Hallo zusammen,
Horst
, es war nicht mein Ziel die Sache kompliziert zu machen. Aber Skoomer hatte eine Frage gestellt und die habe ich nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.
Sicherlich hat mich das Gesuch verwundert, denn sonst ist es ja meistens umgekehrt. Nur ich beantworte zuerst die Fragen objektiv und dann gebe ich vielleicht noch meine Meinung dazu ab. Letztlich hat Skoomer doch festgestellt, dass es nicht lohnt zu seiner Mutter zu ziehen. Aber diese Entscheidung muss er doch wohl selbst treffen dürfen.
biene , das versteh ich nicht. Das Einkommen deines Kindes wird dir voll angerechnet? Das kann nicht richtig sein. Erklär mal den Sachverhalt.
Skoomer
, zu deiner Frage bezüglich des Abzweigungsantrages: Du bekommst doch dein Kindergeld von deiner Mutter überwiesen, oder? Hab ich jedenfalls so verstanden. Wenn die Frage darauf abzielt, so doch mit deiner Mutter zusammen ziehen zu können, das funktioniert nicht. Einen Abzweigungsantrag kannst du nur stellen, wenn du nicht mit deiner Mutter in einem Haushalt wohnst.
Alles Gute.
LG, Jalale.