Beiträge von jalale

    Hallo Maus2007,


    als Studentin hast du in der Regel keinen Anspruch auf ALG II. Wie sieht es denn mit BaföG aus? Falls du bisher keins bekommen hast, weil dein Vater vielleicht zuviel verdient hat, ist die Situation jetzt sicherlich eine ganz andere. Du solltest schnell einen Antrag stellen, dann kriegst du zumindest bis zum Ende des Studiums noch BaföG. Solltest du danach nicht gleich einen Job finden, stelle einen Antrag auf ALG II, möglichst rechtzeitig, Geld gibt es erst ab dem Tag der Antragstellung.


    Gruß, Jalale.

    Hallo zusammen,


    habe letzte Woche den neuen Bewilligungsbescheid bekommen, inklusive einer Änderung. Und zwar wurde mir für meine Tochter (6 Monate) ein Betrag von 46,- € monatlich bewilligt, der sich aus dem Regelsatz für Kinder U14 minus Kindergeld zusammen setzt. Für die letzten 6 Monate habe ich eine Rückzahlung von über 370 € bekommen.
    Nun meine Frage: Ist das korrekt? Als ich nach der Geburt meiner Tochter die Unterlagen (Geburtsurkunde, Kindergeld-Bescheid usw.) nachreichte, hab ich keinen Änderungsbescheid bekommen. Erst jetzt nach neuer Antragstellung.
    Ich dachte immer, man kriegt den Regelsatz fürs Kind nur, wenn man kein Elterngeld bekommt. Wusste nur, dass Elterngeld nicht als Ek angerechnet wird.
    Hab nun die Befürchtung, dass ich das irgendwann zurück zahlen muss, wenn sich rausstellt, dass die Zahlung falsch war. Zumal der Sachbearbeiter das ja letztes Jahr nicht berücksichtigt hat (deswegen die Nachzahlung).
    Hoffe, jemand weiß Bescheid. Vielen Dank,


    Gruß, Jalale.

    Hallo Soti,


    was heißt denn du bist dabei dich umzumelden? Bist du dann bei deinem Freund gemeldet oder wo? Wie sieht es mit einem Mietvertrag aus? Dein Freund und du könnt auch einen Untermietvertrag schließen (muss er aber vorher mit seinem Vermieter klären).
    Denn: natürlich steht dir im Grunde ein Mietzuschuss zu. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft und dein Mietanteil übernimmt die ARGE. Vorausgesetzt dein Freund verdient nicht mehr als euch zusammen zustehen würde. Das ist in jedem Bundesland anders. Wenn du das Gehalt von deinem Freund genau weißt und wie hoch die Miete ist, kannst du dir online berrechnen lassen ob und wieviel dir zusteht.
    Den Antrag auf ALG II musst du bei dem für deinen Bezirk zuständigen Jobcenter stellen, Geld kriegst du dann ab dem Tag der Antragstellung bewilligt.
    Wegen der U25- Sache weiß ich nicht Bescheid, kann vielleicht wer anders hier beantworten.


    Mfg, jalale

    Hallo,


    ich habe eine Frage zur Anrechnung des Einkommens, das ja nur 100,- € pro Monat betragen darf ohne das was abgezogen wird. Das würde ja bedeuten das im Jahr 1200,- verdient werden dürften.
    Ich hab nun die Möglichkeit zwei Monate arbeiten zu gehen. Kann ich diese 1200,- € auch innerhalb von den zwei Monaten erarbeiten, wenn ich sonst das ganze Jahr kein EInkommen habe?
    Da ich im März mit dem Studium fertig geworden bin und im Juli ein Kind erwarte, hab ich ab April ALG II beantragt. Wie ist das dann? Anspruch auf Leistung hab ich erst seit April, lässt sich das Einkommen dann auf das gesamte Jahr 2008 verrechnen, wenn überhaupt?
    Wäre toll, wenn mir da jemand schnell Antwort geben könnte oder mir sagen könnte wo ich mich informieren kann.


    Vielen Dank im Voraus,


    mfg jalale