Hallo,
ich habe folgende Frage.
Wenn ich z. B. innerhalb der Arbeitslosenzeit Geld spare, wie es auch vorgesehen ist z. B. für Zahnersatz usw. dann in den Jahren z. B. € 5000,- angespart habe, muß ich das Hartz IV Geld bei einem neuen Hartz IV Antrag als Vermögen angeben und wird mir evll. etwas gekürzt?
Danke für Antworten
mfG