Beiträge von Darkware

    Kann ansich zu dem Thema nichts sagen ,aber wenn sie mit den Spruch kommen sollte "Du lebst auf Kosten anderer"....sag ihr das Bekannten hast für den mal für eine Umschulung + auswärtige Unterkunft + Fahrkosten ca. 20000 € locker gemacht wird, trotz seines bemühens den Wohnort vor Ort zuverlegen. Nur mal so am Rande gesagt ....

    na denn habe ich das wirklich falsch verstanden. ich staue aber, dass die soviel geld ausgeben wollen. vielleicht wird in schwedt, ein ort vor polen, jedermann gebraucht.



    Eben nicht , hier in Schwedt ist ja keine Arbeit mehr.....denke mal eher das die bestimnten "Rahmen" haben und das ausgeben....so und vielleicht war das zuwenig und deshalb soll das einwenig "hochgeschraubt" werden....nur so kann ich mir das erklären....aber ich habe widerspruch gemacht und werd morgen auch zu meinen Anwalt und schaun was sich da machen lässt....für die Summe könnte jemand anderes auch ne Umschulung erhalten.

    zwei stunden fahrt zur arbeit sind zumutbar. das du aber 2 wohnungen finanziert haben willst (plus 136 euro verpflegungsgeld) halte ich für ein märchen.


    da hast du etwas mißverstanden.....ich will nach berlin um nicht jeden tag den stress zuhaben.
    die "Hauptwohnung" will ich aufgeben und dort dann die leben, nur die auf jobcenter wollen das nicht.
    ich soll mir ne "zweiwohnung" nehmen die finanziert wird + Verpflegungsaufwand.
    und die andere wohnung wird auch weiter bezahlt (Miete) und die kosten für strom u.s.w. sind dann auch noch da.

    Okay folgendes:


    Ich mache eine Umschulung in Berlin. Meine Fahrzeit beträgt pro Fahrt 2 Stunden.
    So Aufgrund dessen das das ziemlich anstrengend und nervig ist, wurde mir gesagt das ich ein ärztliches Gutachten vorlegen um einen Umzug finanziert zubekommen.
    ich das Gutachten erbracht, auch schon eine Wohnung bzw. Zusage vom Jobcenter Berlin das die Kosten für Miete und Fahrt innerhalb Berlin übernehmen.
    ich dacht okay, auf zu mein Jobcenter. die aber "nein".
    ich kann mir eine Zweitwohnung nehmen die bis 340 Euro im Monat kostet. dazu bekomm ich ein verpflegungsaufwand von 136 Euro
    so rechnen wir bei noch 18 Monate Umschulung
    18 x 340 Euro = 6120 Euro kosten
    18 x 136 Euro = 2448 Euro Kosten
    die fallen an nur für die ZWEITWOHNUNG in Berlin. nebenbei laufen aber meine Kosten für die Miete meine erst Wohnsitz weiter: Auch nochmal ca. 6500 Mietkosten. dazu habe ich kosten für Strom und Versicherung, die ich zahlen muss aber nicht nutzen kann bzw. weiterlaufen werden. das krasseste dabei ich kann nachdem die umschulung vorbei ist, jederzeit mich dann in Berlin melden, da ich ja dann durch mein Zweitwohnsitz schon in Berlin lebe. Finanziell kann man als ALG 2 Empfänger sich keine 2 Wohnungen leisten, wie soll das funktionieren ?


    Nun habe ich erstmal Widerspruch eingelegt, aber ganz ehrlich wird das nichts bringen das die das sicher "aussitzen" werden.


    Wer weiß Rat wie man sich gegen solche Wilkür noch wehren kann. ???

    habe das in den Medien nicht mitbekommen, nur am Rande erfahren.


    Bin Singel, 2 Raumwohnung.....wieviel Geld soll nun mehr werden zum vorigeren 345 €.
    mach ne umschulung in berlin, gibts da neuere regeln was fahrtkosten angeht =?

    Ja, das mit dem Notieren der Fahrtzeiten (zum Erreichen des Zieles aber insgesamt dann auch eingeschlossen den Fussweg vorher und nachher) ist sicher richtig gut.



    Habe ich auch schon gemacht, habe denen dort die Zugverbindungen gezeigt. Wenn alles klappt sind "reine" Bahnfahrt 2 Stunden. Nur das ist mir in den 2 Wochen erst 1x passiert. und das zuspät kommen gefährdet auf Dauer dann die Zulassung zur Prüfung. Desweiteren stehen im Juli Praktische Arbeiten im Werk an, wo ich dann noch weiter fahren müsste und das ist für mich dann nicht mehr hinnehmbar. ICh stehe morgen 4:30 uhr auf, und muss um 5:15 uhr los zur Bahn (halbstündiger Fussmarsch). Die haben es auf den Jobcenter von Anfang an gewusst das es extrem ist und mir die Sache dennoch bestätigt das ich die Umschulung machen kann/darf. Leider gibts in meiner Region keine vernüftigen Umschulungs-Angeboten, nur Berufe die schon tausenden auf Job warten bzw. ihc nicht machen kann aus ärztlichen Gründen.
    Zumindest habe ich erstmal alles mit denen besprochen und wie wir weiterverfahren wird sich sehen.
    Jetzt muss nur noch das Jobcenter mitspielen, ansonsten kann ich die Sache auch wieder hinschmeißen mit der Umschulung. Und ohne Facharbeit finds doch eh nichts an Arbeit.

    Hallo,


    kann mir einer weiterhelfen.
    Ich habe zum 30.03.2009 eine Umschulung begonnen in Berlin.
    Mir wurde vorher gesagt das ein Umzug aufgrund der Entfernung machbar wäre, doch nun aufeinmal nicht mehr aufgrund dessen das eine Umschulung keine sozialpflichtiger Beruf sei.
    Das eine 2 stündige Fahrt morgen und abends durchaus zumutbar ist, sehe ich ein. Dennoch sind bei mir bisher 3 Stunden frühs bzw. abends (eventuell länger aufgrund Bauarbeiten oder Verspätungen). Dadurch komm ich fast jeden tag zuspät bzw. muss früher los, um nicht irgendwann spät abends daheim sein zumüssen. Diese Thematik ist kein Dauerzustand und nun weiß ich das in besonderen Fällen durchaus ein Umzug von Land Brandenburg nach Berlin machbar wäre.
    Kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen ? Denn sonst bin ich gezwungen die Umschulung in ein zwei Monaten hinzuschmeißen, weil es keine alternativen Verbindungen gibt von der Bahn und das Ziel die Umschulung erfolgreich zubestehen ziemlich in Gefahr gerät, was auch die vom Umschulungscenter mittlerweile einsehen.


    BEsten Dank im voraus

    Mich würde mal etwas interessieren.


    Da ich durch einen schweren Unfall nicht mehr in mein alten beruf ausüben kann, habe ich eine Umschulung beantragt und würde die auch bekommen. das problem sie wäre in berlin und ich wohn in brandenburg. die fahrt morgens bzw. abend würde jeweils fast 3 stunden dauern. mir wurde vor ca. 1 jahr gesagt , das es möglich ist wegen einer umschulung nach berlin zuziehen , grad auch um die kosten für die fahrerei klein zuhalten. nun sagte man mir es nicht möglich weil es nicht sozialversichert dann wäre und da es ein anderes bundesland ist. da in mein fall es nur dort die umschulung gibt bzw. auch danach ein berufsfeld, wollt ich wissen ist das richtig was die mir so erzählen oder wieder eine hinhalten TAKTIK.
    da in meiner region (Uckermark) keine arbeit mehr gibt bzw. das umschulungsangebot mehr als dürftig ist bzw. davon sitzen schon genügend auf strasse, bin ich mehr oder weniger gezwungen nach berlin zugehen.


    gibts nicht in solchen fällen ausnahmen ? kann man dennoch umziehen und das Amt zur Grundsicherung in Berlin würde dann die umschulung übernehmen ? hat man möglichkeit den umzug bezahlt zubekommen oder muss man den dann aus eigener Tasche bezahlen ?

    Hallo,


    ich weiß ja nicht aus welcher Ecke der Uckermark du kommst, aber aber 3 Stunden Fahrzeit je Strecke????? Dann fährst du wenn du in den Süden von Berlin mußt, auch quer durch Berlin durch oder? Also 1,5 Stunden je Fahrstrecke nehm ich dir ab. Hast du evtl auch schonmal geschaut wie es ist mit dem Zug zu fahren? Es gibt da einige Verbindungen. Die Uckermark ist ja nicht komplett von der Außenwelt abgeschnitten.


    LG


    Also die 3 Stunden beruhen auf folgenes Ergebnisse.
    halbe Stunde zum bahnhof laufen, 2 Stunden Zug, dann ca. 10 Minuten bis zum Umschulung-Center
    und zurück genau das selbe. Auto bekomm ich nicht finanziert, da das Amt nur Bahnticket bezahlt (nur den günstigeren Fahrkosten)....aber hast recht ist ne querfahrt durch berlin, daher dauert es solange


    Trotzdem weiß ich immer nochnicht wie das mit den Antrag ist

    Hallo,



    ich habe heute eine Umschulung in Berlin bekommen. Fahre jeden Tag mit den Zug ca. 2 /2 Stunden frühs bzw. abends. Mir wurde erzählt das es diesen Antrag gibt, sozusagen als finanzieller Ausgleich. Wer kann mir helfen ob das stimmt bzw. wo ich den beantragen kann ? Alle meinten das die auch einen haben und das bekommen. Ich selber wohne in Brandenburg, gibts da unterschiede zwischen den beiden Bundesländern ?
    Bitte um schnelle Auskunft :)


    MfG Lars

    Mich würde mal etwas interessieren.


    Da ich durch einen schweren Unfall nicht mehr in mein alten beruf ausüben kann, habe ich eine Umschulung beantragt und würde die auch bekommen. das problem sie wäre in berlin und ich wohn in brandenburg. die fahrt morgens bzw. abend würde jeweils fast 3 stunden dauern. mir wurde vor ca. 1 jahr gesagt , das es möglich ist wegen einer umschulung nach berlin zuziehen , grad auch um die kosten für die fahrerei klein zuhalten. nun sagte man mir es nicht möglich weil es nicht sozialversichert dann wäre und da es ein anderes bundesland ist. da in mein fall es nur dort die umschulung gibt bzw. auch danach ein berufsfeld, wollt ich wissen ist das richtig was die mir so erzählen oder wieder eine hinhalten TAKTIK.
    da in meiner region (Uckermark) keine arbeit mehr gibt bzw. das umschulungsangebot mehr als dürftig ist bzw. davon sitzen schon genügend auf strasse, bin ich mehr oder weniger gezwungen nach berlin zugehen.


    gibts nicht in solchen fällen ausnahmen ? kann man dennoch umziehen und das Amt zur Grundsicherung in Berlin würde dann die umschulung übernehmen ? hat man möglichkeit den umzug bezahlt zubekommen oder muss man den dann aus eigener Tasche bezahlen ?

    weiß den jemand wie hoch die Quadratmeter bzw. Miete einer neuen Wohnung haben darf als alleinstehender ?
    meine jetziger hat 52qm & ca. 345 € Warmmiete

    das ist es ja, die Miete der Wohnung würde ca. 40 Euro weniger sein als bisher.
    gibts denn keine Paragraphen worauf man stützen kann ?

    Wer kann mir da helfen ?



    da ich eine Umschulung machen möchte, die von mein Wohnort gut 2 1/2 Stunden Zugfahrt morgens bzw. abends weg ist, da es dort wo ich wohne keine Arbeit mehr vorhanden ist, ist meine Frage:


    Gibt es überhaupt ne Chance vor der Umschulungsbeginn umziehen zukönnen ? Da ich auf widersprüchliche Aussagen beim Amt zur Grundsicherung höre, suche ich hier mal Rat. Laut denen ist es möglich umziehen, aber dann sagte man mir alles was 1 1/2 Stunden ist die Fahrt okay. Sehe ich auch noch irgendwo ein, nur meine 2 1/2 Stunden morgen bzw. dann abends sind nur wenn ich auch die Züge bekomme, wenn nicht wäre ich länger bis zum 3 1/2 Stunden unterwegs.Da die Fahrtkosten einen Umzug weit übertreffen würden, gibt es dann nicht irgendwelche Paragraphen auf die man sich stützen könnte.


    Bei weiteren Fragen stehen ich gern zu Verfügung :)

    Was genau würde mir bei einer erstausstattung für eine Wohnung alles zustehen ?
    ich habe davon keine ahnung was man beantragen kann und wieviel und welchen antrag ich da holen soll ?


    bitte um ehrlichen Rat/Hilfe ?

    1: Was verdient dein Freund im Monat ?


    2: Da ihr dann eine Wohngemeinschaft habt, sprich zusammen seid, wird es anders berechnet. Kann sein wenn dein Freund genug verdient, das du gar kein Hartz IV bekommst. Und ob das dann dein Lebensinhalt sein soll kann ich schwer nachvollziehen, weil du dann von IHM abhängig sein wirst was er an Geld reinbringt, da du dann nix bekommst.


    3: Wenn dein Freund gut verdient, und du dann aus Hartz IV rausfällst, kannst du jeden Nebenjob annehmen.

    Neben der Regelleistung besteht Anspruch auf die Gewährung von angemessenen Wohnungskosten.
    Diese werden in der Regel an den Mieter direkt ausgezahlt, es sei denn eine zweckgemäße Verwendung ist nicht sichergestellt. In diesem Fall kann der zuständige Träger auch direkt an den Vermieter leisten.
    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.
    Höhe der Mietkosten


    In welcher Höhe Kosten als angemessen anzusehen sind richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Erfragen lässt sich die Höhe der angemessenen Miete bei dem zuständigen Träger, in der Regel also der Agentur für Arbeit, der so genannten ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit und Sozialamt / Kommune), oder der Kommune selbst.
    Als Orientierung dienen den Behörden hier oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung sind hierbei Mietpreise im unteren, aber nicht im untersten Bereich des ortsüblichen Mietpreises zugrunde zu legen.
    Grundsätzlich nicht übernommen werden Mietschulden. Diese können allerdings ausnahmsweise als Darlehn übernommen werden, wenn ansonsten die Wohnungslosigkeit droht.
    Größe des Wohnraums


    Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.
    Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.
    Ausstattung der Wohnung


    Zur Ausstattung der angemessenen Wohnung macht das SGB II keinerlei konkrete Angaben. Hier kommt es demnach ganz besonders auf die Gegebenheiten des Einzelfalls an.
    Beispielsweise entschied das Sozialgericht Dortmund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, dass einem allein stehenden ALG II Empfänger eine Wohnung ohne Bad nicht zumutbar sei und er sich eine neue Wohnung suchen dürfe, deren Kosten vom zuständigen Träger zu zahlen sei, soweit diese angemessen sind.
    Im Falle eines Umzugs wegen unzumutbarer Ausstattung der Wohnung empfiehlt es sich dennoch, die Zusage zur Kostenübernahme für die neue Wohnung im Voraus vom zuständigen Träger einzuholen.