Beiträge von jalale

    Hallo Katrin81,


    warum sollten denn Zahlungen zurück gefordert werden? Waren sie fehlerhaft, weil du falsche oder ungenügende Angaben gemacht hast oder hat das Amt das selbst verschuldet?


    LG, Jalale.

    Hallo Muggi,


    Je nachdem wer zu wem zieht, muss der der umzieht, sich bei seiner ARGE eine Umzugsgenehmigung holen. Ich denke die werdet ihr bekommen mit der Begründung eines Zusammenziehens. Mit dieser dann zum neuen zuständigen Amt und Antrag stellen, sobald umgemeldet und neuer Mietvertrag vorhanden. Falls ihr in eine größere Wohnung ziehen wollt, beim Amt erfragen wieviel die kosten darf, Angebot einer Wohnung dem Amt vorlegen und genehmigen lassen.
    Euch steht zu:


    2 x 316,- Regelsatz
    KdU (Kosten für die Unterkunft)


    Viel Glück.


    LG, Jalale

    Hallo nochmal,


    wie Klaus es jetzt geschrieben hat, ist es nun endlich richtig. Vorher wurde wohl übersehen, dass du Student bist und somit keinen Anspruch hast.
    Das mit der Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass ihr beide (bzw. ihr drei) füreinander einsteht und du, soweit es dir möglich ist, deine Familie versorgen musst. Da du aber mit deinen Einnahmen, zumindest ab August, höchstwahrscheinlich unter dem liegst, was einem ALG II - Empfänger zusteht (sprich: Existenzminimum), wird deine Freundin wohl den vollen Satz ALG II bekommen.
    Deine Freundin hat ALG II Anspruch ab dem 01.07. Sowie ich das verstanden hab, bekommst du im Juli noch 724,- (400 + 164 + 160). Da deine Freundin bis Ende des Monats noch schwanger ist und somit erst nur eine Person (deine Freundin) Geld vom Amt bekommt, musst du die Hälfte der Miete zahlen.
    Also hast du 502,- € zur Verfügung (724 - 222). Da das über dem Regelsatz von 312,- liegt, bekommt deine Freundin die Differenz von ihrem Regelsatz abgezogen.
    Ihr müsst dem Amt dann im August mit Belegen mitteilen, dass nun weniger bekommst. Dementsprechend bekommt sie dann mehr. Dann ist ja das Kind auch da.
    Hier nochmal was deine Freundin und das Baby dann ab August bekommen müssten (vorausgesetzt du hast nicht mehr als 464,-):


    316 + 47 + 296 (Regelsatz und Miete vom Amt) + 164 + 300 (Kindergeld und Elterngeld)


    = 1123,- €


    Ich hoffe jetzt ist endlich alles richtig und alle Fragen sind beantwortet:
    Achso, nicht vergessen Mehrbedarf für Schwangere beantragen, außerdem habt ihr Anspruch auf die Erstausstattung fürs Kind (Kindermöbel und Babysachen). Ihr müsst den Antrag dafür rechtzeitig stellen (am besten mehrere Wochen vor dem Entbindungstermin) und, ganz wichtig, nicht vorher die Sachen schon kaufen! Die kommen zu euch gucken, ob Bedarf besteht. Rückwirkend bekommt man keinen Zuschuss mehr.


    Alles Gute für euch,


    LG, Jalale.

    Hallo an alle,


    klaus, stimmt, es sind 164 €. Hab mich vertan.
    Dann @ Kitty: soweit ich das verstanden, hat Sale keinen Anspruch auf ALG II. Er ist ja Student. Und da er lediglich 400 € verdient, wird davon bei seiner Freundin nichts angerechnet.


    @ Sale: Ja, die Miete wird, solange das Baby nicht da ist, zur Hälfte vom Amt übernommen. Wenn das Kind dann da ist, müssten eigentlich 2/3 der Miete vom Amt übernommen werden.


    Achso, eine BG werden ihr, wie Kitty schon gesagt hat, bilden. Das heißt, wenn ihr den Antrag stellt, müssen alle erforderlichen Unterlagen von dir beigefügt werden. Besitzt du Vermögen? Das würde dann nämlich mit angerechnet werden.


    LG, Jalale.

    Hallo Sale,


    deiner Freundin steht eine Grundsicherung nach SGB II zu. Ich weiß ja nicht ob du neben dem Studium arbeitest, wenn das der Fall ist und du mehr verdienst als dir an ALG II zustehen würde, wird das bei deiner Freundin angerechnet.
    Deiner Freundin steht zu:
    316,- Regelsatz
    KdU (Kosten der Unterkunft, also die Hälfte der Miete)


    Wenn sie ALG II bezieht bevor das Baby da ist, steht ihr Mehrbedarf für Schwangere zu. Weiterhin Regelsatz für das Kind, wenn es dann da ist: 211,- (davon werden die 165,- Kindergeld abgezogen, also 46€).
    Dann bekommt sie den Mindestsatz von 300,- Elterngeld und eben die 165,- Kindergeld.


    Sie sollte den Antrag rechtzeitig stellen, fehlende Unterlagen wie Exmatrikulationsbescheid usw. können nachgereicht werden.


    Ich glaub das wars erstmal.
    Alles Gute!


    LG, Jalale.

    Hallo Pollux82,


    du schreibst überhaupt nicht was du für eine Einnahmequelle hast. Ich geh jetzt mal davon aus, dass du ALG II bekommst, sonst würdest du ja nicht fragen.
    Sollte deine Freundin bei dir gemeldet werden, bildet ihr eine BG (aufgrund des eheähnlichen Verhältnisses) und das Einkommen deiner Freundin (BaföG plus Unterhalt der Eltern) wird dann berücksichtigt. Aber ich denke, deine Freundin wird nicht mehr haben, als ihr an ALG II zustehen würde. Bekommt sie doch mehr, wird das bei dir angerechnet.
    Es würde sich für dich folgendes ändern: da du dann ja nicht mehr allein stehend bist, stehen dir nur noch 316 € an Regelleistung zu und natürlich nur die Hälfte der Miete.
    Wenn deine Freundin bei dir allerdings wohnt ohne bei dir gemeldet zu sein und das Amt kriegt das raus, gibt es richtig Ärger.
    Es besteht die Möglichkeit eine WG zu bilden, dann steht ihr nicht füreinander ein, allerdings wird euch das Amt nach einem Jahr unterstellen, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, und ihr müsstet dann mit Kontrollen rechnen.


    Solltest du in einem Arbeitsverhältnis stehen, treffen meine Aussagen natürlich nicht zu, aber dann versteh ich die Frage nicht.


    LG, Jalale.

    Hallo Kity,


    das Gehalt deines Freundes wird angerechnet. Wenn es genug ist, d.h. mindestens so viel wie euch an ALG II zusammen zustehen würde, bekommst du kein ALG II mehr. Du musst in dem Fall dich und die Kinder selbst krankenversichern. Eventuell könnt ihr Wohngeld bekommen.
    Benutz doch mal einen ALG II - Rechner hier auf der Seite, dann weißte du, ob dir weiterhin was zusteht.


    LG, Jalale.

    Hallo Viktor,


    hast du denn in dem Doppelreihenhaus eine eigene Wohnung und besteht vielleicht ein Mietvertrag? Wem gehört das Haus?
    Wenn du eine eigene Wohnung (d.h. eigener abschließbarer Eingang, eigene Küche und WC) hast, wohnst du alleine, dann musst du deine Mutter nich mit eintragen. Wenn ihr zusammen in dem Haus wohnt, muss du sie mit eintragen. Ihr seid dann eine HG (Haushaltsgemeinschaft). Ich weiß nicht wie es dann mit den KdU (Kosten für die Unterkunft) ist. Ich denke mal dabei spielt es eine Rolle, ob das Haus deiner Mutter gehört. Wenn du in diesem Fall keinen Mietvertrag hast, weiß ich nicht ob du KdU bekommst.
    Weiß wer anders hier vielleicht mehr drüber.


    LG, Jalale.

    ach ja, 2 x 316,-
    Weiß nicht wie ich auf 312,- gekommen bin. War wirklich schon spät.
    Ich wollt nochmal was zu dem Widerspruch schreiben. Also bei mir hat die ARGE letztens von alleine einen Berechnungsfehler bemerkt, da hatte ich bereits einen kompletten Bewilligungszeitraum zu wenig bekommen. Und jetzt im Zuge der Weiterbewilligung ist es denen wohl aufgefallen und ich hab eine Nachzahlung bekommen und kriege nun auch mehr.
    Es hat sich dabei um den Regelsatz für meine Tochter gehandelt, das Amt hatte vergessen die 211 - Kindergeld zu berücksichtigen. Mir selbst ist das nicht aufgefallen, ich dachte solange Elterngeld gezahlt wird, gibt es keinen Regelsatz fürs Kind.
    Sind immerhin 46,- € und ne Rückzahlung von über 370 ,- €.


    Deswegen würde ich erstmal ganz schnell zur ARGE und sagen, dass da was nicht stimmt. Wenn die dann auf blöd stellen, Widerspruch einlegen.


    LG, Jalale.

    Hallo Faith,


    achso, das wusste ich nicht. Dann sieht die Sache natürlich anders aus.
    Ihr könnt als WG zusammen ziehen, dann steht ihr auch nicht füreinander ein. Das geht aber nur ein Jahr unkompliziert, denn ab da wird angenommen, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, was bedeuten würde, dass ihr eine BG bildet. Ihr müsstet also ausschließen, dass das auf euch zutrifft, aber dann müsst ihr mit Kontrollen rechnen und ihr dürft kein gemeinsames Schlafzimmer haben usw.
    Würdet ihr eine BG bilden, würde das Einkommen deines Freundes bei dir anerechnet werden, was bei seinen 400,- im Moment kein Problem wäre.
    Dennoch besteht das Problem der unangemessenen Wohnung. Es ist zwar von Stadt zu Stadt verschieden, aber ich denke 553 € warm steht euch zu zweit nicht zu. Die ARGE wird sicher nicht komplett die Hälfte der Miete übernehmen.
    Du musst den Umzug ja sowieso genehmigen lassen, da werden sie dir auch sagen können wieviel die Wohnung für zwei Personen kosten darf.


    LG, Jalale

    Hallo bascoa6,


    wie Klaus schon geschrieben hat stehen den beiden allein an Regelleistung über 600,- € (@ Klaus: übrigens 624,- ; 2 x 312,- :)). Wenn man dann nur die Kaltmiete dazu rechnet kommt man schon auf über 1000,- €. Bei den Nebenkosten wird Strom nicht berücksichtigt und es wird ein Warmwasseranteil abgezogen. Also die 128,- Nebenkosten werden nicht komplett übernommen. Trotzdem sind es ja schätzungsweise um die 200,- € zu wenig.
    Ich kann mir aber gar nicht vorstellen, dass das Amt solche groben Berrechnungsfehler macht. Haben deine Schwiegereltern eventuell zusätzliches Einkommen, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung? Oder sonstige Einnahmen?
    Wenn das nicht der Fall ist, sollten sie umgehend zur ARGE gehen und darauf aufmerksam machen. Und ja, sollte die Berechnung falsch sein, bekommen sie das Geld nachgezahlt.


    LG, Jalale.

    Hallo zusammen,


    aber die Kinder sind doch minderjährig, hat MaPaSo3 doch geschrieben. Allerdings glaub ich, dass der zitierte § 11 (1) Satz 2 SGB II völlig wurscht ist, denn die Kinder gehören nicht zur BG. Und nur innerhalb einer BG müssen die Mitglieder füreinander einstehen. Oder versteh ich da was völlig falsch?
    Ich glaube, das EK der Kinder dürfte nicht angerechnet werden, ob nun minderjährig oder nicht.


    LG, Jalale.

    Hallo MaPaSo3,


    deine Kinder sind nicht mehr zusammen mit dir in der BG? Ich wusste gar nicht, dass das geht. Aber dann dürfte die ARGE doch nicht das Einkommen der Kinder verrechnen, denn nur innerhalb einer BG muss füreinander eingestanden werden, oder? Bekommst du denn den vollen Regelsatz seit deine Kinder nicht mehr in der BG sind?
    Ich würde in der ARGE nochmal direkt nachfragen, wie das zusammen passt. Und wenn die dir keine vernünftige Erklärung geben, eventuell darüber nachdenken mal einen Anwalt zu konsultieren.
    Weil, es stimmt, wenn man den entsprechenden Paragraphen liest, geht das eindeutig daraus hervor, dass deine Kinder nicht zur BG gehören.
    Also, ich denke es ist nicht rechtens, das sie das Einkommen der Kinder bei dir anrechnen.


    LG, Jalale.

    Hallo Mama08,


    wurde dir denn vorher die 340,- Warmmiete komplett bezahlt?
    In der Regel zieht die Arge einen Pauschalbetrag für Energiekosten (z.B. Warmwasser oder Gas) ab, da diese Kosten in der Regelleistung enthalten sind (genauso wie Strom). Wurde in der alten Wohnung das Wasser eventuell mit Strom erwärmt (Boiler o.ä.)? Dann würde das Sinn machen, dass sie da die gesamte Warmmiete übernommen haben, weil du das Warmwasser ja über deine Stromrechnung bezahlt hast, und jetzt in der neuen Wohnung Warmwasser in den Nebenkosten auftritt.
    Könnte das vielleicht der Grund sein?


    Und wie Klaus schon geschrieben hat, das Baby sollte Grund genug sein für einen Umzug, dann habt ihr ja sowieso Anspruch auf größeren Wohnraum. Ist denn der ARGE bekannt, dass ein Baby da ist?


    LG, Jalale.

    Hallo Faith,


    es gibt gleich mehrere Gründe dafür, dass die ARGE keine Mietkosten übernimmt:
    1. Du bist unter 25 und deine Eltern müssen für deinen Unterhalt sorgen.
    2. Du bist Schülerin und hast dadurch keinen Anspruch auf ALG II.
    3. Die Wohnung wäre ohnehin unangemessen, da sie für zwei Personen zu teuer ist, ob ihr nun eine BG oder eine WG bildet.


    Aber die Frage stellt sich ja nicht, da du wie gesagt keinen Anspruch hast.
    Versuch es doch mit Schüler-BaföG.


    LG, Jalale.

    Hallo Jamie,


    da du unter 25 bist, zahlt dir die ARGE keine eigene Wohnung. Deine Eltern sind dir zum Unterhalt verpflichtet. Es gibt zwar Härtefälle, aber ich weiß nicht ob du dazu gehörst. Wenn es bei dir zu Hause nicht mehr läuft und deine Mutter dich bei sich nicht mehr wohnen lassen möchte, muss sie für die Kosten deiner Unterkunft aufkommen, bzw. auch dein Vater.
    Wie alt ist denn dein Freund? Er scheint ja über 25 zu sein, wenn er eine eigene Wohnung hat und ALG II bezieht. Er kann ja mal seinen Sachbearbeiter fragen, was denn wäre wenn. (Er soll aber nicht gleich erwähnen, dass du momentan bei ihm wohnst, das könnte Ärger geben.) Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass ihr zusammen eine BG bilden könnt. In diesem Fall würden deine 400,- abzüglich 100,- Freibetrag zu 90 % angerechnet werden.
    Wenn du dann deine Ausbildung beginnst, hast du keinen Anspruch mehr auf ALG II, dann kannst du eventuell BAB beantragen.


    LG, Jalale.

    Hallo Mina,


    als Studentin hast du keinen Anspruch auf ALG II. Deine Eltern müssen dich finanziell unterstützen. Auf deinem BaföG-Bescheid müsste eigentlich draufstehen wieviel dir deine Eltern noch dazu zahlen müssten. Bei gerade mal 100,- BaföG scheinen deine Eltern ja einigermaßen zu verdienen, so dass ihnen zugemutet werden kann für dich zu sorgen. Bekommen deine Eltern noch Kindergeld für dich? Wenn du ausgezogen bist, kriegst du das sicher auch. Du bekommst vom Amt dann auch einen Mietzuschuss, wenn die Wohnung eine bestimmte Miete übersteigt (bei 260,- auf jeden Fall), ist aber nicht viel, ich glaub ca. 40,- €.
    Wenn deine Eltern nichts für dich zahlen können oder wollen, musst du wohl zu Hause wohnen bleiben bis du fertig bist, oder du schaust dich nach nem Job um, bei dem du mehr verdienst.
    Ansonsten denk doch mal darüber nach in ne WG zu ziehen, kommste mit der Miete auf jeden Fall günstiger bei weg.


    LG, jalale.

    Hallo Siegfried,


    ich möchte nochmal kurz die Bemerkung von Klaus aufgreifen: "Gemeldet sein müsste er schon". Da hat er Recht. Er bekommt sonst nur die Regelleistung aber keine KdU (Kosten für die Unterkunft).
    Wenn er aber sowieso bald wieder auszieht und er so über die Runden kommt, solltet ihr es vielleicht vorerst so belassen, sonst muss er einen triftigen Grund für den Umzug vorlegen oder aber die neue Wohnung darf nicht mehr kosten als die jetzige.


    Gruß,
    Jalale

    Hallo,


    da hat Horst schon Recht, ihr habt euch das ganz schön leicht ausgemalt. "Da macht mein Partner eben mal Urlaub bei mir...."
    Und wie plant ihr das denn nun zukünftig? Will dein Partner eine eigene Wohnung oder fest bei dir einziehen? Ersteres wird nicht so einfach funktionieren, weil ja eben die Umzugsgenehmigung fehlt und wohl auch kein dringlicher Grund vorliegt.
    Aber natürlich könnt ihr zusammen ziehen, wenn ihr ein Paar seid. Dann seid ihr in Zukunft eine BG. Dein Partner müsste mal bei dir zum Amt gehen und das klären. Dann natürlich ummelden.
    Ich glaub er muss gar keinen eigenen Antrag stellen, sondern seine Unterlagen kommen zu deinen. Muss er aber nachfragen
    Er kriegt dann anteilig Miete (dafür du dann weniger, logischerweise) und den Regelsatz von 316 €.


    Gruß,


    Jalale.

    Hallo Jana,


    danke für die Tipps. Es kam bisher nicht zu einer Rückforderung. Hab den Änderungsbescheid mit der Nachzahlung grad erst bekommen.
    Ich hatte mich nur gewundert, dass letztes Jahr der Regelsatz nicht berücksichtigt wurde und war mir nicht sicher was nun richtig ist. Und um erst gar nicht Gefahr zu laufen nachzahlen zu müssen, hab ich lieber nachgefragt. Ich weiß ja nun, dass das seine Richtigkeit hat, und wenn nicht, werd ich mich verhalten, wie du es empfohlen hast.
    Vielen Dank nochmal für die Antwort,


    lieben Gruß,
    Jalale