Beiträge von jalale

    Hallo Valery,


    die ARGE wird und muss das anerkennen. Ich halte es auch für sinnvoll, dass ihr umzieht, bevor du die Grundsicherung beantragst. Ihr solltet darauf achten, wie hoch die Miete für zwei Personen im Ort deines Sohnes sein darf (das erfahrt ihr durch einen Anruf bei der zuständigen ARGE), und die Miete sollte diesen Betrag nicht überschreiten.
    Weiterhin wird die ARGE zuerst davon ausgehen, dass euer Sohn euch finanziell unterstützt, wenn ihr beim ihm wohnt. Das solltet ihr vermeiden, indem ihr beim Antrag ein Schreiben zufügt, aus dem hervor geht, dass euer Sohn nicht finanziell für euch einsteht, und das solltet ihr drei unterschreiben.


    Aber was mich wundert, du hast doch sicher bevor du nach Deutschland gekommen bist, auch gearbeitet. Bestehen da keine Rentenansprüche?


    LG, Jalale.

    Hallo,


    hast du einen Termin zur Stellunganhme? Das ist ein gutes Zeichen. Sammel deine Lohnbescheinigungen zusammen und gehe damit hin. Erkläre, dass du angerufen hattest und die Auskunft erhielst die Arbeit ausführen zu können.
    Bekommst du das Geld aufs Konto? Sage in diesem Fall, dass das ja alles auch aus den Kontoauszügen hervorgeht, und du dir deswegen nichts weiter dabei gedacht hast.


    Solltest du keinen Termin haben, kümmere dich darum. Oder aber gebe eine schriftliche Stellungnahme persönlich ab.


    Viel Erfolg.
    Lg, Jalale.

    Was ist das denn für ein Kommentar?
    Weisnixe hat hier um Hilfe ersucht, und seit ihrem letzten Besuch (am 30.06.) keine Antwort mehr erhalten.


    Was lässt du dich denn so darüber aus? 99% der User nutzen dieses Forum um Hilfe zu erhalten und der restliche 1% hilft eben. Das ist doch in Ordnung. Ich denke dazu ist dieses Forum hier da, neben Erfahrungsaustausch.
    Außerdem gibt es eine ganze Menge Leute, die, nachdem sie Hilfe bekommen haben, hier nun selbst helfen.


    Es gibt natürlich aber auch die, die sich ausk... und nichts beitragen.
    Darauf gehe ich jetzt nicht näher ein...

    Hallo weisnixe,


    wie ist es denn bei dir weiter gegangen?
    Natürlich war die Aussage von der ARGE Köln Quatsch, von wegen der Widerspruch muss nicht bearbeitet werden, da du dort keine Leistung beziehst. Du hast eine schriftliche Ablehnung und dagegen kannst du vorgehen. Und natürlich MUSS die ARGE Köln den Widerspruch bearbeiten.


    Würde mich freuen eine gute Nachricht zu hören.


    LG, Jalale.

    Hallo Klaus,


    womöglich werden die 39 € beim nächsten Mal mit überwiesen, die Leistungsabteilung war anscheinend nicht schnell genug. Zwischendurch überweist die ARGE eigentlich nicht (außer es ist viel und dringend).
    Aber wieso bekommst du denn um den 20. rum dein ALG II? Dieses dann für welchen Monat?


    LG, Jalale.

    Das ist einfach unfassbar wie wenig kooperativ die ARGE in Köln ist. Zumal deine jetzige ARGE alles soweit in die Wege geleitet hat.
    Fahre nochmal nach Köln, verlange den Teamleiter oder gleich den Leiter der ARGE, bleibe so lange bis du den gesprochen hast. Lass dich nicht davon abschrecken, wenn sie mit Polizei drohen. Und wenn die Polizei dann da ist, erkläre denen deine Situation. Du hast schließlich nicht randaliert oder so. Die ARGE- Mitarbeiter missachten die Gesetze, zumindest schöpfen sie nicht ihre Möglichkeiten aus.
    Verlange von dem Teamleiter dir entweder eine angemessene Wohnung zu besorgen oder dir eine vorgeschlagene Wohnung zu bewilligen, und zwar sofort!


    Ich wünsch dir viel Durchhaltekraft.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    Kindergeld wird erstmal reibungslos gezahlt bis das Kind 18 ist. Dann will die Familienkasse wissen, was das Kind nun macht, also Schule oder Ausbildung usw. Die Mutter muss entsprechende Nachweise hinsenden. Sollte deine Freundin sich in keiner Ausbildung befinden, sollte ihre Mutter sie "ausbildungssuchend" bei der Familienkasse melden, dann gibt es weiterhin Kindergeld (bis 23 bzw. 25, wenn sie eine Ausbildung bis dahin nicht abgeschlossen hat).
    Deine Schwiegermutter soll bei der Familienkasse anrufen und das klären, die sind eigentlich ganz nett.


    Ob Kindergeld angerechnet wird auf das ALG II obwohl es nicht gezahlt wird, weiß ich nicht. Auf jeden Fall gäbe das Rennereien.
    Stimme lirafe zu, dass sich KG und ALG II nicht ausschließen, also von daher ist die Begründung der Familienkasse Quatsch.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    die 158 € Freibetrag stimmen. Es ist immer etwas unglücklich formuliert, wenn von "einbehalten" eines Freibetrages die Rede ist.
    Es ist so: Du verdienst 390 €. Die bekommst du auch, nämlich von deinem Arbeitgeber. Die Differenz zwischen den 390 € und den 158 € Freibetrag, also 232 € werden von deinem ALG II- Regelsatz abgezogen. Also angenommen du bekommst momentan 800 € von der ARGE, wirst du zukünftig eben 570 € bekommen.
    Wie Schrader schreibt, ist es dabei unerheblich ob du ein Kind hast.


    LG, Jalale.


    Kurzer Zusatz zur Berechnung des Freibetrags: grundsätzlich 100€, wie lirafe schon schreibt. Zusätzlich 20% vom Rest bei einem Brutto-EK bis 800 €. Kannst du ganz genau im Infoteil nachlesen.

    Hallo,


    gehe zu der ARGE deiner jetzigen Stadt und erkundige dich. Stelle auf jeden Fall einen Antrag. Du könntest in der Stadt deines Praktikums einen Nebenwohnsitz anmelden, der kostet zwar Steuern, musste schauen wieviel das ist. Frage deine ARGE wer in dem Fall für dich zuständig ist. Das Praktikum würde ich erwähnen, die Frage stellt sich allerdings leider wirklich, ob das genehmigt wird. Dir bleibt zu hoffen einen kompetenten und hilfreichen SB zu erwischen.
    Lege die Karten offen auf den Tisch und argumentiere sachlich.
    Du kannst übrigens einen Vorschuss beantragen, um gleich Geld zu bekommen. Du musst ja deine laufenden Kosten decken und deine baldige Hilfebedürftigkeit ist ja offensichtlich.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Du wirst recht haben.
    Lege Widerspruch gegen die Ablehnung deiner jetzigen ARGE ein, mit Verweis auf das entsprechnde Urteil. Zitiere daraus diesen Satz:
    "Die von der Antragstellerin geltend gemachten Mietaufwendungen sind von der Antragsgegnerin allerdings als Wohnungsbeschaffungskosten i. S. d. § 22 Abs. 3 SGB II zu übernehmen."
    Begründe den Widerspruch damit, dass es dir nicht möglich ist die Arbeit aufzunehmen, wenn die Mietkosten der alten Wohnung nicht übernommen werden und weise darauf hin, dass zu einem früheren Zeitpunkt eine Kündigung der Wohnung nicht erfolgen konnte, da du die Zusage zu der Arbeit ja erst kürzlich erhalten hast.
    Wichtig ist eben, dass deutlich wird, dass es sich bei der Restzahlung der Miete um Wohnungsbeschaffungskosten handelt, wie du ja selbst gesagt hast.


    Ich wünsch dir viel Erfolg.
    LG, Jalale.

    Hallo phonea,


    wie dir schon mehrfach geraten wurde, empfehle auch ich dir den Job zu nehmen. Die 230 € Freibetrag hast du richtig ermittelt. Die werden werden dann bei der Berechnung deines Bedarfes berücksichtigt. Angerechnet wird Netto-Gehalt, Kindergeld und Unterhalt. Wohngeld zusätzlich zum ALG II geht nicht. Ich weiß ja nicht wieviel Unterhalt dein Kind bekommt. Wenn es nicht gerade wenig ist, kann es sein, dass für euch eher Kindergeldzuschuss plus Wohngeld in Frage kommen als ALG II.
    Das würde dir aber die ARGE dann mitteilen, wenn dem so wäre.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo Schrader,


    was rechnest du denn da? Du kannst doch nicht das Netto-Einkommen und den ALG II- Regelsatz zusammen schmeißen. So funktioniert das nicht. Außerdem hast du die Freibeträge vergessen! Ich hab es doch vorgerechnet.
    Vielleicht erkundigst du dich mal ganz genau wie sich der Bedarf einer BG ermittelt, wenn Erwerbseinkommen besteht.


    LG, Jalale.

    Hallo weisnixe,


    tja, das ist problematisch. Prinzipiell ist es so, dass du dort Leistungen zu beantragen hast wo du gemeldet bist. Die mündliche Zusage für die Fortzahlung der Miete hatte mich gewundert, aber man weiß ja nie was alles möglich ist als Integrationshilfe. Der Widerspruch wird wahrscheinlich erfolglos sein, außerdem dauert es zu lange. Wende dich nochmal an Köln. Faxe die Ablehnung hin und beantrage die Meitübernahme durch die ARGE Köln. Sollte die abgelehnt werden und die Begründung rechtlich ok sein, beantrage ein Darlehen. Das wird bestimmt gewährt, da du dich ja durch die Arbeitsaufnahme "verschulden" musstest.
    Da bleibt leider wieder nur abwarten. Aber du hast ja gesehen, bisher hat alles geklappt.


    Ich drück dir die Daumen.
    Bis bald. LG, Jalale.

    Hallo,


    @ Schrader: Wie sollen sie denn bei 1050 + 350 brutto über dem Bedarf liegen können?


    @ TinaR: Mit dem recht geringen Azubigehalt deiner Tochter wird sie ihren Bedarf nicht selbst decken können, d.h. sie wird in die BG von dir und deinem Partner gerechnet. Somit wird das Kindergeld auch angerechnet.
    Ich weiß ja nicht was ihr netto habt, ca. 800,- du und 280,- deine Tochter?! Nehm ich jetzt mal an.
    Euer Bedarf: 2 x 316 + 281 + 485 Miete + 325 + 150 Freibetrag = 1873 €.
    Davon werden abgezogen: 800 + 280 netto + 164 KG = 1244 €.
    Ich hab für euch also einen Anspruch von ca. 630 € raus.
    Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung werden nur dann gewährt, wenn sie Leistungen zur Eingliegerung erhalten (nach § 54 SGB XII), da solltest du dich nochmal erkundigen. Kenne mich da nicht aus.


    LG, Jalale.

    Hallo Psider,


    du meldest dich umgehend wieder bei deiner Mutter an, lädst dir Antragsformulare aus dem Netz runter, gibst die bei der ARGE ab und stellst einen schriftlichen Antrag zwecks Auszugsgenehmigung. Darin verweist du auf SGB II §7, woraus hervor geht, dass du nur bis zum 25. Lebensjahr mit deiner Mutter eine BG bildest. Nun steht sie finanziell nicht weiterhin für dich ein.
    Gleichzeitig legst du mehrere Wohnungsangebote vor und beantragst eine Erstausstattung (mit Auflistung der Möbel, die du brauchst).


    LG, Jalale.