Beiträge von patty

    Hallo,
    ich habe ein Problem wegen der Zinseinnahmen.


    Ich war von Nov 2007 bis April 2008 sehr krank. Von Januar bis April war ich in einer Tagesklinik, mir ging es sehr schlecht.
    Das Problem ist, dass ich zu dieser Zeit mit keiner Silbe an die Meldung der Zinseinnahmen gedacht hatte.
    Nun habe ich im August die kompletten Unterlagen der ARGE nachgereicht, mit einer Erklärung und dicken Entschuldigung. Ich möchte betonen, dass ich nicht von der ARGE angemahnt wurde, ich habe es von mir aus nachgereicht.
    Höhe der Zinsen für mich und meinen Sohn 191,98 €.
    Im September wurden die Zinsen in einem Schreiben der ARGE angerechnet, Im Oktober wurde mir der Erstattungsbescheid zugeschickt. Das war alles o.k., ich habe sofort geschrieben und in der Anhörung mitgeteilt, dass ich den Betrag sofort überweisen werde.


    Heute kam ein Brief von der ARGE mit Titel "Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit und der Androhung eines Bußgeldes.


    Es handelt sich auch um eine weitere Anhörung, die ich nun innerhalb von 2 Wochen schriftlich einreichen muß.


    Meine Frage: Wer weiß, was da auf mich zukommt? Es wurde eine Geldbuße bis zu 5000,00 € angedroht!
    Wieviel werde ich bezahlen müssen?


    Ich bin völlig schockiert und ich habe Angst vor dem, was auf mich zukommt!


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte!
    Danke patty

    Hallo,
    mein Sohn macht ab 01.08.08 seinen Zivildienst. Er bekommt ca 500,- Sold und übersteigt damit seinen Bedarf-zählt aber noch zur BG--so wurde es mir vor drei Tagen in der ARGE gesagt.
    Die Hälfte der Miete wurde im berechnet, aber das wußte ich bereits nach vielen Recherchen.
    Eigentlich zahlt das Bundesamt für Zivildienst. genauer die Unterhaltssicherungsbehörde, ja diesen Mietanteil
    für den Zivi.
    Aber da ich als seine Mutter Harzt IV Empfängerin bin zahlt die Unterhaltssicherungsbehörde den Mietanteil für einen Zivildienstleistenden nicht.
    Es heißt, ich kann versuchen Wohngeld zu beantragen für meinen Sohn.
    Nun ist die Frage: Da ich als Haushaltsvorstand für meinen Sohn Wohngeld beantragen muss, wird mir doch das wieder als Einkommen angerechnet!?
    Bei der ARGE sagte man mir, dass wisse man nicht genau, ich soll es doch beantragen, aber natürlich bei Genehmigung sofort melden.


    Und noch eine Frage zum Zivildienst--im Bescheid der ARGE steht bei meinem Sohn 0,00 € Anspruch, aber man verlangt trotzdem von mir eine Einkommensbescheinigung von ihm.
    Das Geld, was er über dem errechneten Bedarf verdient, darf mir doch noch nicht angerechnet werden, oder?? Mir geht es vorrangig um das Weihnachtsgeld-die erste Möglichkeit für ihn, mal etwas von seinem Sold behalten zu dürfen.


    Eins noch zum Abschluss--seit Monaten renne ich von Behörde zu Behörde, telefoniere mir die Finger wund und bisher habe ich noch kein Amt gefunden, dass mir mal klare Fakten geben kann. Ich finde das unfassbar-ist das heutzutage wirklich so?


    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!
    patty

    Hallo,
    ich brauche dringend einen Rat und entschuldige mich jetzt schon, dass ich soviel schreibe.
    Mein Sohn ist 18 Jahre und leistet ab 01.08.08 seinen Zivildienst. Ich bin ALG II Empfängerin und habe mich schon seit Wochen mit der ARGE herumgeschlagen. Ich habe wirklich alles gemeldet was nur geht.
    Sogar einen persönlichen Termin in der Leistungsabteilung habe ich ergattert, um auch ja alles richtig zu machen.
    Heute kam der Bescheid über die Leistung ab 01.08.08. Meinem Sohn wurde ein Einkommen angerechnet, was er nie haben wird--Zivildienstsold 500,- € ( wurde fiktiv festgelegt) + Kindergeld 154,- € + Unterhalt von seinem Vater 277,- €.
    Ich hatte schriftlich mitgeteilt, dass er kein Kindergeld mehr bekommt und auch der Unterhalt während des Zivildienstes wegfällt.
    Er zählt auch noch zur Bedarfsgemeinschaft, obwohl ich der Ansicht bin, dass er zur Haushaltsgemeinschaft zählt.
    Jedenfalls wurde der sogenannte Überschuss von meiner Leistung abgezogen und mir laufen jetzt nur noch die Tränen.
    Meine Frage:
    - Muss sein Vater wirklich noch Untehalt zahlen?
    - Zählt mein Sohn zur Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft?
    Ich fahre morgen zur ARGE, vielleicht kann mir heute noch jemand eine Rat geben.
    Vielen Dank!

    Hallo,
    ich melde mich heute zum ersten Mal-habe eine Frage zur Lehrlingsgeld.
    Ich erhalte ALG II, mein Sohn ist 18 J. alt und zählt zu meiner Bedarfsgemeinschaft. Wenn er im Sommer eine Ausbildung beginnt, wie wird da sein Lehrlingsgeld angerechnet? Hat er auch einen Freibetrag wie bei Zuverdienst? Wir leben jetzt schon vom Kindergeld und Kindesunterhalt seines Vaters-das ALG II, was ich erhalte geht für Miete u.s.w. drauf. Es ist für mich ein Alptraum, wenn ich später auch noch sein Lehrlingsgeld verlangen muss.
    Ich hoffe sehr auf eine Antwort.
    patty