Beiträge von apmv73

    hallo
    nur noch eine letzte frage,warum musste ich der arge meine betriebskostenabrechnung überhaupt vorlegen? ich wurde darauf hingewiesen das ich die abrechnung bis 9/2010 vorlegen müsse .
    danke

    hallo
    ich habe die antwort nicht ganz verstanden,ich habe meine betriebskostenabrechnungen immer bei der arge vorlegen müssen,einmal hatte ich ein guthaben von 30 euro,die anderen jahre jeweils nachzahlungen,mir wurde auch gesagt das ich die letzte betriebskostenabrechnung von 10/2009 bis 9/2010
    vorlegen müsse um zu schauen ob ein guthaben oder eine nachzahlung vorhanden ist,ihre antwort bedeutet also das ich ein guthaben hätte behalten dürfen aber eine nachzahlung auch nicht bezahlt bekomme? danke

    hallo leute


    habe ein problem mit der arge und hoffe ich finde hier rat, bis september 2010 habe ich leistungen nach sgb2 bezogen,seit oktober habe ich nen job ,verdiene 413 euro netto und wohne seitdem auch mietfrei sodaß ich keine leistungen der arge mehr brauche,nun habe ich im dezember 2010 meine betriebskostenabrechnung für den zeitraum 1.10/2009 bis 30.9.2010 erhalten und muss 810 euro nachzahlen,die höhe der nachzahlung ist korrekt und unstrittig, nun zu meiner frage. muss die arge die nachzahlung übernehmen? die arge hat meine bitte um kostenübernahme abgelehnt mit der begründung das ich ja jetzt nicht mehr im alg2 bezug bin muss ich die kosten selber tragen. meiner meinung muss die arge die kosten zahlen da die kosten vollständig aus dem zeitraum stammen in dem ich anspruch auf sgb2 hatte,ich habe alleine gewohnt und 285 euro für heizung und unterkunft bezogen. vielen dank:confused:

    hallo
    habe mal wieder eine frage und brauche eure hilfe.die beziehung meines kumpels ist in die brüche gegangen und er muss dringend aus der gemeinsamen wohnung ausziehen,er is berufstätig und pendler und ist nur ca 12 tage im monat zu hause.ich bin alleinstehend und beziehe hartz4 und möcht ihm für die 12 im monat ein zimmer meiner 46qm bude untervermieten.das einverständnis des vermieters liegt bereits vor.nun meine frage .brauche ich von der arge eine erlaubnis zur untervermietung oder reicht es die arge über die untervermietung zu informieren und ihnen die einnahmen aus der vermietung mitzuteilen um eine genaue berechnung meiner bezüge zu gewährleisten.
    danke

    hallo
    habe mal ne frage habe nen bekannten der die woche über in einer anderen stadt arbeitet und dort eine kleine wohnung hat. er ist aber am wochenende immer in seiner heimatstadt und hat mich nun gefragt ob er 2 nächte die woche bei mir übernachten kann.nun meine frage.
    kann ich ihn einfach so bei mir übernachten lassen oder mus ich diesen umstand dem amt melden,bzw gibt es eine gesetzliche regelung wie oft ich als alg2 empfänger freunde bei mir schlafen lassen darf.
    vielen dank

    hallo


    habe mal eine frage.habe heute von meiner arge einen brief erhalten in dem ich im zuge meiner mitwirkungspflicht aufgefordert werde,meine nebenkostenabrechnungen für meine alte wohnung aus der ich mitte letzten jahres ausziehen musste weil der neue eigentümer des hauses mir wegen eigenbedarf gekündigt hatte einzureichen. ich soll die nebenkostenabrechnungen für die jahre 2004 bis 30.06. 2007 einreichen mit der begründung zu klären ob und in wieweit ein leistungsanspruch unverändert fortbesteht.
    man hat mir auch sofort gedroht mir die leistungen teilweise zu versagen wenn ich den termin für die einreichung verstreichen lasse. da ich selbst keine nebenkostenabrechnungen habe und noch nie nebenkosten nachzahlen musste weiss ich jetzt nicht weiter.mein ehemaliger vermieter ist aus unserer stadt unbekannt verzogen und somit für mich auch nicht zu erreichen.
    was kann ich tun.
    danke