Beiträge von Schleusenwart

    Hallo Wissende.


    Ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:


    Vor ein paar Tagen ist mein Vater verstorben. Er lebte bis dahin mit meiner Mutter in einer ca.63qm großen Wohnung. Heute hat sich die kommunale Arbeitsagentur gemeldet und mitgeteilt, dass meine Mutter sechs Monate Zeit hat, um sich eine neue, kleinere Wohnung zu suchen. Soweit ist das alles nachvollziehbar, wir kennen ja die entsprechenden Regelungen.


    Nun aber zu der Besonderheit:


    Meine Eltern besitzen noch einen Mietvertrag aus DDR-Zeiten, die Wohnung unterliegt der Mietpreisbindung und ist daher (obwohl zu groß), billiger als eine kleinere Wohnung mit neuem Mietvertrag. Eine entsprechende Mitteilung an die Frau vom Amt blieb aber ohne Effekt, sie beharrt darauf, dass meine Mutter umzieht.


    Nun meine Frage:
    Mir ist bewusst, dass im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung vieles nicht unbedingt nach Logik funktioniert. Aber das ist doch absolut sinnfrei. Das Amt möchte also mehr bezahlen (auch den Umzug etc.)? Kann ich mir nicht vorstellen. Gibt es dazu irgendwelche ergänzenden rechtlichen Regelungen oder Gerichtsurteile?


    Wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.


    Viele Grüße,
    Schleusenwart

    Hallo.


    Ja, sie studiert hier weiter. BAföG bekommt sie nicht, da das ihr Zweitstudium ist. Das Erststudium endete beim Vordiplom, dann erfolgte der Fachrichtungswechsel.


    Danke und Grüße,
    Schleusenwart

    Hallo.


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich habe mein Studium abgeschlossen und für den laufenden Monat ALG2 beantragt und bewilligt bekommen. Ich lebe mit meiner Freundin (Studentin) und meinem Sohn (1 Jahr) zusammen. Nun hat es sich ergeben, dass ich eine Doktorandenstelle annehmen kann, die mit einem Stipendium in Höhe von ca. 1200 Euro dotiert ist. Allerdings müsste ich für diese Stelle umziehen (ca. 600 km) und mir zumindest ein Zimmer in der neuen Stadt suchen. Da ich davon ausgehe, dass das Geld nicht ausreichend für den Lebensunterhalt von drei Personen ist (Fixkosten monatlich ca. 700 Euro (Miete gemeinsam Wohnung + geschätzte Mietkosten Zimmer), würde ich einen erneuten Hartz-IV Antrag stellen um wenigstens einen Mietzuschuss zu bekommen. Meine Frage:


    1. Hat das prinzipiell Aussicht auf Erfolg?
    2. Geht meine Freundin trotz ihres Studentenstatus in die Berechnung ein oder werden die Ansprüche nur für mich und meinen Sohn berechnet?


    Ich danke für die Antworten.


    Grüße,
    Schleusenwart