Danke Dir, genau das hab ich befürchtet. Da dacht ich, ENDLICH bin ich diese Sch.... los. Aber gut, 1/12 Jahre hab ich's durchgehalten, sachlich (obwohl's mir mehr als schwer fiel) mit der Arge zu kommunizieren, dann schaff ich's das eine Mal auch noch.
Liebe Grüße
Beiträge von delphin1604
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Hallo, bis 30.04.08 stehen mir ALG II-Leistungen zu, d. h. Anfang April habe ich das das letze Mal Geld von der Arge erhalten.
Hab meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich keine weiteren Leistungen ab 01.05. beantrage, da ich ab 01.04. bei meinem bisherigen Arbeitgeber (bei dem ich seit 18 Monaten geringfügig beschäftigt bzw. bezahlt war) einen Festanstellungsvertrag mit Tarifgehalt habe. D. h., mein erstes Gehalt erhalte ich Ende April.
Jetzt soll ich meinen Arbeitsvertrag, meine erste Lohnabrechnung, einen Kontoauszug als Nachweis für Loohnzahlung und einen Einkommensnachweis vorlegen, da mir ansonsten die Hilfegewährung wegen fehlender Mitwirkung ganz oder teilweise versagt werden kann.
Ich verstehe diesen Brief nicht. Wozu werden diese Unterlagen gebraucht?Welche Hilfegewährung kann mir denn versagt werden?Ich hab doch keine beantragt.
Geht's vielleicht darum, dass ich für April 2 x Geld erhalte? (1 x Arge am Monatsanfang, 1 x Gehalt am Monatsende).
Kann's mir einer erklären? Was passiert, wenn ich die geforderten Unterlagen nicht vorlege?
LG