Beiträge von SandyBS

    Ich weiss nicht ob das weiter hilft,aber ich habe das gefunden.Es soll angeblih ganz aktuell sein.


    Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
    1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das gilt sowohl für die Kaltmiete, als auch die Neben- und Heizkosten!
    Kostet die neue Wohnung mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit seines ALG II-Bezuges selbst tragen, auch wenn sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen.
    Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt. (Siehe dazu Hinweis 8.)
    2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
    - lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
    - lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
    3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3.

    Hallo und guten Morgen.


    ich muss noch mal eine Frage stellen...


    Ich habe eben eine in meinen Augen riesige Unverschämtheit erlebt.


    Ich schreib mal die Sachlage auf:


    Ich möchte jumziehen und habe einen Antrag bei meiner jetzigen Arge gestellt.Jener ist abgelehnt worden.
    Am 17.07 habe ich mit der neuen Arge telefoniert.Die Sachbearbeiterin war sowas von nett und hat mir gesagt,selbst wenn die alte Arge den Umzug nicht befürwortet,könnte ich trotzdem umziehen,bekäme dann nur keine Umzugskosten etc.Aber Anspruch auf die mietübernahme hätte ich trotzdem.Ich sagte ihr das die kaltmiete der Wohnung die ich gerne haben möchte 35 Euro über dem Satz liegt und laut ihrer Aussage könnte ich die Wohnung trotzdem nehmen und die Differenz selber zahlen,da ich eine feste Arbeit habe und nur ein ergänzendes hartz 4 bekäme.


    Heute telefonierte ich mit der neuen Arge wieder,weil ich wissen wollte wie genau ich mich verhalten muss wenn ich ungenehmigt umziehe.


    Der sachbearbeiter von heute schnitt mir daruf hin sofort das Wort ab und sagte wörtlich:Wenn der Umzug von der alten Arge nicht genehmigt wird können sie gleich weg bleiben.Dann übernehme ich keine Miete.Er meinte das ich als Hart4 Empfänger nicht machen dürfte was ich will,da ich öffentliche Gelder beziehe.Ich verwies ihn auf das Gespräch mit seiner Kollegin und als ich den Namen nicht wusste unterstellte er mir das ich lüge und das jenes Gespräch nie statt gefunden hat.Er würde im falle des nicht genehmigten Umzugs keinen Cent bezahlen für die Unterhaltskosten.


    Daraufhin rief ich meine Arge an,die ausfindig machte mit welcher Sachbearbeiterin ich telefoniert hatte,da ein Vermerk bei meiner Akte war.Nun habe ich also den namen der dame die sagte das ich im Notfall auch ohne Genehmigung die Wohnung nehmen kann.Leider ist sie noch eine Woche im Urlaub.Meine Sachberarbeiterin der jetzigen Arge sagte mir aber auch das sie so eine Aussage noch nie gehört hätte.Klar,bei nicht genehmigten Umzügen keine kaution etc,aber Mietkosten haben damit nichts zu tun.


    Ich finde das so krass was dieser herr mir da an den Kopf geschleudert hat und ich würde gerne mal wissen wie genau ich jetzt vorgehen sollte.


    ich bedanke mich schon mal im vorraus für die Mühe und hoffe aus hilfeiche Tips.

    Hallo Lava.


    Es gibt keinen Freibetrag.Solange Du in Bezug von ALG 2 stehst wird eine Erbschaft als Einkommen gerechnet. ich meine für ein Jahr Danach wird es Vermögen und die freibeträge gelten.Ich hoff ich habe das richtig beantwortet aber so ist es mir erklärt worden:-)

    Sorry für die verspätete reaktion. Habe heute erst wieder rein geschaut...


    Vielen Dank für alle NETTEN und KOMPETENTEN Antworten.Über den Rest schweige ich jetzt.:D

    Hallöchen...



    Ich arbeite Teilzeit in der Elternzeit und beziehe ergänzend Hartz 4.Jetzt sagte man mir das ich die KFZ Versicherung geltend machen kann wenn ich arbeite.Weiss darüber jemand etwas?


    Liebe Grüsse Sandy

    Hallöchen...


    Nachdem mir eine Frage neulich hier so kompetent beantwortet wurde möchte ich noch einmal eine stellen...


    Meine Freundin hat auch zwei kleine Kinder und bezieht Hartz 4. Ihr papa liegt im sterben und sie wird dann eine komplett bezahlte Wohnung erben im Wert von ca 70000 Euro.


    1 Frage: da sie dort wegen der Grösse und Aufteilung nicht selber einziehen kann muss ja irgendwas geschehen. darf sie vermieten und den Überschuss nach hauskosten etc als monatliches Einkommen nehmen? Würde jedoch nicht reichen um ohne Arge klar zu kommen.


    Frage 2: Wenn sie verkaufen muss und von dem Erlös leben muss,wie sieht es mit Schuldentilgung aus?Sie hat bei ihrem Ex freund seit Jahren 30000 Euro Schulden.Dürfte sie die zurück zahlen?natürlich nachweislich über das Konto.



    Frage 3: Wenn meine Freundin all ihre Schulden (ist im Insolvenzverfahren) beglichen hat und nichts mehr über ist,hat sie dann wieder Anspruch auf ALG 2???


    Im Namen meiner Freundin bedanke ich mich schon mal für kompetente Antworten....


    LG Sandy


    Ich ärgere mich nicht über Deine nette Antwort,denn ich kenne meine Haltung und weiss das sich bei mir nichts tun kann wenn ich meine Kinder nicht 12 Std am Tag fremden Menschen anvertrauen möchte.Da sie ihren Papa und ich meinen Lebensgefährten durch einen Unfall verloren haben und sie noch sehr klein sind (sonst wäre ich wohl kaum noch in Elternzeit)kann ich nun mal nicht Vollzeit arbeiten und bin nach 18 Jahren Festeinstellung in die Hartz 4 Lage gerutscht.Und ich werde auch meinem alten kranken Opa nicht vorschlagen unter der Brücke zu schlafen damit ich zu Lebzeiten seine Wohnung verballern kann um keine Unterstützung zu bekommen.Ich finde nur das sich Menschen so nette Antworten überlegen sollten bevor sie an einem Forum teilnehmen wo auch Leute sind die versuchen sich zu informieren,weil sie sich mit Hartz 4 Gesetzen nicht so auskennen.


    PS: Ausserdem bin ich Dir schon ein wenig vorraus,da ich in Arbeit bin und auch bleiben werde.ich bekomme die Differnz von der Arge da mein Lohn nicht ausreicht für meine Kinder und mich.

    Hallo und guten Tag erst einmal...


    Ich bin neu hier und finde es super interessant hier rum zu schmökern und hab auch gleich mal eine Frage:-)
    Ich bin zweifache Mama derzeit noch in Elternzeit und beziehe ALG2.Ich kann nach der Elternzeit auch keine Vollzeitstelle mehr bekleiden,da ich Friseurin bin und somit als Vollzeit die Öffnungszeiten unserer Betriebe abdecken müsste.Also werde ich nicht genügend Einkommen haben um von der Arge weg zu kommen.Nun steht mir in den nächsten jahren leider eine Erbschaft ins Haus.Leider,weil es sich um meinen Opa handelt der mich zur Haupterbin seiner Eigentumswohnung gemacht hat.Sie hat einen Wert von ca 90000 Euro.Leider können wir sie nicht selbst beziehen,da sie nur aus 2 Zimmern besteht und absolut nicht kindgerecht ist.Ich würde sie dann gerne verkaufen und mir von dem Erlös eine andere mit kindergerechter Aufteilung kaufen.Nun meine Frage. Ist das überhaupt möglich und wie verhalte ich mich der Arge gegenüber.Das ich meine Erbschaft angebe ist klar.Ich will keine Kungeleien etc.Aber wenn ich richtig verstanden habe muss ich ja von dem Erlös eigentlich leben damit ich kein Argefall mehr bin.Ist es überhaupt erlaubt mir eine Wohnung zu kaufen und hinterher wieder Differnz weil mein Einkommen nicht ausreicht von der Arge zu beziehen?
    Ich wäre über eine Atwort sehr sehr dankbar.


    Ganz liebe Grüsse Sandy:)