Beiträge von jalale

    Horst, sag mal was zu dem Kredit, falls sie doch ne BG bilden. Ich weiß nicht genau ob der angerechnet wird, denke aber ja. Denn es gilt doch das Zuflussprinzip. Der ARGE dürfte egal sein, ob das mal zurück gezahlt werden muss. Weiß ich aber nicht.
    Ich würd unverbindlich mal auf dem Amt nachfragen.


    LG.

    Hallo Engel87,


    leider ändert ein Auszug nichts an den Bedingungen für eine Förderung. Lediglich einen geringen Mietzuschuss gibts im Falle von BaföG-Bezug, wenn man eine eigene Wohnung hat. Aber nur dann, wenn die Miete über einem bestimmten Grenzwert liegt, und dann eben die Differenz. (Bei mir waren das gerade mal 25 €). Ob sich daraus ein Anspruch ergibt, wage ich zu bezweifeln.
    Bleibt nur, dass eure Eltern euch die Wohnung bezahlen.


    Viel Glück.


    LG, Jalale.

    Hallo Dominik,


    warum sollen die das nicht glauben? Jeder hat eben sein Zimmer. Ich hab während des Studiums auch in ner WG gewohnt. Drei Leute, drei Zimmer. Die werden nicht verlangen, dass ihr ne größere Wohnung nehmt, sind doch auch höhere Kosten.
    Du solltest nur beim Amt, wie Horst schon schreibt, nicht angegeben, dass es deine Partnerin ist, sondern nur eine Mitbewohnerin. Bevor ihr nicht ein Jahr zusammen gewohnt habt, darf die ARGE euch gar nicht einfach so als BG einstufen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    sorry, dass meine Ausführung nicht ganz richtig war, aber ich hab geschrieben, dass das bei Dominik anders sein kann und er einen Antrag stellen soll.
    Nochmal zu der Frage, ob der Bildungskredit seiner Freundin angerechnet wird: also ich denke ja. Denn natürlich ist das Einkommen. Aber Horst, vielleicht weisst du es besser. Schreib mal bitte nochmal was dazu.
    Im Übrigen, Dominik, melde dich und deine Freundin als WG, nicht als BG. Ein Jahr lang geht das ohne Probleme. Bis dahin haste ja vielleicht was festes. Dann gibts keine Probleme mit ihrem Einkommen und du kriegst auch den vollen Regelsatz von 351 €.


    LG, Jalale.

    Hallo Hans Harz,


    du musst allerdings noch beachten, dass du dich, solange du kein ALG II bekommst, selbst krankenversichern musst (kostet mindestens ca. 130 € monatlich).


    LG, Jalale.

    Hallo Horst,


    du, da besteht gar kein Anspruch auf auf ALG II, für beide nicht. Sie bezieht ALG I und ihr Mann befindet sich in der Ausbildung.
    Ich will ja nicht meckern, aber schreibe nichts von Gehirn einschalten, wenn du aus Versehen den Text nicht richtig gelesen hast. :)


    Lieben Gruß, Jalale.

    Hallo Leila,


    warum gebt ihr bei den potentiellen Vermietern denn an, dass ihr erst einen Antrag auf BAB stellt? Bei der nächsten Wohnung sagt ihr über euer Einkommen, dass du ALG I bekommst und dein Freund BAB. Fertig. Und die Tatsache, dass du ALG I und nicht ALG II bekommst, kommt vielleicht auch nicht so schlecht an.
    Ich glaube nicht, dass ihr verpflichtet seid dem Vermieter eure Einkommen offen zu legen. Wenn er dennoch darauf besteht, na gut, da kann man nichts machen.
    Ich denke, es wird sich doch ein Vermieter finden, dem eine mündliche Auskunft genügt.


    Viel Erfolg,


    LG, Jalale.

    Hallo msuessemaus,


    erstmal tut es mir leid was deiner Tochter passiert ist.


    Deine Tochter gehört doch sicher zu deiner BG, oder? In dem Fall, denke ich, wird diese Rente als Einkommen gewertet und leider angerechnet.


    Alles Gute und lg,


    Jalale.

    Hallo Dominik,


    eigentlich hast du keinen Anspruch auf ALG II, da du unter 25 bist und deine Eltern für dich aufkommen müssen. Es kann aber sein, dass bei dir anders entschieden wird, da du ja schon eine abgeschlossene Ausbildung hast und seit 1,5 Jahren nicht mehr zu Hause wohnst.
    Ich würde einen Antrag stellen.
    Da deine Freundin BaföG von 400 € erhält (und vielleicht noch Kindergeld?), dürfte es auch kein Problem sein, wenn ihr eine BG (Bedarfsgemeinschaft) bilden würdet. Oder bekommt sie noch weiteren Unterhalt von ihren Eltern?
    Allerdings kann es sein, dass die Wohnung unangemessen ist. Du solltest dich beim Amt erkundigen wie hoch die Kosten für die Unterkunft sein dürfen.


    Viel Glück.


    LG, Jalale.

    Hallo Kitty,


    also wenn das Amt wirklich nicht mehr die volle Miete zahlen sollte, würde ich zum Vermieter gehen und ihm den aktuellen Mietspiegel unter die Nase halten. Dann kann er sich überlegen, ob er mit der Miete runtergeht. Ich meine er hat ja auch ein Interesse daran, dass du weiterhin in seiner Wohnung wohnst. Zumal, so wie du die Situation beschreibst, er die Wohnung wohl zu den Konditionen nicht wieder vermietet bekommt.


    LG, Jalale.

    Hallo zusammen,


    also nun ist die Geschichte hier ganz am Thema vorbei, das es ursprünglich mal war.
    So wie ich dich verstanden hab, Rechtsfrieden, soll Einfach-Er sich den Neuwagen von der Schwester finanzieren lassen und die Prämie einholen. Und was hat er dann davon? Wird doch als Einkommen angerechnet und am Ende hat er 100 € und ein paar Zerquetschte raus. Er wollte vielmehr, dass seine Schwester sein Auto verschrottet und selbst die Prämie erhält, wovon er dann heimlich, ohne dass das Amt was merkt, etwas abbekommt.
    Geht sowieso nicht, so wie es anfangs schon geschrieben wurde.
    Das wird auch der Grund sein, warum sich Einfach-Er nicht mehr äußert.


    LG, Jalale.

    Hallo Gurke,


    geh doch mal ins Studienbüro bzw. zum Prüfungsamt und lass dir schriftlich bestätigen, dass du die Prüfungen erst im Oktober wiederholen konntest. Damit würde ich dann zu deiner BaföG-Tante gehen und den Sachverhalt erklären.
    Warum kommst du jetzt erst damit? Wenn du einen Widerspruch einlegen müsstest, könnte das schon zu spät sein.
    Ich verstehe vor allem nicht warum sie erst ab Dezember zahlen, wenn du doch am 09.10. die Prüfung erfolgreich absolviert hast. Zumindest ab diesem Tag sollten sie zahlen. Da würde ich nochmal bei deiner Sachbearbeiterin nachfragen.


    Viel Erfolg.


    LG, Jalale.

    Hallo Siegfried,


    natürlich stehen deinem Sohn Leistungen der Grundsicherung zu. Ich versteh aber nicht was dem Amt da noch fehlte, dass er abgelehnt wurde. Welche Nachweise fehlen denn. Falls wirklich nicht alle Unterlagen da waren, müsst ihr beim Amt nachfragen, was sie noch brauchen. Das dürfte kein Problem sein das nachzureichen.
    Wenn du dir sicher bist, dass ihr alles korrekt gemacht habt, würde ich einen Widerspruch einlegen. Außerdem müssten sie den Keller als Wohnung anerkennen denke ich, so wie du ihn beschrieben hast. Und ihr habt ja einen Mietvertrag. Habt ihr dem Amt mitgeteilt, dass keine Küche vorhanden ist? Im Prinzip ist doch das aber das Problem deines Sohnes, wenn er keine Küche hat. Deswegen können die vom Amt nicht davon ausgehen, dass er oben bei dir die Küche nutzt. Eine Küche für deinen Sohn könnt ihr ja trotzdem einrichten, wenn euch so wohler ist.
    Einen neuen Antrag würde ich nicht stellen, das Amt hat ja alles (bzw. was fehlt, wird nachgereicht). Deinem Sohn würde ja der Januar sonst komplett verloren gehen.
    Fragt nochmal beim Amt nach, was falsch war. Wenn das Amt euch nicht korrekt behandelt hat, Widerspruch einlegen (innerhalb von vier Wochen nachdem der Bescheid eingegangen ist).


    LG, Jalale.

    Hallo Hausboot,


    bist du jetzt noch in der Ausbildung oder bist du arbeitssuchend? Kindergeld bekommst du nur (bzw. deine Eltern für dich), solange du dich in der Ausbildung befindest.
    Aber dann würde es sowieso, denke ich, dem ALG II voll angerechnet werden.


    LG, Jalale.

    Hallo Wuermchen,


    einige Sachen sind mir nicht ganz klar. Du erhälst Sozialhilfe, kein ALG II. Und dein Sohn, erhält der dann auch Sozialhilfe?
    Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass du mit sanktioniert wirst, wenn dein Sohn seinen Pflichten nicht nachkommt. Nun müsste ich aber wissen, auf welcher Grundlage die Sanktion erlassen wurde, SGB II (ALG II) oder SGB XII (Sozialhilfe).


    LG, Jalale.

    Hallo Elbi,


    ich versuchs mal, hab aber keine Ahnung von Lastenzuschüssen. Heißt das du bekommst Beihilfe um dein Eigenheim abzuzahlen?
    Wie alt ist deine Tochter? Wahrscheinlich über 25, wenn sie schon eine eigene Wohnung bezogen hat.
    Würdet ihr einen Mietvertrag abschließen? Wenn nicht, wird deine Tochter nur die Regelleistung von 351,- bekommen, nicht aber einen Anteil der KdU (Kosten für die Unterkunft).
    Ihr müsst darauf achten, dass das Amt euch nicht zu einer BG macht, du musst nicht mehr für deine Tochter finanziell einstehen, sie bildet eine eigene BG (sollte sie Ü25 sein). In diesem Fall wird dir also sicherlich nichts von den 148,- Lastenzuschuss abgezogen.
    Vielleicht weiß jemand anderes hier aber mehr darüber.


    LG, Jalale.

    Mhm, das mit dem "Nicht mehr Zurechtkommen mit der Mutter" ist so eine Sache. Das reicht in der Regel nicht aus, da bedarf es schwerwiegende Gründe. Die einfachste Lösung ist, du suchst dir in Stuttgart eine Ausbildung und ziehst erst um, wenn du die hast. Das wird dir nicht gefallen, aber wahrscheinlich wird es nicht anders gehen.
    Wenn du unbedingt sofort umziehen wilsst, ist wichtig, dass du eine Umzugsgenehmigung von deiner jetzigen ARGE hast, sonst gibt es Schwierigkeiten in Stuttgart. Und ob du die Genehmigung bekommst ist eher fragwürdig.
    Aber wie gesagt, geh zum Amt und erkundige dich, du und deine Mutter könnt ja ein Schreiben ausetzen, in dem steht, dass ein weiteres Zusammenleben für euch beide nicht zumutbar ist. Versucht es mal damit.
    Allerdings wird dann deine Mutter mit deinem Bruder wohl auch umziehen müssen, denn 600,- für zwei Personen ist ganz sicher teuer.


    LG, Jalale.

    Hallo Blumenschein,


    ob deine Mutter die Wohnung schon jemals vermietet hat, geht die ARGE nichts an. Macht einen Mietvertrag und setzt ein formloses Schreiben auf, dass deine Mutter nicht finanziell für dich einsteht (was sie auch nicht muss, da du über 25 bist).
    Vorher solltest du dich beim Amt erkundigen, wieviel die Wohnung kosten darf. Dann beim EW-Meldeamt anmelden und Antrag bei der ARGE stellen. Es dürfte keine Probleme geben.


    LG, Jalale.


    @ Mama mit Baby, wie schon geschrieben wurde, bildest du mit deinem Baby eine eigene BG, auch wenn du noch keine 25 bist. Ich würde mir beim Amt trotzdem eine Umzugsgenehmigung holen, als Grund gibst du an, dass das Baby deinen Eltern nicht zuzumuten ist und einfach nicht genug Platz ist. Sie müssten dich eigentlich ausziehen lassen. Beantrage dann gleich die Erstausstattungskosten für die Wohnung sowie Umzugshilfe und Renovierungskosten (falls erforderlich). Wichtig ist, dass die Wohnung angemessen ist, erkundige dich vorher und lass dir eine entsprechende Wohnung vom Amt schriftlich genehmigen.


    LG, Jalale.

    Hallo Mika89,


    erstmal zu deiner letzten Frage: eine eheähnliche Gemeinschaft seid ihr, wenn ihr als Paar zusammen lebt und füreinander einsteht (also auch finanziell). Das Amt darf das aber nicht einfach so voraussetzen, da ihr ja auch noch sehr jung seid. Ihr könnt also erstmal eine WG bilden. Nach ca. einem Jahr wird die ARGE dann versuchen herauszufinden ob ihr nun doch nicht eine BG bildet und vielleicht kontrollieren kommen.
    Aber ich denke du wirst keinen Anspruch auf ALG II haben, da du ja dein Abi machst und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, oder? Und BaföG, wie du schreibst, bekommst du ja leider auch nicht.
    In diesem Fall könntest du Wohngeld beantragen und vielleicht einen Bildungskredit aufnehmen. Da kenn ich mich aber nicht so aus. Du müsstest dich in diese Richtung mal erkundigen.
    Solltest du kein ALG II bekommen, ist das Einkommen und Vermögen deiner Freundin auch egal. Achso, falls du doch ALG II Anspruch hast, könnte das Amt was degegen haben, dass du bei deiner Mutter ausziehst, da du scheinbar unter 25 bist (89 geboren?). Deine Mutter ist dir zum Unterhalt verpflichtet, bzw. das Amt zahlt für dich ja nur den abgeminderten Anteil an Regelsatz.
    Ich denke du solltest dich bei der zuständigen ARGE deiner Mutter nochmal genau erkundigen (Aufpassen, was du von deiner Freundin preisgibst, erstmal geht das die ARGE nichts an).


    Viel Glück und LG,


    Jalale.