Beiträge von Christine08

    Hmhm, also bleibt unterm Strich, dass ich _keine_ Möglichkeiten habe, an Unterstützung zu kommen?


    @ Kitty: ALG2 ist doch die alte Sozialhilfe, dachte ich, die müsste doch greifen..? BAB fällt ja wie gesagt, genau wie Bafög, weg.


    @ Doriel: Danke für die Erklärung, jetzt bin ich wieder ein Stückchen schlauer ;) Wenn auch einer Lösung nicht näher... blöd.

    Hallo!


    Folgendes Problem: Ich bin in zweiter Ausbildung und habe meinen Bafög-Anspruch schon im ersten Ausbildungsweg aufgebraucht. Derzeit beziehe ich noch Kindergeld, werde jedoch im Februar 25 und somit fällt dann im Monat ein nicht unbeträchtlicher Betrag für mich weg.
    Ich bekomme netto etwa 600 Euro Gehalt, beziehe außerdem derzeit auch Wohngeld.


    Nun meine Frage: Wenn die Miete abgeht, bleibt zum Leben leider von den 600 recht wenig über - trotz WoGe. Natürlich möchte ich beim WoGe-Amt eine Erhöhung beantragen, sobald das KiGe wegfällt, aber an meiner Miete hat sich ja nichts geändert...
    kann ich trotzdem mehr WoGe bekommen?
    Oder gibt es vllt sogar andere Sozialleistungen, die mir zustehen könnten? Ich habe mal gehört von einem Zuschuss durch Hartz 4-Gelder, wenn das Gehalt zu gering ist - ist da etwas dran?
    Wenn ja, verdiene ich dafür schon zu viel? Ich nehme an, ggf müsste ich dies bei der Arbeitsagentur beantragen?
    Wenn es andere Leistungen gäbe, würde das WoGe ja sowieso wegfallen, richtig?


    Viele Fragen und schon mal vielen Dank im Voraus,
    beste Grüße,
    Christine

    Aber Anspruch auf Wohngeld habe ich nur, wenn ich "dem Grunde nach" keinen Anspruch auf Bafög-Leistungen (inkl. Studienabschlussförderung) habe. Trage ich ein, dass ich sie nicht beantragt habe, schieße ich mir doch nur ein Eigentor, weil ich ja "dem Grunde nach" trotzdem Anspruch drauf gehabt hätte...

    Hallo zusammen,


    mir geht es da ganz ähnlich wie dir.
    Warst du schonmal direkt bei deinem Bafögbetreuer? Ich war dort und habe ihm gesagt, dass ich diesen "Kredit" nicht in Anspruch nehmen möchte und gerne einen Ablehnungsbescheid hätte. Das war kein Problem... ich habe jetzt einen Negativbescheid mit der Begründung "Förderungshöchstdauer überschritten".


    Aber das reicht leider immer noch nicht, um Wohngeld zu beantragen. Denn ich habe den Antrag gerade vor mir und ich hänge an der Frage, WARUM ich denn keine Studienabschlussförderung beziehe. "Weil ich keinen Kredit will, sondern lieber Wohngeld", kommt nicht ganz so gut an, dacht ich mir. Aber was trage ich denn dort als Begründung ein? Hat da jemand hilfreiche Vorschläge?


    Gilt "nicht zur Abschlussprüfung zugelassen", wenn ich meine Bachelorarbeit einfach noch nicht angemeldet habe? Und brauch ich da wieder Belege drüber??


    Bin ebenfalls dankbar für Antworten :-)


    Viele Grüße, Christine