, nur eben etwas zu hohen Miete vorlegst...


    Achso, bedenke, dass deine Mama dir kein Geld überweisen soll. Wenn sie helfen möchte, dann doch in bar. :)


    Berichte wie sich die Sache entwickelt.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    lass dir, wie von der ARGE gefordert, von drei Umzugsfirmen einen Kostenvoranschlag machen (Helfer inklusive). Die reichst du ein plus schriftlichen Antrag zur Übernahme der Umzugskosten. Die ARGE wird dir dann die günstigste Firma bewilligen.
    Eine Erstausstattung für die Wohnung steht euch nicht zu, da es nicht eure erste Wohnung ist. Für das Baby beantragt ihr Erstausstattung für das Kinderzimmer sowie für Kleidung und Zubehör (Wanne, Stillkissen...). Alles was ihr braucht, listet ihr auf. Ihr bekommt dann einen Pauschalbetrag bewilligt.
    Achso, das ist euer erstes Kind? Ansonsten gibts nämlich so gut wie keine Erstausstattung.


    LG, Jalale.

    Hallo TineBine,


    ihr könnt Wohngeld beantragen. Nutze mal einen Online-Wohngeldrechner, dann weißt du in etwa ob und wieviel ihr bekommt.
    Ach übrigens, wenn ihr durch deinen KK-Beitrag wieder unter die Bedarfsgrenze rutscht, zahlt die ARGE Zuschüsse zur KK. Da musst du aber einen Antrag stellen, alleine veranlassen die das nicht.


    LG, Jalale.

    Das hört sich irgendwie nach Schwarzarbeit an. Dem Chef gehört was hinter die Ohren gehauen. Wie war der Sohn deiner Nachbarin denn krankenversichert?
    Hat er sich schon mit der Handwerkskammer in Verbindung gesetzt? Kann er denn die Prüfung machen ohne in einem Betrieb zu sein und dann auch die Lehre abschließen?
    Solange er in keinem Arbeits-/Ausbildungsverhältnis ist, hat er auf jeden Fall Anspruch auf ALG II und sollte es auch beantragen.

    Hallo,


    leider weiß ich das wirklich nicht. Aber wenn du das gelesen hast , wird wohl was dran sein und dann dürfte deine Frau ja zu Hause bleiben bis euer Jüngster 4 1/2 ist.
    Du solltest diesbezüglich vielleicht mit dem Jugendamt telefonieren. Die sollten das wissen oder dir zumindest sagen können wohin du dich wenden kannst.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    also die Vollzeittätigkeit beginnt am 01.08.?
    Der Antrag auf eine vorläufige Weiterbewilligung stellst du einfach formlos, so wie du es formuliert hast, ist es ok, nur vielleicht solltest du es nicht "Vorschussleistung" nennen, sondern Leistungsfortzahlung bis du dein erstens Gehalt hast. Ein Vorschuss ist im SGB wieder was anderes.
    Das Geld was dir sowieso zusteht, musst du natürlich nicht zurück zahlen, auch wenn du ein Darlehen beantragst. Das wird dann ausgerechnet, und was zuviel geleistet wurde, zahlst du dann in Raten zurück.
    Ich würde in dem Antrag nicht anbieten gleich alles auf einmal zu bezahlen wenn dein erster Lohn da ist, weil du dann ja mit der nächsten Mietzahlung wieder Probleme bekommst. Deswegen meinte ich Darlehen beantragen und Ratenzahlung vereinbaren, das ziehen sie dir dann monatlich vom ALG II ab (sofern du noch aufstockende Leistung erhälst, ansonsten überweist du die Raten).
    Diesen Antrag stellst du jetzt bei der alten ARGE, und wenn du einen Neuantrag in Köln stellst, diesen Antrag dort dann auch stellen.


    Den Neuantrag für Köln kannst du dir im Netz runterladen, einfach auf die Homepage der ARGE Köln gehen. Was du da brauchst, weißt du ja. Dann maile dem SB in Köln nochmal und verlange einen Termin zur Antragsabgabe. Wenn du dann da hingehst, nimm Wohnungsangebote mit und lass dir gleich eine Wohnung schriftlich genehmigen. Antrag für Kautionsdarlehen dann auch abgeben (schriftlich und formlos).


    Lasse dir von deiner jetzigen ARGE schriftlich zusagen, dass sie deine alte Miete bis Ablauf des Mietvertrages übernehmen. Damit hat die neue ARGE nichts zu tun, die zahlen ab Anmeldung in Köln.
    Umzugskosten beantragst du bei der alten ARGE.


    Das ist natürlich alles ganz schön eng zeitlich, aber machbar. Den Termin in Köln solltest du möglichst nahe an den 15.07. legen, am besten am gleichen Tag noch Mietvertrag unterschreiben und ummelden. Das dann unverzüglich der ARGE nachreichen. Wenn da ein/zwei Tage zwischen liegen, ist das nicht so schlimm.


    Ich hoffe das war erstmal alles.
    LG, Jalale.

    Sorry, hätt ich ja auch drauf kommen können. Leider passiert es immer mal wieder, dass Leute sich einen Spaß draus machen sich irgend eine Geschichte auszudenken oder ein und die selbe Frage zig Mal zu stellen.
    War ich wohl zu voreilig. Tut mir leid...


    Zu der Situation deiner Freundin: Anspruch auf Halbwaisenrente hat man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bzw. des 27. LJ wenn man in Ausbildung ist. Ich denke dazu zählt auch ein Studium.
    Sie könnte einfach mal bei der Deutschen Rentversicherung anrufen, die sollten ihr genaue Auskunft geben können, auch wie sie das beantragt usw.


    LG, Jalale.

    Du musst das so herum betrachten: du verdienst 300 € und bekommst dieses Geld von deinem Arbeitgeber überwiesen. Die ARGE rechnet das bis auf den Freibetrag auf deine Leistung an, du würdest dann also 160 € weniger bekommen. Natürlich rechnet dir die ARGE das aus, das musst du nicht selbst tun. ;)
    Du gibst die Lohnbescheinigung (am besten auch einen Arbeitsvertrag, wenn du den nicht hast, ist nicht so schlimm) pünktlich ab und bekommst dann einen entsprechenden Bescheid von der ARGE.