Hallo,
ich hab letztens erst von einem Gerichtsurteil gehört, wonach ein Mieter einen Zwei-Jahres-Mietvertrag nicht einhalten musste und frühzeitig diesen kündigen konnte. Der Mieter war Student, und in der Urteilsbegründung hieß es, dass Studenten aufgrund variabler Lebensumstände, also Auslandssemester, Praktika usw. benachteiligt sein würden, wenn sie an solch einen Mietvertrag gebunden sind.
Aber in deiner Situation bist du nun ja auch mehr als benachteiligt.
Ich suche mal, ob ich online irgendwo das Urteil finde.
Hole dir auf jeden Fall einen Beratungsschein beim Amtsgericht und such dir einen Anwalt, der dich vertritt. Ich bin mir sicher, du musst nicht in dieser Wohnung bleiben.
Stelle beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der überschüssigen Mietkosten auf Darlehensbasis, mit der Begründung der bevorstehenden Existenznot.
Wenn ich das Urteil gefunden habe, meld ich mich nochmal.
LG, Jalale.